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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0154
Becker

bemerkt wurde, dadurch, daß sie weder in corpore noch durch einzelne Mitglieder die
Reichs- oder Kreisstandschaft besaß. Schon 1560 hatte sie die Exemtion von den
Reichsumlagen durchgesetzt und blieb danach auch von allen Reichs- und Kreissteuern
befreit.

Die Ritterschaft zahlte auch keine Kammergerichtsumlagen. Dagegen waren sie dem
Kaiser, nicht aber dem Reich verpflichtet, bei Bedarf mit Geld auszuhelfen und ihm
militärische Hilfe zu gewähren14.

Die Frage aber, ob die Reichsritter innerhalb ihrer Herrschaften die gleichen Rechte
besaßen wie der reichsunmittelbare hohe Adel in seinen Territorien, soll erst beantwortet
werden, wenn wir die innere Geschichte der uns hier vor allem interessierenden
Herrschaften Gammertingen, Hettingen, Geislingen und Wilflingen näher betrachtet
haben.

Das Gebiet um Gammertingen, Hettingen und Trochtelfingen befand sich im 11.
Jahrhundert größtenteils im Besitz der Grafen von Achalm. Nach dem Tode der letzten
Grafen von Achalm, Kuno und Luitold, den Gründern des Klosters Zwiefalten, die 1092
bzw. 1098 verstarben, gelangte der Komplex über die Grafen von Grüningen und die
Weifen im 12. Jahrhundert an ein Grafengeschlecht, das sich nach Gammertingen und
Achalm, später auch nach Hettingen nannte. Nachdem dieses Geschlecht, dessen
Herkunft bisher noch ungeklärt ist, 1182 im Mannesstamm ausgestorben war, gelangte
ihr Besitz über zwei Erbtöchter teils an die Grafen von Ronsberg, teils an die Grafen von
Neifen.

Der Besitz der Ronsberger in und um Gammertingen kam in der 1. Hälfte des 13.
Jahrhunderts über die Grafen von Veringen. Diese gründeten in der 2. Hälfte des 13.
Jahrhunderts die Städte Gammertingen und Hettingen. König Rudolf von Habsburg
verleiht 1291 den Grafen von Veringen die hohe Gerichtsbarkeit in der Stadt Gammertingen
. Der letzte Graf von Veringen, Wolfrad VIII. der 1415 starb, vermachte 1407 seinem
Neffen Heinrich von Rechberg die Städte Gammertingen und Hettingen sowie die
Ortschaften Hermentingen, Harthausen, Feldhausen, das halbe Dorf Kettenacker und
Ittenhausen. 1408 erhielt Gammertingen vom König Rupprecht das Recht, einen
Wochenmarkt und einen Jahrmarkt abhalten zu dürfen.

Die rechbergische Herrschaft war jedoch nur von kurzer Dauer. 1447 verkaufte Hans
von Rechberg die Herrschaft, die Städte und Schlösser zu Gammertingen und Hettingen.
Die Dörfer Harthausen, Feldhausen, Hermentingen, Ittenhausen, die halben Dörfer
Neufra und Kettenacker, den Weiler Bronnen, die Vogtei und die Herrlichkeit über das
Kloster Maria Berg kamen an Württemberg.

Doch auch der neue Eigentümer scheint an dem Kauf keinen großen Gefallen
gefunden zuhaben. Denn schon 1468 verkaufte Graf Ulrich von Württemberg für 14500
fl den gesamten Komplex an Hans und Konrad von Bubenhofen. In einem Tauschgeschäft
mit Württemberg konnten die von Bubenhofen 1474 schließlich die anderen Teile
von Neufra und Kettenacker gegen Willmandingen erwerben.

So rasch die von Bubenhofen emporgestiegen waren, verarmten sie auch. Kaspar von
Bubenhofen, wegen seiner Prachtliebe »der goldene Ritter« genannt, mußte 1521 wegen
seiner Schulden die Herrschaft Gammertingen und Hettingen der Ritterschaft überlassen
. Drei Jahre später war er gezwungen, an Dietrich III. Speth, Obervogt von Urach,
folgendes zu verkaufen: seine Herrschaften, Statt, Schlößer, Derffer, Weiler, Höf, Stuckh

14 Die Darstellung über die rechtliche Stellung der Reichsrinerschaft im Reich beruht im wesentlichen
auf den erschöpfenden Ausführungen bei D. Hellstern (wie Anm. 2) S. 32 ff.

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