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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0057
Admodiationen in Hohenzollern

anderen vorgeschossenen und kreditierten Geldern. Insgesamt belaufe sich der Betrag
auf ca. 11.000 Gulden. Die Admodiation gehe an sich ja erst 1731 zu Ende. Der Fürst
habe diesen Haigerlocher Admodiationsvertrag eigenmächtig aufgehoben offensichtlich
in der Ansicht, er komme durch eigene Nutzung der verpachteten Güter zu einem
höheren Ertrag.

Er, Baratti, diene nunmehr seit 13 Jahren dem fürstlichen Haus. Er, Baratti, habe sich
im übrigen bereit erklärt, den Vertrag über die Haigerlocher und Wehrsteiner Admodia-
tionsverlängerung einvernehmlich aufzuheben. Dies setze voraus, daß der Fürst ihn,
Baratti wegen der erheblichen oben genannten Forderungen entweder befriedigen oder
jedenfalls hinreichende Sicherheiten geben müsse.

Mit den ihm über Kanzler Mozen angebotenen Sicherheiten sei er nicht einverstanden
. Er verweist ausdrücklich darauf, daß die Aufhebung der Admodiation nur mit
seiner Zustimmung möglich sei. Dieser Admodiationsvertrag sei nämlich sogar noch
Martini 1727 seitens des Fürsten bestätigt worden.

Baratti verweist darauf, daß er nicht willens sei, ohne hinreichende Sicherheit oder
gänzliche Rückzahlung der von ihm kreditierten und vorgeschossenen Gelder den
Admodiationsvertrag der Herrschaften Haigerloch und Wehrstein vorzeitig zu beenden
und die verpachteten Gegenstände herauszugeben. Wenn hierüber ein Einvernehmen
nicht erzielt werde, so müsse man eben entsprechend dem Admodiationsvertrag durch
beiderseits erwählte Schiedsrichter entscheiden lassen.

In einer Anlage zu diesem Schreiben teilte von Baratti dann seine Forderung wie folgt
mit:

Rest von der Sigmaringer Admodiation 6.300 fl

Bargeld auf fürstliche Renten 700 fl

für die Pferde 150 fl

für den Kanzler Mader 1.800 fl

Zinsen 2.000 fl

Gesamt 10.950 fl

In einer weiteren genauen Aufstellung werden diese vorgenannten Beträge spezifiziert
.

Am 25. 1. 1729 teilte Joseph Friedrich dem Baratti mit111, er habe für verschiedene
Ausgaben, darunter des Kanzlers Maders Besoldung (Mader sei entlassen worden)
zunächst 1.800 fl, dann mit einem weiteren Wechsel 1.213 fl und für einen dritten
Wechsel von 772 fl (beim Kaufmanmn Lenz von Tübingen), insgesamt also 3.785 fl
gebraucht. Baratti habe sich erboten, nachdem der Fürst ihn angesprochen habe, sowohl
den Münchner Wechsel und den Kaufmann Lenz zu bezahlen und auch den Kanzler
Mader auszuzahlen. Wegen des Betrags von 3.785 fl und 5 % Zinsen hieraus könne
Baratti mit dem Admodiationsgeld aufrechnen. Außerdem sichert der Fürst zu, von den
von Baratti gemachten weiteren drei Vorschlägen innerhalb von zwei Monaten sich für
einen zu entscheiden.

Am5. 2.1729 wurde ein Protokoll erstellt112, das unterzeichnet wurde von von Motz,
Wolf und Baratti. Es enthält die Berechnung von Baratti an seine hochfürstliche

111 Ebd. 45c.

112 Ebd. 43h.

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