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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0156
Werner

vom 27. Juli d.J. - Sehl467 -mit dem Ablauf des 3 I.Juni d.J. in den Ruhestand getreten.
Die jüdische Volksschule130 wird nach der gleichen Verfügung vom 1. Oktober ds. Js. an
aufgehoben.

Die jüdischen schulpflichtigen Kinder haben Gelegenheit, bei dem Kultusbeamten
Karl Israel Hamburger in Hechingen (Kennr. A 00016) in den Fächern der Volksschule
Privatunterricht zu erhalten, da er als ehemaliger Lehrer am 23. Juni ds. Js. Nr. 760 den
Unterrichtserlaubnisschein erhalten hat.131 - Dies teilte der Bürgermeister dem Familienvater
F. mit. Da von diesem weiter keine Reaktion erfolgte, erinnerte der Bürgermeister
am 12. Oktober an die Erledigung seines Schreibens vom 25. August 1939 betr.
Beschulung Ihrer Kinder und bat um sofortige Mitteilung, in welcher Weise für den
Unterricht seiner Kinder vorgesorgt sei.132 - Daraufhin schrieb F. am 15. Oktober 1939,
daß seine Kinder zum Schmalzbach hier in die Schule gingen.133 - Der Bürgermeister
fragte bei Kreisschulrat Bader in Hechingen an, ob hier etwas einzuwenden sei. Schulrat
Bader antwortete am 3. November 1939: Da der Herr Reichsminister des Innern im
Namen des Führers und Reichskanzlers den Antrag des Glasermeisters F. auf rechtliche
Gleichstellung der Kinder... mit jüdischen Mischlingen ersten Grades abgelehnt hat, war
die Reichsgemeinschaft der Juden verpflichtet, für den Unterricht dieser Kinder zu
sorgen. Sie gehören eigentlich zu der von ihr gegründeten jüdischen Privatschule
Haigerloch, doch soll sie wegen der bisher ungünstigen Zugverbindung der frühere
Lehrer Schmalzbach unterrichten. Er hat dazu den von mir vorgeschriebenen Unterrichtserlaubnisschein
bereits erhalten.134 Dieses Schreiben kam mit dem Vermerk Die
Kinder F. nehmen Unterricht bei Schmalzbach. Unterrichtserlaubnisschein ist vom
Schulrat erteilt zu den Akten.

Nachdem die 7. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 5. Dezember 1938 bereits
die Kürzung der Ruhegehälter ehemaliger jüdischer Beamter gebracht hatte, waren nach
der 10. Verordnung vom 4. Juli 1939 auch Lehrkräfte in Ruhe verpflichtet, eine ihnen
von der Reichsvereinigung der Juden angebotene Beschäftigung an einer jüdischen
Schule anzunehmen; andernfalls verloren sie den Anspruch auf Ruhegehalt.

Die Reichsvereinigung der Juden, die unter der direkten Aufsicht der Gestapo stand
und bei der für alle Juden eine Zwangsmitgliedschaft bestand, war am 4. Juli 1939 infolge
der 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz gegründet worden.

Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland - Schulabteilung - richtete am 28.
März 1941 ein Schreiben betr. Erteilung von Privatunterricht an jüdische Kinder in
Hechingen an den Schulrat des Kreises, in dem es hieß: Wir erhalten von unserer
Zweigstelle, der Jüdischen Kultusvereinigung Württemberg, Stuttgart,die Nachricht,
daß der Lehrer Leon Israel Schmalzbach in Hechingen durch Schreiben des Herrn
Schulrats vom 23. März 1941 - Nr. 269 - aufgefordert wurde, ... seinen Unterrichtserlaubnisschein
zurückzureichen und den Privatunterricht einzustellen. Aus verschiedenen
Gründen bittet die Beauftragte der Schulabteilung, Paula Sara Fürst, Herrn Lehrer Leon

Lies: in Haigerloch.

SAH API 5422 Bd. Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinde.

Ebenda.

Ebenda.

Ebenda. - Handschriftlich. Eingangsstempel: Kreisstadt Hechingen. 4.XI.39/01057.

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