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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0186
Werner

Für die Erteilung des Privatunterrichts in Hechingen ist seinerzeit unsere ausdrückliche
Genehmigung erteilt worden mit der Begründung, daß für das eine Kind ein
amtsärztliches Attest vorliegt und daß keine besonderen Kosten entstehen, wenn die
anderen dort zuständigen Kinder, unter denen sich zwei Mischlinge befinden, an diesem
Unterricht teilnehmen. Eine anderweitige Unterbringung zum Zwecke der Beschulung
wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden (ca. 150 RM monatlich). Diese Kosten
gingen zu Lasten der Reichsvereinigung, da die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage
sind, selbst dafür aufzukommen. Außer diesen Ersparnisgründen war für uns bei der
Erteilung der Genehmigung zum Privatunterricht aber auch die Tatsache maßgebend,
daß die Unterbringung der Kinder gerade in Württemberg erhebliche Schwierigkeiten
bereitet. Das für diese Zwecke eingerichtete Kinderheim in Esslingen steht nicht mehr zu
unserer Verfügung. Die Unterbringung in Privatpflegestellen ist durch die Verknappung
des jüdischen Wohnraums nicht möglich.

Wir bitten daher, Herrn Lehrer Leon Israel Schmalzbach die Genehmigung zur
Fortsetzung des Privatunterrichts an jüdische Kinder in Hechingen erteilen zu wollen.

Durchschlag dieses Schreibens geht an den Herrn Reichsminister für Wissenschaft,
Erziehung und Volksbildung.

Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
Schulabteilung
/ Paula Sara Fürst

Dok. XV Anordnung des Reichsministers des Innern vom 27. Mai 1941 betr.

Eingliederung der Jüdischen Kultusvereinigung Hechingen in die

Reichsvereinigung der Juden in Deutschland.
Lagerort: Grundbuchamt Hechingen / Grundakten Stadt

Reichminister des Innern Berlin, den 27. Mai 1941

S-IV B4b (neu) 520/39 (14) Rv.

Anordnung:

Auf Grund des § 5 der Zehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4. 7. 1939
(RGBl. I. S. 1097) ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für die
kirchlichen Angelegenheiten die Eingliederung der in dem nachgehefteten Listenauszug
unter lfd. Nr. 1258 genannten jüdischen Kultusvereinigung in die »ReichsVereinigung
der Juden in Deutschland« an.

Im Auftrage:
gez. Eichmann

Beglaubigt:
(Baesecke)
Kanzleiangestellte

6 Bae

Blatt 111

Liste der auf Grund des § 5 der 10. Verordnung zum Reichbürgergesetz vom 4. Juli 1939
(RGBl. I. S. 1097) in die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland eingegliederten
Jüdischen Kultusvereinigungen.

(Siegel)

180


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