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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0044
Pfeuffer

Bezüglich der Schadenshaftung bei Gewitter und anderen unabwendbaren Ereignissen
vereinbaren die Parteien das gleiche wie im Jahr 1712.

Juden braucht der Admodiator in Hechingen nicht zu dulden. Wir werden deshalb
keinen mehr annehmen und die gegenwärtigen abschaffen**.

Der Admodiator hat das Recht, aus Lagerbüchern, Urbarien und anderen Dokumenten
sowie Archiven unseres Hauses Informationen zu beziehen.

Früchte und Effekten kann der Admodiator bei Feindesgefahr auf der Burg Hohen-
zollern lagern. Die hierzu benötigten Zimmer werden ohne Entgelt von uns angeschafft.

Die Urkunde über die Verlängerung schließt mit den Unterschriften des Fürsten zu
Zollern, Barattis und des Erbprinzen zu Zollern. Sie ist unterzeichnet in Hechingen am
8. 5. 172489.

Die Admodiation der Grafschaft Hechingen endete schließlich zwar nicht einvernehmlich
, aber dennoch ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Streit bestand offensichtlich
über die Frage, ob Baratti in der Admodiationszeit tatsächlich das gesamte
geschuldete »Admodiationsquantum«, also den Pachtzins, gezahlt habe.

Hinweise auf eine Auseinandersetzung bezüglich dieser Frage finden sich vor allem
aus einer unter der Nr. 71 in den Akten des Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und
Domänenarchivs befindlichen weitere »Facti species«. Diese »species« ist verfaßt
worden ohne Angabe des Datums und Autors. Sie stammt aber vermutlich aus dem Jahr
1729 und ist sicher im Auftrag des Erbprinzen von Hohenzollern-Hechingen, Friedrich
Ludwig (1688-1750), erstellt worden90.

Friedrich Ludwig übernahm nämlich ab 1725 mehr und mehr die wirtschaftlichen
Angelegenheiten der Grafschaft Hechingen91.

Das »Facti species« hat folgenden Inhalt92:

/. von Baratti, des Fürsten zu Hohenzollern-Hechingen geheimer Rat und früherer
Kammerdirektor hat in den Jahren 1712 bis 1724 die ganze fürstliche Grafschaft in
Admodiation gehabt. Der Pachtzins hierfür war zu niedrig. Im Jahr 1727 wurde dann die
Admodiation aufgehoben. Der Erbprinz erhielt die Regelung der wirtschaftlichen
Angelegenheiten übertragen. Am 12. Januar 1726 hat der Fürst die Aufhebung der
Admodiation durch Dekret beschlossen. Gleichzeitig hat er verordnet, daß alle Anfangsbilanzen
, Urkunden und Dokumente zusammenzustellen seien und ihm innerhalb von 4
Wochen auszuhändigen seien. Die Rechnungen hätte Baratti 3 Monate vor Ablauf der
Admodiation bereithalten müssen. Dies hat er aber nicht getan.

Baratti hat also schon die Anfangsbilanzen nicht vorgelegt. Da die zur fürstlichen
Registratur gehörenden Akten sehr distrahiert sind, wurde seitens des Fürsten dem
Baratti am 30. 8. 1726 befohlen, eine genaue Aufstellung aller bei ihm befindlichen
Akten, soweit diese die herrschaftlichen Rechte und Gerechtigkeiten, Güter, Einkünfte

88 Vgl. Ebd. S. 33 (Ziffer 20).

89 Vgl. Ebd. S. 39.

90 Vgl. Cramer S. 353: Vom Jahr 1727 an zog sieb Fürst Friedrich Wilhelm „wegen hohen Alters und
wegen noch ausgestandenen vielen Kriegsfatiquen abnehmender Leibeskräfften" von den
Regierungsgeschäften zurück und übertrug sie im Februar 1732 an seinen Sohn, den Erbprinzen
Friedrich Ludwig (1732-1750 Regierungszeit).

91 Vgl. Herberhold, a.a.O., S. 432.

92 FAS DH 75/XXIV/233, Aktenstück 71.

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