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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0091
Hohenzollerischer Geschichtsverein

Abänderung an den Statuten abzwecken, gefaßt werden. Uebrigens ist diese Festversammlung
ganz besonders darauf berechnet, die Mitglieder untereinander zu befreunden
und es wird daher, nach Erledigung der Geschäfte und nach Abhaltung der Reden und
Vorträge das Fest mit einem fröhlichen Mahle geschloßen.

5. Die zu Erreichung der obgedachten Zwecke und namentlich zur Anlage und
Erweiterung der Sammlungen und zur Herausgabe von Schriften nöthigen Geldmittel
werden beschafft.

a) durch die regelmäßigen Beiträge (von etwa 3/7. [Gulden] jährlich), zu welchen
jedes Mitglied verpflichtet ist und welche von Auswärtigen am Bequemsten bei
Uebersendung des Jahresberichts durch Postvorschuß erhoben werden könnten;

b) durch den Reinertrag der herauszugebenden Schriften;

c) durch freiwillige einmalige oder regelmäßige Beiträge einzelner Mitglieder
und insbesondere des Hochfürstlichen Hauses;

d) durch die Summe, welche muthmaßlich die Landstände zur Unterstützung eines
so gemeinnützigen Unternehmens bewilligen würden;

e) durch den Ertrag eines auf dem Hohenzollem auszustellenden Opferstockes,in
welchen die zahlreichen Besucher dieses denkwürdigen Punktes, von dem Geiste
der großen Vorzeit, der sie hier umweht, ergriffen, gern ein Schärflein zu
historischen Zwecken steuern werden;

f) endlich durch Vermächtnis und Stiftungen, deren der Verein wohl mit der
Zeit sich zu erfreuen haben würde.

Eine wesentliche Erspamiß und zugleich ein treffliches Mittel zur Belebung des Verkehrs
zwischen den Mitgliedern unseres und anderer Vereine, würde die Portofreiheit sein,
welche sich bereits viele ähnliche Gesellschaften von den betreffenden General-Postdirektionen
ausgewirkt haben.

6. Im Falle der Auflösung des Vereins, fällt sobald sich nicht sofort ein neuer
constituirt, sein Vermögen sammt seinen Sammlungen, dem Staate anheim, welcher
darüber zu Gunsten einer andern entsprechenden öffentlichen Anstalt verfügt.

V. Verhältniße zu auswärtigen Vereinen.

Um in seinem Streben nicht einseitig zu werden, vielmehr stets neue Anregung von
Außen zu erhalten, und um nicht das gemeinsame Vaterland aus dem Auge zu verlieren,
wird der Verein mit den übrigen deutschen Schwestergesellschaften, einen lebhaften
Verkehr - Austausch von Ideen und Sachen - unterhalten, ganz besonders aber ist er-da
so viele ehemals Zollerische Gebietstheile jetzt unter der Hoheit Württembergs stehen
und so viele Quellen Hohenzollerischer Geschichte dort verborgen liegen - darauf
angewiesen, sich mit dem Württembergischen Vereine (wenn schon derselbe eine
einseitige antiquarische Tendenz hat) zu befreunden.

Uebrigens wird der Hohenzollerische Verein, falls einmal - wie zu hoffen steht - eine
historische Gesellschaft für das gesammte alte Schwabenland (resp. aus den betreffenden
Theilen Baiems, Württembergs, Badens und der Schweiz) gebildet werden sollte, sich -
ohne darum seine Individualität aufzugeben - gem als organisatorischen Bestandtheil
derselben betrachten.

Hechingen am St. Johannistage 1846 Dr. Märcker

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