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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0147
Junginger Audienzprotokolle 1751-1775

seine Töchter. So ist auch der »Chef« der oberen Säge, Christian Bumiller sein
Schwiegersohn. Da er in die Dinge der Gemeinde Einblick hat, weiß er, daß der Besitzer
der unteren Säge, Michel Speidel, in finanziellen Schwierigkeiten ist. Diese Gelegenheit
benützt er, um jenem 1764 die halbe Sägemühle um 1500 fl. abzukaufen. Die Zusammenführung
der beiden Sägen ist aber aus irgendeinem Grund, der sich unserer Kenntnis
entzieht, nicht gelungen.

Die Verteilung der Güter innerhalb der Familie stößt auf Eifersüchteleien. Schon 1762
hatte sich des Vogts Tochter Francisca, Christian Bumillers Frau, beschwert, der Vater
hätte ihr weniger als den anderen Kindern zugewendet. 1763 übergibt der Vogt die
Wirtschaft seinem Sohn Fideli altershalber (Schildlosung 6 fl. 40 x). Fideli, der seit 1760
wiederum mit einer Cousine, Johanna Bumillerin, verheiratet ist, stirbt allerdings schon
1767, im selben Jahr wie seine Mutter. Johanna führt die Wirtschaft alleine weiter, aber
auch sie beklagt sich über die Ungleichbehandlung der Kinder des Vogts (1768; es geht
um das neben der Wirtschaft neu errichtete Haus).

Das Zusammenleben des gealterten Vogts mit der verwitweten Schwiegertochter
schürt die Gerüchteküche: Joseph Stumpp aus Killer, der mit Mühlsteinen handelt, weiß
im Suff öffendich zu berichten, der Vogt von Jungingen teile das Bett mit seiner
Schwiegertochter (1769). Er entschuldigt sich später mit Trunkenheit und nimmt die
Anschuldigung zurück. Dennoch: solche Wendung von Gerüchten aus dem Privatbereich
gegen den Vogt ist Teil der Mittel, die gegen die Autorität des Vogts eingesetzt
werden. Bernhard Bumiller hat seine Gegner und Konkurrenten.

Bereits 1764 hat der Adlerwirt Sylvester Riester angezeigt, der Vogt habe unerlaubt
Holz an die Sägemühlen verkauft (darunter an Christian und Joseph Bumiller, seine
Schwiegersöhne). Im selben Jahr hatte ihn der Wagner Joseph Schuler angegriffen, er
handle in Sachen Jagd nicht zum Besten der Gemeinde. Das bringt Schuler zwar eine
Strafe ein, aber der Fall zeigt doch, daß der Stand des Vogts zwischen Herrschaft und
Gemeinde nicht leicht war, er hatte ja gerade in Sachen Jagdrecht den Standpunkt der
Herrschaft zu vertreten. Dafür mußte er sich dann Nachgiebigkeit und Verfolgen eigener
Interessen vorwerfen lassen.

Nach dem Tod der Frau und des Sohnes wird es ruhiger um den Vogt, er kann auch
seinen Aufgaben nicht mehr ganz nachkommen. Beim Einholen eines Heiratskonsens
1770 läßt er sich auf der Kanzlei entschuldigen, er sei teils alters und wegen einem bösen
Fuß ohnmöglich fortkommen. Bereits ein Jahr später gibt er, der 44 Jahre lang Vogt war,
dieses Amt auf. Am 11. Mai 1771 wurde ein neuer Vogt vereidigt: Joseph Bumiller,
Tochtermann des Rösslewirts. Als Bernhard Bumiller starb, waren die AP für das 3.
Quartal des Jahrhunderts bereits zu den Akten gelegt. Die Anschlußprotokolle sind
leider nicht erhalten.

8. Untertanen und Herrschaft

Durch den Vogt und über die AP war der Fürst (im behandelten Zeitraum Fürst
Joseph Wilhelm, 1750-1798) grundsätzlich über die Vorgänge auf seinen Dörfern
orientiert. Natürlich war er zu dieser Zeit bei dem Umfang der Vorgänge nicht mehr
selbst bei den Audienzen anwesend - dies erledigten seine verschiedenen Hofräte -, aber
in einer früheren Zeit haben solche Audienzen direkt vor dem Gerichtsherren stattgefunden
. Daran gemesssen ist das Verhältnis von Herrschaft und Untertanen im 18.
Jahrhundert durch eine gewisse Anonymität geprägt. Dennoch ist dem armen Mann auf
dem Land die umfassende Autorität des Fürsten bewußt, die er vor allen Dingen dann

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