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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0041
Admodiationen in Hohenzollern

25. Wir haben mit ihm, Baratti, ja vereinbart, daß er sämtliche Schäfereien auf die Dauer
von 6 Jahre verliehen erhalte. Hiervon sind mittlerweile 3 Jahre verflossen. Er hat
jedoch gebeten, die Verpachtung der Schäfereien ebenfalls auf 12 Jahre auszudehnen.
Wir tun dies hiermit und erklären, daß der Schäfereibestandsvertrag mit allen seinen
Artikeln ebenfalls noch 12 Jahre ab heute dauern soll.

(Es folgt nunmehr eine Spezialregelung bezüglich der Rückzahlung der Zinsen eines
vom Verpächter beim Herzog von Württemberg und der Frau Gräfin von Würben und
Freudental, geb. Gräfin von Gräfeniz aufgenommenen Zinses in Höhe von 67 000 fl).

Dessen zu Urkund sind zwei gleichlautende Verträge gefertigt worden, von beiden
Teilen unterschrieben und besiegelt worden. Geschehen in Hechingen am
8. April 1712".

5. DIE ADMODIATION DER GRAFSCHAFT ZOLLERN ZWISCHEN

FRIEDRICH WILHELM UND VON BARATTI VON GEORGI 1724 BIS 1727

An sich wäre die vorstehend unter Nr. 4 aufgeführte Admodiation zu Georgi 1724 zu
Ende gegangen. Sie wurde aber verlängert, wobei die Initiative von Seiten von Barattis
mit folgendem Schreiben ausging.

Am 8 . 3. 1724 84 verfaßte Baratti ein Schreiben an Friedrich Wilhelm. Dieses
Schreiben beinhaltet eine überschlägige Aufstellung des ungefähren Ertrags und der
Ausgaben aus der Admodiation von Martini 1720 bis Martini 1723 bezüglich der
»gefürsteten Grafschaft Hohenzollern«.
Insgesamt sei ein Ertrag zu verzeichnen von jährlich

29.062 fl 8 Kreuzer.
Das Admodiationsgeld belaufe sich auf 27.350 fl,
so daß ein Überschuß von 1.712 fl Kreuzer übrig sei.

Dabei sei für die Haushaltung und die Besoldung des Admodiators und seiner
Angehörigen noch kein Betrag in Ansatz gebracht worden.

Im Sommer 1722 habe ein Gewitter und Viehseuchen die Zahlung des Admodiations-
cjuantums in Frage gestellt. Er, der Admodiator, erbiete sich aber zur weiteren
Übernahme der Admodiation auf weitere 3 Jahre und sei bereit, statt 27.350 fl 30.000 fl
zu bezahlen.

Daraufhin kam es schließlich zu einer Verlängerung der Admodiation auf der
Grundlage einer Vertragsänderung85. Der hier vorliegende Verlängerungsvertrag ist am
8. 5. 1724 geschlossen worden in Hechingen. Er enthält folgendes:

Wir, Friedrich Wilhelm usw. haben uns im Jahr 1712 entschlossen, alle im Fürstentum
Hohenzollern befindlichen Kameraleinkiinfte unserm Rat und Kammerdirektor Paul
von Baratti 12 Jahre in die Pacht zu geben. Nun ist auf Georgi dieses Jahres die Pachtzeit
zu Ende gegangen. Wir haben uns entschlossen, die Admodiation in abgeänderter Form
fortzusetzen. Pächter soll wieder Baratti sein. Als Pachtzeit soll zunächst 3 Jahre
vereinbart sein, und zwar von Georgi 1724 bis Georgi 1727. Gegenüber der alten
Admodiation sollen die nachfolgenden Veränderungen eintreten.

83 Vgl. FAS DH 75/X/XIV/233 Aktenstück 1 S. 17.

84 Vgl. FAS HHg Aktenstück Nr. 75/XXVII/X/3.

85 Vgl. Akten Nr. Ebd. 75/XXVII/3, Aktenstück 22

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