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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0046
Pfeuffer

unter gleichzeitiger Vorlage der Belege vorzulegen, soweit diese Obligationen und
Quittungen, besonders die der württembergischen und der anderen zu verzinsenden
Kapitalien betreffen sowie alle Dokumente und alle Akten und Briefschaften vorzulegen.
Dies sollte er bis Georgi 1727 tun. Es ist nicht geschehen, obwohl ihm dies bereits durch
Dekret vom August des vorigen Jahres auferlegt wurde. Trotz aller Vorhaltungen und
trotz des Entgegenkommens des Fürsten hat Baratti seine Vorlagepflichten nicht erfüllt.
Ihm ist dann nochmals eine weitere Frist gesetzt worden bis Jakobi 1727.

Der fürstliche Kommandant von Josefi und der geheime Rat und Kanzler Meier,
beide aus der fürstlich gnädigsten Kommission, haben, als sie ihm das Dekret vom 2. 7.
und 28. 8.1727 eröffneten, mit Baratti dessen Revers Punkt für Punkt durchgegangen.
Damals hat er ebenfalls behauptet, er werde in 8 oder 14 Tagen die noch offenen Punkte
erledigen, insbesondere die Akten dem Kanzler mit einer Konsignation nach und nach
herausgeben.

Trotzdem sind bis 1729 viele Punkte des Reverses noch nicht erledigt. Von den Akten
hat er zwar etwas, doch soviel wie nichts herausgegeben. Den geforderten Bericht und
das Gutachten hat er nicht erstattet. Es handelt sich dabei um die Darlegung der
Forderungen und die Vorlage der die Wirtschaft betreffenden Memorialien, Protokolle
und Schriftsätze.

Es ist doch bekannt, daß einige Leute Ansprüche gegen den Fürsten geltend machen.
Der Fürst kann gegenüber diesen Ansprüchen keine Stellung nehmen, weil er die
Unterlagen nicht hat. Auch werden die Unterlagen benötigt, da die Registratur
eingerichtet werden soll und hierzu die Akten zusammen zu bringen sind.

Es ist nun unter dem 16. Juni dieses laufenden Jahres 1729 unter anderm an Baratti ein
Befehl ergangen. Darin wird ihm aufgegeben, alles, was er in Besitz hat, bis auf den 4. Juli
1729 auszuarbeiten, insbesondere aber den Revers. Er hat alle Dokumente, Akten und
Schriften betreffend das Dorf Wilflingen vorzulegen. Insbesondere muß er eine Aufstellung
fertigen über die dort 12 oder 13 Jahre lang eingezogenen Anlagen und Soldatenkostgelder
. Auch dieser Befehl hat nicht gefruchtet. Am 4. Juli ist nichts eingegangen. Am
11. Juli hat man ihn dann ermahnt und am 15. Juli hat er dann angefangen, ziemlich viele
Briefschaften herauszurücken. Der Zustand, in dem die Akten übergeben worden sind,
beweist aber, daß er in den ganzen 3 Jahren, die diese Geschichte nun dauert, nichts getan
hat. Am 20. Juli 1729 hat man dann von ihm verlangt, daß er eine schriftliche Erläuterung
der Akten geben soll. Diese Antwort war recht unzureichend. Insbesondere hat er die
Mängel alle auf den Kanzler Stengel geschoben. Dieser kann sich nun nicht mehr
verantworten, weil er zwischenzeitlich gestorben ist. Zudem war der Kanzler Stengel
nicht viel besser als von Baratti. Von seinen Schriften hat man nach seinem Tod
ebensowenig wie in seinem Leben etwas zurückerhalten.

Im einzelnen hat Baratti insbesondere nur summarisch Informationen über die
Verwendung des württembergischen Kapitals in Höhe von 67.000 fl (könnte auch 62.000
oder 61.000 heißen) gegeben. Dies, obwohl man ihm aufgegeben hat, alle eingelösten
Obligationen und Quittungen vorzulegen. Er behauptet sogar, der Fürst und sein
Kammerdiener Doleus hätten diese württembergischen Gelder erhalten. Dies wird aber
vom Fürsten entschieden dementiert.

Im weiteren hat Baratti bezüglich Wilfingen seinen Besitztitel weder doziert noch
liquidiert. Er hatte weder Register noch Ertragsrechnungen vorgelegt, wie dies nach dem
Vergleich mit den wittmannischen Erben vereinbart war. Ebensowenig hat er mit der
Kollektationskasse die seit 1716 angelegten Anlagen und Soldatenkostgelder abgerechnet
. Er hat hierzu vorgetragen, man brauche dazu die Wilfinger. Dies ist aber nicht

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