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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0047
Admodiationen in Hohenzollern

richtig. Die Sache kann mit der Kasse selbst geregelt werden. Allenfalls bezüglich
gewisser Restposten bedarf es der Beiziehung der Wülfinger.
Im weiteren gilt:

Hinsichtlich der zu Innsbruck bestehenden Hauptliquidation über die Eröffnungsgelder
von 1704 bis 1715 sind ihm sehr viele Interimsquittungen und Bescheinigungen
der bezahlten Gläubiger, die nicht Beamte sind, gegeben worden. Weder die Quittungen
und Bescheinigungen noch die Zahlungen selbst sind von Baratt] vorgelegt bzw.
nachgewiesen worden. Er hat auch nicht erklärt, wo diese Dinge sind. Es ist daher offen,
ob der eine oder andere Gläubiger die Schuld nochmals geltend macht, ohne daß man
dem dann eine Quittung entgegenhalten kann.

Schließlich zeigt sich in vorgenannter Innsbrucker Liquidation, daß der Baron Rost
zu Freiburg wegen seiner Forderung bereits 1715 und 1716 mit 4.230 fl von den
Eröffnungsgeldern vollständig bezahlt worden ist. Baratti hat aber bei dem am 5. 2.1723
eröffneten Ökonomieprojekt unter D mitgeteilt, es sei hier ein Restbetrag von 1.000 fl
offen gewesen. Diese Beträge habe er in den Jahren 1720, 1721 und 1722 an Baron von
Rost gezahlt. Baratti schuldet immer noch eine Erklärung darüber, wie es zu dieser
Forderung des Baron von Rost überhaupt kommt. Unklar ist insoweit auch, ob
tatsächlich Zahlungen geleistet worden sind seitens von Baratti.

Schließlich ist dem Baratti im Schäfereikontrakt von 1709 zugesagt worden, daß der
Fürst die Wiesen zu Stetten, den 5. Weiher zu Grosselfingen und die Vogtwiese zu
Wessingen einlösen wolle oder er, Baratti, sie im Namen der Herrschaft mit dem
Admodiationsgeld einlösen könne. Nach Angaben des Baratti soll nun die Wiese zu
Stetten für 1.100 fl eingelöst worden sein und er hat mit diesem Betrag gegen das
Admodiationsgeld aufgerechnet. Den Nachweis über die Einlösung hat er aber nicht
gebracht. Insbesondere hat er die Stettener Obligation, den Kaufbrief und die Quittungen
nicht ausgehändigt.

Bei dem oben genannten Ökonomieprojekt aus dem Jahr 1723 hat er unter C für die
Prinzessinnen 5.000 fl verrechnet. Sonst findet sich aber in den Akten nur ein Betrag in
Höhe von 4.000 fl. Eine größere Verpflichtung ergibt sich auch insbesondere nicht aus
der Obligation. Das bedeutet, daß er 1.000 fl im Ökonomieprojekt übersetzt angegeben
hat und diesen übersetzten Betrag dann auch dem Admodiationsquantum zu seinen
Gunsten gutgeschrieben hat. Auch insoweit hat er eine Quittung nicht ausgehändigt. Im
weiteren gibt er an, es seien 2.000 fl auf eine Forderung der Frau Gräfin nach
Hemmendorf bezahlt worden. Er hat hierzu aber weder das Jahr der Zahlung genannt,
noch die Hemmendorfische Obligation und Quittung herausgegeben.

Es gibt noch viele andere Forderungen, von denen er angibt, sie während der
Bestandszeit gezahlt zu haben. Insgesamt ergäbe es eine große Summe. Zu keiner Zeit hat
er diese Forderung aber spezifiziert noch Quittungen und Obligationen herausgegeben.

Daher ist auch der Herr Erbprinz zurecht damit beauftragt worden, den Dingen auf
den Grund zu gehen und des Herrn Barattis Unterlagen durch dazu bestimmte Räte
genauestens durchsuchen zu lassen. Zurecht ist daher auch angeordnet worden, daß diese
Schriftsätze genau inspiziert und das, was die Herrschaft oder das Land angeht, bis auf
ferneren Befehl beiseite gelegt und wohl verwahrt werde, gleich wie solches ein jeder Herr
gegen einen (sonderlich aber sich selbst so suspekt machenden) Diener zu tun befugt ist.

Hier endet die »Species facti«.

Es ist nicht möglich, zu all den in diesem Schriftstück aufgeworfenen Fragen und
Vorwürfen Stellung zu nehmen, insbesondere zu der Frage, ob sie berechtigt erhoben
worden sind oder nicht. Hierzu fehlt es ganz einfach an den entsprechenden Unterlagen.

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