Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0161
Hohenzollern - Reichsritterschaft

Die Reichsritter waren darüber hinaus auch noch Patronatsherren44 der Kirchen ihrer
Herrschaft. So hatte, wie oben schon kurz erwähnt wurde, Hans Truchseß von
Bichishausen nach dem Kauf der Burg und der Dörfer Groß- und Kleinwilflingen 1440
von Konrad von Hornstein auch den Patronat der Kirche zu Wilflingen beim Schloß
erworben45. Der Patronat der Oberen Pfarrkirche zu Wilflingen war seit 1560 Bestandteil
der Herrschaft. Diese Pfarrkirche wurde 1615 aufgehoben und ihre Rechte und
Aufgaben auf die sogenannte Untere Pfarrkirche übertragen46. Außerdem besaßen die
Schenken von Stauffenberg noch den Patronat von je einer Kaplanei- und Frühmeßpfründe
in Wilflingen47.

Geislingen gehörte ursprünglich zur Pfarrei Ostdorf. Wolf von Bubenhofen erreichte
1451 dann die Loslösung vom Ostdorf er Pfarrsprengel und begründete in Geislingen
eine eigene Pfarrei. Der Patronat der Pfarrkirche St. Ulrich in Geislingen gehörte in der
Folgezeit den jeweiligen Inhabern der Herrschaft. Außerdem hatte die Herrschaft den
Patronat über die St. Georgenkaplanei, die St. Michaelskaplanei, die St. Agathenkaplanei
und die Heiligkreuzkaplanei in Geislingen48.

Der Patronat beinhaltete einmal eine Reihe von Ehrenrechten. So besaßen die
Patronatsherren z. B. bevorzugte Plätze in der Kirche und bei kirchlichen Prozessionen;
beim Begräbnis des Patronatsherrn mußte geläutet werden. Während der Vakanz der
kirchlichen Ämter standen den Patronatsherren die Einkünfte dieser Ämter zu. Außerdem
waren mit dem Patronat zumeist auch feste jährliche Einkünfte verbunden. So
flössen den Schenken von Stauffenberg aus dem Patronat der Unteren Kirche, wie oben
schon erwähnt wurde, jährlich 13 Malter Vesen zu. Vor allem aber besaßen die
Patronatsherren das Recht, dem Diözesanbischof einen Kandidaten ihrer Wahl für die
Investitur mit den entsprechenden Kaplaneien und Pfarreien vorzuschlagen.

Diesen Rechten standen jedoch Pflichten gegenüber. Diese bestanden zumeist aus der
kirchlichen Baulast, d. h. die Patronatsherren waren dazu verpflichtet, die aus dem Bau
und der Unterhaltung der Kirchengebäude resultierenden Kosten entweder ganz oder
wenigstens zum Teil zu übernehmen.
Die Massierung von Rechten wie Grund-, Leib- Niedergerichtsherrschaft und auch den
Kirchenpatronat hatten in der Regel alle Reichsritter in ihren Herrschaften inne, nicht
jedoch die Hochgerichtsbarkeit, also in Fällen wie Diebstahl, Ketzerei, Zauberei,
Wahrsagerei, Gotteslästerung, Landfriedensbruch, Vergiftungen, Sodomie, Abtreibungen
sowie Schlägereien, die Blutfälle waren, zu richten49. In der Herrschaft Gammertin -
gen besaßen die von Speth die hohe und niedere Gerichtsbarkeit in der Stadt Hertingen
und in den Dörfern Hermentingen, Harthausen, Feldhausen, Kettenacker und Ittenhausen
, ferner in der Stadt Gammertingen und in Neufra. Im Urbar der Herrschaft
Gammertingen von 1530 ist dann bei allen diesen Ortschaften die stereotype Formel zu
lesen: »Der Junker hat daselbst Zwing und Bänn und alle Oberkeit, Herrlichkeit, Gebot
und Verbot, hohe und niedere Gericht, Frevel, Strafen und Bußen und sonst niemand
anders* 50.

44 Zum Patronatsrecht s. vor allem H. E. Feine: Kirchliche Rechtsgeschichte. Die katholische
Kirche, Köln und Wien 19725, S. 397 f., 406 f.

45 Anm. 19

46 Beschreibung des Oberamts Riedlingen (wie Anm. 17) S. 930

47 Otto H. Becker (wie Anm. 18) Nr. 53.74

48 Der Landkreis Balingen (wie Anm. 26) S. 389 f.

49 Anm. 42

50 Zit. bei W. Hermann (wie Anm. 16) S. 22

147


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0161