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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0134
Theil

Reichsstand letztlich behaupten, nicht zuletzt deshalb, weil es erfolgreich an den Kaiser
als Schutzherr der kleineren Reichsstände appelliert hatte. Daß hier ein gewisser
Gegensatz zwischen den österreichischen und den Reichsinteressen bestand, ist nicht
verwunderlich. Auf der einen Seite standen die konkreten politischen und wirtschaftlichen
Interessen des vorderösterreichischen Landesherrn, auf der anderen Seite die
übergeordneten vielfach ideologisch überhöhten Aufgaben des Reichsoberhaupts. Daß
die kleineren Reichsstände dies sehr wohl zu nutzen verstanden, wie schon der
vorderösterreichische Kammerrat Zwerger befürchtet hatte, erhellt der vorhegende Fall
schlaglichtartig. Nicht viel anders war die Situation in Sigmaringen und in anderen
kleineren Territorien am Rande oder innerhalb der vorderösterreichischen Einflußsphäre
. Ein recht instruktives Beispiel mag zum Abschluß der folgende Fall liefern: Im
Jahre 1775 sollte der hohenbergische Jäger Joseph Schupp, der zugleich Zolleinnehmer
war, in Frohnstetten Wohnung nehmen. Freiburg ermahnte jedoch das Oberamt
Rottenburg zur Vorsicht, da man der Unterstützung des Kaisers nicht sicher sei46. Daß
es gerade im Falle Hohenbergs vor allem um machtpolitische Fragen ging, hat schon der
Straßberger Obervogt und Hof rat F. J. v. Montlong erkannt, wenn er ebenso lapidar wie
richtig bemerkte: Der Hohenberger Forst, der immer wieder als Rechtsgrundlage
herangezogen werde, würde sich ja auch in das Gebiet anderer Territorien - etwa
Württembergs und Fürstenbergs - erstrecken, aber diese würden auch nicht in gleicher
Weise belästigt47.

46 StAS Ho 162, Nr. 26

47 StAS Ho 162, Nr. 27: Montlong an Hof- und Regierungsrat Schefold in Buchau, 23. März 1782
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