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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0083
Hohenzollerischer Geschichtsverein

Es käme nun, zur Begründung des fraglichen Vereins blos darauf an, daß einige
Gleichgesinnte sich zusammenthäten, einen öffentlichen Aufruf erließen und auf eine
gelegene Zeit (etwa im Monat August) an einen passenden Ort (Sigmaringen, oder wo
möglich auf den Hohenzollem selbst) eine constituirende Versammlung einberiefen,
welcher dann die nachstehenden Punkte zur Berathung und respective Annahme
vorgelegt würden.

ENTWURF ZU DEN STATUTEN
DES HOHENZOLLERISCHEN HISTORISCHEN VEREINS

I. Zweck des Vereins:
Möglichst allseitige Erforschung und Darstellung der Geschichte und (was in einem
kleineren Staate, wo nicht mehrere Gesellschaften neben einander bestehen können,
zweckdienlich scheint) auch des gegenwärtigen Zustandes des Landes; - und zwar
insbesondere der natürlichen Beschaffenheit des Landes und seiner Erzeugnisse, der noch
jetzt in Sprache, Sitten und Gebräuchen erkennbaren Abstammung seiner Bewohner, der
Geschichte des Volkes, der Fürsten, der Geschlechter und der Ortschaften; Kenntniß der
Gauverfaßung, der Lehnsverhältniße, der Rechtsalterthümer, des Kirchenwesens, der
städtischen Freiheiten, der gewerblichen und landwirthschaftlichen Verhältniße u. a. m. -
so wie ferner auch Aufsuchung, Sammlung oder (so weit es thunlich ist) Erhaltung derauf
uns gekommenen Denkmäler der Vorzeit, nicht nur der schriftlichen und artistischen
, sondern auch der lebendigen nämlich der volksthümlichen Sprache, Sitten und
Gebräuche, denen bei den raschen Fortschritten unserer Cultur der Untergang droht. -
Bei solcher Ausdehnung seiner Thätigkeit wird der Verein nicht ein kleinliches Steckenpferd
für Müßige, sondern vielmehr (woran es oft in kleineren Staaten mangelt) ein
ernstes, wichtiges Bildungsmittel, ein kräftiger Hebel für höhere geistige Cultur und
zugleich ein ächt nationales Institut werden.

II. Gebiet der Thätigkeit:
Dieses erstreckt sich nicht nur auf die gegenwärtig unter Fürstl. Hohenzollerischer
Hoheit stehende Lande, sondern auch auf die abgekommenen Altzollerischen
Besitzungen (die Grafschaft Hohenberg, die Herrschaften Mühlheim, Balingen mit
Schalksburg, die Orte Meßingen, Belsen, Ofterdingen u.a.m.) und es käme demnach
darauf an, in jenen nunmehr Württembergischen Gebietstheilen, wenigstens für die
historischen Zwecke des Vereins möglichst viele Theilnehmer zu gewinnen.

III. Mittel zu Erreichung des Zweckes:

1. Regelmäßige Zusammenkünfte, bei welchen theils laufende Geschäfte erledigt,
theils Vorträge gehalten oder intereßante Gegenstände vorgezeigt, theils vertrauliche
Unterhaltungen über entsprechende Angelegenheiten und Gegenstände gepflogen
werden.

2. Sammlungen, und zwar

a) eine den Bedürfnißen des Vereins entsprechende Bibliothek, deren freie Benutzung
jedem Mitglied offensteht.

b) eine historisch geographische Sammlung, enthaltend: theils historische
Bilder und Portraits, (besonders alte Holzschnitte und Kupferstiche) theils Landkarten
, Pläne, Riße, Modelle, Ansichten von Gegenden, Städten, Flecken, Kirchen,
Schlößem, Ruinen etc.

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