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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0194
Neues Schrifttum

ausgewertet werden. Unter den Amtsbüchern bilden die seit dem Mittelalter bekannten Urbare, in
Württemberg Lagerbücher, hinterlegte Bücher, genannt, in Baden Beraine, eine spezifische
Variante. In häufig dickleibigen Folio- oder Quartbänden sind die rechtsverbindlichen, durch
Renovation entstandenen Aufzeichnungen über die herrschaftlichen Besitzungen, Einkünfte und
Rechte enthalten, werden Liegenschaften und Leistungsansprüche nach Art und Umfang beschrieben
. Ausgehend von den methodischen Anstößen aus Urkunden- und Aktenlehre untersucht der
Verfasser in mustergültiger und verdienstvoller Weise die Lagerbücher nach systematischen,
analytischen und genetischen Gesichtspunkten. Die systematische Einteilung hat zwischen Lagerbüchern
recht unterschiedlicher Provenienz zu unterscheiden, zwischen Rodeln, Beilagerbüchern,
Forstlagerbüchern, Heischbüchern u. a. m. In der genetischen Betrachtungsweise geht es um die
Identifizierung von Überlieferungsstufen, von Konzepten, Reinschriften, Abschriften und Auszügen
. In der analytischen Betrachtung werden eingehend Vorlagen der Lagerbuchformulare sowie
die Formularteile (Titel, Indices, Protokoll, Vermerke usw.) diagnostiziert. Formen und Inhalte der
Lagerbücher haben sich im Lauf der Zeiten verändert, vieles ist umfangreicher und umfassender
geworden, die beschreibende Identifizierung von Liegenschaften präziser.

In entsagungsvoller Fleißarbeit konkretisierte der Verfasser nicht nur seine theoretischen
Prämissen, sondern schuf ein Standardwerk, vergleichbar teilweise mit H. O. Meisners Urkunden-
und Aktenlehre der 50er Jahre, angereichert mit einer Fülle von Lehr- und Lernstoff, unentbehrlicher
Wegweiser und Anregung für die hilfswissenschaftliche und historische Forschung. Wer
künftig agrargeschichtliche, wirtschafts- und sozialgeschichtliche, rechts- und ortsgeschichtliche
Studien auf der tragfähigen Basis von Urbaren bzw. von Lagerbüchern betreiben will, dem sei
dringend empfohlen, zuvor den Richter zur Hand zu nehmen.

Stuttgart Willi A.Boelcke

Geschichtsschreibung und geistiges Leben im Mittelalter. Festschrift für Heinz Löwe zum 65.
Geburtstag. Hrsg. von Karl Hauch und Hubert Mordek. Köln-Wien: Böhlau 1978. XV, 706 S.

Festschriften für Gelehrte befriedigen gewöhnlich mehr die persönlich Beteiligten als ein
sachliches Bedürfnis und genügen selten dem Anspruch der Gattung, neben den feststehenden
Antworten des Gefeierten auch die tastenden Fragen der Disziplin und den Zusammenhang
zwischen beiden widerzuspiegeln. Zu den rühmlichen Ausnahmen gehört die vorliegende Festschrift
für den Tübinger Mittelalter-Ordinarius. Ihr Profil geht zum einen auf den Jubilar zurück.
Löwe hat sich durch turbulente Jahrzehnte auf ein Thema konzentriert, die mittelalterliche
Geschichtsschreibung und deren politische Ideenwelt. Wie hartnäckig er diesen Fragenkomplex
verfolgt hat, lehrt das Verzeichnis seiner Schriften und der von ihm betreuten Dissertationen (S.
671-679). Es lehrt weiter, daß Löwe, Neubearbeiter von Wattenbach-Levisons Handbuch, zu
Unrecht nur als Spezialist für karolingische Historigraphie gilt; seine Forschungen umfassen
räumlich die Länder zwischen Irland und Byzanz, zeitlich die Spanne von Cassiodor zu Dante. Das
Gewicht der Festschrift ist zum andern den mitwirkenden Fachgenossen und Schülern Lowes zu
danken. Berühmte und Unbekannte ließen sich auf Lowes Thema ein und betrachteten es unter
verschiedensten zeitlichen, räumlichen, sachlichen Blickwinkeln. Im Buch sind die 32 Beiträge
chronologisch geordnet und durch ein Register erschlossen; meine Besprechung muß sich darauf
beschränken, drei Schwerpunkte hervorzuheben und ihre Behandlung an Beispielen zu zeigen.

Die umfangreichste Gruppe von Beiträgen untersucht einzelne Werke der mittelalterlichen
Historiographie, nämlich: die Vita des Bischofs Lupus von Troyes, die trotz zeitlichen Abstandes
einige präzise Nachrichten zur alemannischen Frühgeschichte enthält (Eugen Ewig S. 14—26); die
Metzer Annalen, die in annalistischer Form eine politische Deutung der ganzen Karolingergeschichte
gaben (Norbert Schröer S. 139-158); Thegans Lebensbeschreibung von Ludwig dem
Frommen und die Überlieferungsgeschichte ihrer beiden Handschriftengruppen (Hans-Gert und
Ingelore Oomen S. 159-171); die Reichenauer Vision Wettis, deren Niederschrift durch Heito
vielleicht von von Walahfrid Strabo redigiert wurde (Johanne Autenrieth S. 172-178); die Vitendes
Kölner Erzbischofs Anno in der Spannung zwischen Wirklichkeit und Legende (Tümann Struve S.

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