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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0152
Becker

Noch weniger Glück war Fürst Hermann von Hohenzollern-Hechingen beschieden.
Seine Erwartungen, durch den Beitritt zum Rheinbund sein Fürstentum mit den
Ritterorten Hirrlingen, Wellendingen und Geislingen vergrößern und arrondieren zu
können, erwiesen sich als unrealistisch. Fürst Hermann bekam von Frankreich, der
Schutzmacht des Rheinbundes, im November 1806 zwar ausdrücklich die Souveränität
über die stauffenbergische Herrschaft Geislingen zugesichert, Württemberg konnte sich
hier ebenso wie in Wilflingen gegen die hohenzollerischen Ansprüche durchsetzen5.

Mit der Mediatisierung der ritterschaftlichen Herrschaften 1805/6 hatte ein Prozeß
seinen gewaltsamen Abschluß gefunden, der sich bis ins Spätmittelalter mit unterschiedlicher
Intensität zurückverfolgen läßt. So stellte K. S. Bader6 einmal mit Recht fest, daß
die größeren, aber auch die kleinen Territorien des deutschen Südwestens ihr territoriales
Wachsen in erster Linie gerade der Erwerbung kleinerer Adelsherrschaften verdanken.
Dieser Vorgang ist auch in der unmittelbaren Umgebung von Sigmaringen zu beobachten
. So konnten die Grafen von Werdenberg im 15. Jahrhundert die Herrschaft Dietfurt
mit Vilsingen und Pault und die Herrschaft Jungnau erwerben. Dieser Komplex gelangte
dann 1534 auf dem Erbweg an die Fürstenberger7. Die Hohenzollern, Nachfolger der
Werdenberger als Grafen von Sigmaringen, erwarben käuflich 1595 die Herrschaft
Krauchenwies, 1786 die Dorfherrschaft Bittelschieß und 1787 schließlich die Herrschaft
Hornstein von den Freiherren von Hornstein8. Zwischen 1706 und 1743 gelang es dem
Benediktinerkloster Muri in der Schweiz, die dem Ritterkanton Neckar-Schwarzwald
inkorporierten Herrschaften Glatt, Dießen und Dettingen sowie die Herrschaften
Dettensee und Neckarhausen anzukaufen und daraus in der Folgezeit die sogen.
Vereinigte Murische Herrschaft Glatt zu formieren. Dieser Komplex wurde dann durch
den Reichsdeputationshauptschluß 1803 dem Fürsten Anton Aloys von Hohenzollern-
Sigmaringen zugesprochen; das Gebiet bildete bis zu dessen Vereinigung mit dem
Oberamt Haigerloch 1854 des Oberamt Glatt9.

Für den Niedergang des ritterbürtigen Adels im Spätmittelalter waren vor allem
politische und militärische Gründe maßgeblich. Ihr politisches Betätigungsfeld wurde
durch den Aufstieg der Städte auf der einen und durch das Erstarken der Landesfürstentümer
auf der anderen Seite immer mehr eingeengt. Das Aufkommen der Söldnerheere,
die Entwicklung und der Einsatz weitreichender Feuerwaffen machten sie schließlich
auch für die Könige und Kaiser mehr und mehr entbehrlich, wodurch ein Großteil des
niederen Adels auch seiner wirtschaftlichen Grundlage verlustig wurde. Viele ritterbür-
tige Adelige verloren so ihre Unabhängigkeit, wurden landsässig oder verbürgerten10.

Gegen Ende des Mittelalters war es nur relativ wenigen Familien gelungen, ihren
Besitz und ihre Hoheitsrechte vor dem Zugriff der Territorialherren zu bewahren. Diese
ritterbürtigen, ihrer Mehrzahl freiherrlichen Geschlechter schlössen sich zur Verteidi-

5 Ebenda S. 418

6 K. S. Bader Der deutsche Südwesten in seiner territorialgeschichtlichen Entwicklung, Stuttgart
1950, S. 160.

7 Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hrsg. von
der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Bd. 7, Stuttgart 1978, S. 874 f.

8 R. Seigel: Aus der Geschichte des Kreisgebietes, in: Der Kreis Sigmaringen, Aalen und Stuttgart
1963, S. 76.

9 Hierüber M. Kiem : Geschichte der Benedictiner Abtei Muri-Gries, Bd. 2, Stans 1891, S. 145 ff.;
F. X. Hodler: Geschichte des Oberamts Haigerloch, Hechingen 1928, S. 173 ff.

10 K. S. Bader (wie Anm. 6) S. 161 f.

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