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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0075
Admodiationen in Hohenzollern

5. erleichtere es nichts, wenn Baratti, wie angegeben wird, selbst auch Gelder
angenommen hätte, damit niemand wissen möge, ob er etwas gewonnen oder
verspielt habe, denn das gehe ja niemanden etwas an

6. sei wohl anzunehmen, daß die Kommissare viel mehr werden gehabt haben, ah
ihnen die Admodiationsbediensteten ablegen konnten

7. wäre es dem Baratti sehr lieb gewesen, wenn er bei dieser Admodiation so viel
gewonnen hätte, daß ihm das seine Admodiationsbediensteten hätten liefern
können, was nun seitens der Herrschaft als Einnahmen angegeben werde

8. da ihm bis heute noch keine Rechnungen abgelegt worden seien, könne er auch nicht
wissen, ob er viel oder wenig gewonnen habe

9. sei es ein unerklärliches Vorgeben, daß die Admodiation erst zur Hälfte verflossen
sei, denn die Admodiationstractate reklamierten ja selbst unter § 5, daß das 6.
Admodiationsjahr um ein Jahr aufgeschoben werden müßte, weil der Fürst einen
Jahresertrag »ungebührlicher Dinge selbst habe bestehen lassen«

10. habe man ja extra ausrechnen lassen, was man dem Baratti noch schuldig sei und habe
es bis auf einen Betrag von 12.029 fl richtiggestellt. Daß er aber hierauf die
Herrschaften wirklich abgetreten haben soll, werde nie erwiesen werden können.
Deshalb habe man auch die admodiierten Herrschaften nicht zurecht occupieren
können, denn dieser Admodiationskontract sei nicht von selbst verfallen

11. Man könne dem Baratti keine Läsion nachweisen, weil er so vorteilhaft gewirtschaftet
habe, wie es so leicht kein anderer hätte machen können. Die beiden Herrschaften
seien zu vornehmlich um eine geringere Pension in Admodiation gegeben worden
und bei der gegenwärtigen Admodiation seien dem Fürsten 581 fl mehr als in der
josephischen Admodiation zu Gute gekommen. Mithin könne unmöglich eine
Läsion vorhanden sein. Und gesetzt, es könnte eine Läsion ex fructibus affirmiert
werden und Baratti hätte jährlich aus den admodiierten Herrschaften 11.465 fl
gezogen, so hätte doch die Herrschaft jährlich weit mehr als die Hälfte bekommen,
mithin bestünde schon keine Läsio ultra dimidium. Außerdem seien in den
Rechnungen der Gegner alle Früchte in einem höheren Wert angegeben worden, als
er wirklich erlöst worden sei

12. wenn auch der Fürst zur Zeit des errichteten Kontracts erst 23 Jahre alt gewesen sei,
habe er doch den Baratti durch viel Zureden zu diesem Kontra« überredet. So könne
ihn Baratti auch nicht mißbraucht haben. Zudem habe der Fürst, als er volljährig
geworden sei, die Admodiationstractate neu confirmiert. Wenn der Fürst damals
tatsächlich keine Informationen von dem Ertrag gehabt haben sollte, hätte er ja auch
die nötige Information von den übrigen Beamten einziehen können

13. wenn der Fürst diesen Kontract nicht heimlich hätte tradieren wollen, hätte er ja
noch andere Räte und Beamte zuziehen können

14. man hat den eigentlichen Ertrag nicht wissen können, weil die Herrschaften zuvor
viele Jahre auf unterschiedliche Arten in Admodiation gegeben wurden

15. es kann aus der bloßen Berechnung der Gefälle, ohne die wirkliche Beziehung
derselben zu wissen, nur eine ungefähre Mutmaßung gefaßt werden. Wenn nun
Baratti die josephischen Gefälle eingesehen hätte, so behauptet doch dieser von
Josephi, daß er bei dieser Admodiation nur eingebüßt habe, obwohl er doch 581 fl
weniger als Baratti gegeben hat

16. deshalb ist Baratti ungern in diese Admodiation gegangen, weil sein Schwager sich
Hoffnung hätte machen können, bei ferner erhaltener Admodiation sich seines
Schadens zu erholen. Deshalb hat Baratti die Admodiationstractate auch gleich

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