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Becker

Bindungen der Vermögen 1919/20 in Bayern und Württemberg93 sowie durch das
Reichsgesetz zur Beseitigung der Vorrechte des Adels 1920 aufgehoben94. Die gräflichen95
und freiherrlichen Linien des Geschlechts der Schenken von Stauffenberg zogen
aus dieser Entwicklung die Konsequenzen, hoben 1922 den Familienvertrag von 1830 auf
und verteilten die Familiengüter unter sich auf. Die in unserem Zusammenhang
behandelten Güter Wilflingen und Geislingen wurden dabei Angehörigen der freiherrlichen
Linie der Familie Schenk von Stauffenberg zugewiesen96.

93 G. Wunder (wie Anm. 17) S. 389

94 U. Neth (wie Anm. 86) S. 312 f.

95 Beruht auf dem Grafendiplom König Ludwigs II. von Bayern für den Freiherrn Franz Schenk
von Stauffenberg 1874, s. G. Wunder (wie Anm. 17) S. 321 f.

* Anm. 93

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