Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0126
Theil

Auch und gerade in der Grafschaft Hohenberg wirkten sich diese Tendenzen aus4.
Hier hatten die Österreicher seit dem 14. Jahrhundert nach und nach die volle
Landeshoheit erworben. Durch die beiden Restabilisierungsresolutionen von 1750 und
1763 wurde die Verwaltung gestrafft, alle noch vorhandenen Herrschaften dem Oberamt
Rottenburg untergeordnet und der Versuch unternommen, auch hier die verschiedenen
Rechtstitel der Österreicher zu vereinheitlichen. Insbesondere aber die Grenzen der
Grafschaft blieben vielfach unscharf. Die Intensität der österreichischen Rechte wurde
hier geringer, es gab Randgebiete, wo den Österreichern nur noch einzelne Rechte
zustanden; diese allerdings reichten über den Bereich der engeren Herrschaft vielfach
hinaus. Insbesondere die hohe Gerichtsbarkeit erstreckte sich wesentlich weiter als die
eigentliche Grafschaft6. Sie beruhte insbesondere im Süden, also in der oberen Grafschaft
, vielfach auf dem alten Hohenberger Forst. Forstrechte indessen dienten oftmals
dem Aufbau von Landeshoheit7 und hatten daher ein besonderes Gewicht. Immer
wieder wurde so der Hohenberger Forst zur Basis für Versuche der Grafschaft, ihre
Grenzen zu erweitern.

Die Ausdehnung des Hohenberger Forsts war indessen umstritten. Unklar war unter
anderem auch, ob die im Osten der oberen Grafschaft anschließende Herrschaft
Straßberg im Gebiet des Forsts lag. Bezeichnend ist, daß die Beschreibung von 1526
keine Orte der Herrschaft Straßberg nennt8. Auch 1698 wurde die hohe, forstliche und
geleitliche Obrigkeit auf der Grenze zwischen Benzingen und Fronstetten - letzteres
gehörte zur Herrschaft Straßberg - nach einem Streit mit Hohenberg der Grafschaft
Hohenzollern als österreichisches Lehen zugesprochen. Hohenberg hatte behauptet,
daß dieses Gebiet zum Hohenberger Forst gehöre, war aber bei der oberösterreichischen
Regierung in Innsbruck abgewiesen worden9. Seit 1702 wurde die Herrschaft Straßberg
dann offenbar zum Hohenberger Forst gerechnet. Die Jagdgerechtigkeit wurde Straßberg
jeweils auf 10 Jahre überlassen10.

Die Herrschaft selbst gehörte wohl als Urausstattungsgut dem Stift Buchau11. Bis
1345 war sie an die Hohenberger, später dann ritterlichen Adelsgeschlechtern verliehen12
. Im Jahre 1625 zog die Äbtissin die Herrschaft als erledigtes Lehen ein13 und
verwaltete sie fortan selbst. Dagegen wehrten sich die Seitenverwandten der letzten
Besitzer, der Herren von Westerstetten, in einem erbitterten Streit, der jedoch zugunsten

4 Vgl. Eugen Stemmler, Die Grafschaft Hohenberg, in: Vorderösterreich (wie Anm. 1) S. 595f.

5 Vgl. dazu vor allem Stemmler (wie Anm. 1) S. 18 ff.

6 Quarthal (wie Anm. 1) S. 164

7 Zur Rolle des Forsts beim Ausbau der Landeshoheit vgl. hier v. a. Dieter-Wilhelm Mayer, Die
Grafschaft Sigmaringen und ihre Grenzen im 16. Jahrhundert (= Arbeiten zur Landeskunde
Hohenzollerns 4), Sigmaringen 1959

8 Monumenta Hohenbergica. Urkundenbuch zur Geschichte der Grafen von Zollern-Hochberg
und ihrer Grafschaft, von L. Schmid, Stuttgart 1862, S. 918 ff.

9 StAS, Dep. 30, Rep. IX, K. VIII, F. 7, Nr. 33

10 StAS, Dep. FAS, DS Straßberg 70, 8

11 Zur Frühgeschichte Buchaus v. a. Hans-Martin Decker-Hauff, Die Ottonen und die
Schwaben, in: ZWLG (1955), S. 233-371, bes. S. 279ff; zur Herrschaft Straßberg allgemein:
Johann Adam Kraus, Zur Herrschaft Straßberg an der Schmeie, in: Hohenzollerische
Jahreshefte 19 (1959), S. 1-184

12 StAS, Ho 162, U (la), (5), (6), (9), (13), (13a), (14), (14a), (15), (20), (21), (22), (24), (25a) u. a. bis
U (40 b)

13 StAS Ho 162 Nr. 3

112


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0126