http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0027
Admodiationen in Hohenzollern
Raue Frucht 744 Malter
ä 1 Gulden 20 Kreuzer ergibt 992 Gulden.
Es bleibt somit ein Überschuß von 1377 Gulden 20 Kreuzer.
Insgesamt ergibt sich demnach folgende Abrechnung:
Bei der Rentei Haigerloch ergibt sich ein Uberschuß in Höhe von
3 657 Gulden 1 Kreuzer.
Die Kastenvogtei Haigerloch hat einen Überschuß erzielt in Höhe von
3 530 Gulden 18 Kreuzer.
Bei der Rentei Wehrstein sind mehr Ausgaben als Einnahmen erzielt worden. Die
Ausgaben belaufen sich auf 15 Gulden 52 Kreuzer 4 Heller.
Bei der Kastenvogtei Wehrstein ist ein Überschuß erzielt worden in Höhe von
1 377 Gulden 20 Kreuzer.
Insgesamt ergibt sich demnach ein Gesamtüberschuß von
8 564 Gulden 39 Kreuzer.
Von diesem Betrag ist zu bezahlen
das Deputat der fürstlichen Gräfin mit 2000 Gulden und an
den 4 Herrn Grafen Oswald, Franz Heinrich, Sydoni und Johann Franz je 750 Gulden,
gesamt also 3 000 Gulden
sowie dem
gnädigen Fräulein Theresia 150 Gulden.
Die Summe dieser Beträge ist zu erhöhen um den negativen Saldo bei der Rentei
Wehrstein mit 15 Gulden 52 Kreuzer
sowie weiterer 90 Gulden
Wagen- und Pflugkosten. Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen verbleibe
somit noch ein Betrag von 3 300 Gulden 47 Kreuzer.
Obgleich die vorstehende Aufstellung in Anwesenheit des Beständers erstellt worden
war, war dieser offensichtlich mit den einzelnen Ansätzen weitgehend nicht einverstanden
. Es finden sich in den Quellen »Notata des Beständers«63, in welchen dieser zu den
einzelnen Ansätzen wie folgt Stellung nimmt:
Betreffend die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein:
Das Judenschirmgeld sei wegen dieses Gefälles Unbeständigkeit nur mit
145 Gulden
anzusetzen.
Das gleiche gelte für das Umgeld, Bier- und Kesselgeld. Hier könnten insgesamt nur
600 Gulden
angesetzt werden.
63 Vgl. FAS DH 75/X/XIV/233, S. 17.
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