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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0185
Leon Schmalzbach

Dok. XIII d) »Die Entjudung in Hechingen«
Quelle: HB1 vom 7. Dezember 1938

Die Frage der Ausscheidung der Juden aus dem Wirtschaftsleben, die in Hechingen
bei den Industriebetrieben schon vor längerer Zeit gelöst wurde, erfaßt nun auch die vier
bisher jüdischen Einzelhandelsgeschäfte. Grundsätzlich sind die jüdischen
Betriebe dieser Art, die bekanntlich ab 1. Januar den Laden schließen müssen, zu
liquidieren. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes wirtschaftliches
Bedürfnis für die Weiterführung eines solchen Betriebes besteht. Ein solch allgemeines
Interesse besteht in Hechingen zweifelsohne bei dem bisher jüdischen Konfektionshaus
in der Hohenbergerstraße, da gerade im Konfektionsgewerbe keine ausreichenden
Einkaufsmöglichkeiten in Hechingen bestehen. Es ist daher mit einer Arisierung dieses
Geschäftes zu rechnen. Die übrigen jüdischen Einzelhandelsgeschäfte werden verschwinden
.

Für die in Hechingen noch bestehenden beiden jüdischen Großhandelsgeschäfte und
den jüdischen Haus- und Grundbesitz sind Anordnungen zu erwarten.

Aus den gemeindlichen Nutzungen sind die Juden durch eine dieser Tage
erschienene Verordnung des Reichsministers des Innerns ausgewiesen worden.
Danach kann der Bürgermeister mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Nutzungsberechtigte
, die nicht Gemeindebürger sind, ohne Entschädigung von dem Nutzungsrecht
ausschließen und zwar mit rückwirkender Kraft. In Hechingen ist die Ausweisung der
Juden aufgrund ihrer Eigenschaft als Nichtbürger jedoch schon vor Jahren durch den
Bürgermeister nach dem Erlaß des Reichsbürgergesetzes erfolgt. Zwei Hechinger Juden
hatten damals noch die Unverschämtheit besessen, gegen die Maßnahme des Bürgermeisters
auf dem Verwaltungsgerichtswege vorzugehen. Die Fortführung des seither
schwebenden und bis zur höchsten Instanz gelangten Verfahrens wird sich jetzt
erübrigen. In absehbarer Zeit wird auch in Hechingen die Judenfrage der Vergangenheit
angehören.

Dok. XIV Schreiben der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland - Schulabteilung
- an den Schulrat des Kreises Hechingen vom 28. März 1941 - Abt.
VII Fst./Val. - betr. Erteilung von Privatunterricht an jüdische Kinder in
Hechingen.

Lagerort: StAS Ho 235 I-XI Nr. 1423 Bd. I.

Druck: Paul Sauer (wie Anm. 137), Nr. 420 a.

Wir erhalten von unserer Zweigstelle, der Jüdischen Kultusvereinigung Württemberg
, Stuttgart, Hospitalstraße 36, die Nachricht, daß der Lehrer Leon Israel Schmalzbach
in Hechingen durch Schreiben des Herrn Schulrats vom 23. März 1941 - Nr. 269 -
aufgefordert wurde, auf Grund des Erlasses des Herrn Reichsministers für Wissenschaft,
Erziehung und Volksbildung vom 3. März 1941 - E II e 239 - seinen Unterrichtserlaubnisschein
zurückzureichen und den Privatunterricht einzustellen.

Nach Rücksprache mit dem Herrn Sachbearbeiter im Reichsministerium für Wissenschaft
, Erziehung und Volksbildung kann die Genehmigung zum Privatunterricht an
jüdische Kinder vom zuständigen Herrn Schulrat erteilt werden, wenn ein amtsärztliches
Attest oder das Einverständnis der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, die
Träger des jüdischen Schulwesens in Deutschland ist, vorliegt.

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