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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0215
Besprechungen

Die Schlußbetrachtung befaßt sich unter anderem mit den verschiedenartigen Folgen des
»revolutionären Gewaltakts Säkularisation« und mit dem Vergleich der Vorgänge in Baden,
Württemberg und Bayern. Hierbei ist bemerkenswert, daß Schmid nach Erörterung der entsprechenden
Staatsrechtstheorien die Frage der Rechtmäßigkeit der Enteignung der katholischen Kirche
offen läßt. Nicht ohne Ironie scheint seine abschließende Feststellung zu sein, daß dem letzten
Großherzog von Baden, Friedrich II., nach dem Zusammenbruch der Monarchie im November
1918 »nur ein mehr als bescheidener Rest seiner früheren Güter« blieb, die ja zum größeren Teil aus
eingezogenem Kirchenbesitz bestanden.

Das Buch ist zugegebenermaßen nicht in allen Teilen leicht lesbar und setzt zum Verständnis
historische und juristische Grundkenntnisse voraus. Das ist jedoch der Tribut, den seine strenge
Wissenschaftlichkeit und Genauigkeit fordert.

Ein umfangreicher Urkundenanhang mit Auszügen aus dem Reichsrezeß von 1803, mit
badischen Sondergesetzen und Faksimiledrucken zeitgenössischer Staatsdokumente (Erstveröffentlichungen
) sowie ein ausführliches Orts- und Namensregister runden das Werk ab.

Noch auf einen weiteren Vorzug ist hier hinzuweisen: Die Schrift ist auch von lexikalischem
Wert. Und zwar weniger in Hinsicht auf das umfangreiche Literaturverzeichnis, das entlegenste
Titel nennt, sondern mehr noch auf Grund der Tatsache, daß hier die erste vollständige und
wissenschaftlich fundierte Zusammenstellung aller klösterlichen Niederlassungen, die zwischen
1779 und 1806 im Bereich des Großherzogtums Baden existiert haben, mit den Grunddaten geboten
wird.

Kurzum, das Werk Schmids enthält eine Fülle von Informationen rechts-, kirchen-, landes-,
orts-, wirtschafts-, sozial- und personengeschichtlicher Natur und ist ein bedeutender Beitrag zur
Geschichte des neubadischen Staates, des Rheinbundes und des Verhältnisses von Kirche und Staat
im 19. Jahrhundert. Der wissenschaftliche Fortschritt auf allgemein-historischem und juristischem
Gebiet ist unverkennbar - und man wird nicht zu weit gehen, wenn man die Schrift unter die
Standardwerke der badischen Landesgeschichte reiht.

Münster Werner Hahlweg

Sigrid Fröhlich: Die soziale Sicherung bei Zünften und Gesellenverbänden. Darstellung, Analyse,
Vergleich. Berlin 1976 (Sozialpolitische Schriften Heft 38).

Sigrid Fröhlich behandelt unter historischen und systematischen Gesichtspunkten ein zeitloses
menschliches Grundbedürfnis - das Verlangen nach Sicherheit. Sicherheit, die gegen bedrohliche
Wechselfälle des Lebens abschirmt, ist jedoch nicht nur eine Sache persönlicher Vorsorge, sondern
auch gleichzeitig eine Frage mitmenschlicher Solidarität. Solidarität, auf die man im Falle der Not
bauen kann, bedarf der institutionellen Sicherung. Wie diese in Zünften und Gesellenverbänden des
Mittelalters und der frühen Neuzeit aussah und bis zur Gegenwart fortwirkte, ist Gegenstand des
hier anzuzeigenden Buches.

Die Arbeit, in der versucht wird, »Entwicklungslinien zu verfolgen, die von den Anfängen der
sozialen Sicherung bei den Zünften zum jetzigen System der sozialen Sicherung führen« (S. 175),
gliedert sich in zwei Hauptabschnitte: In einem historisch deskriptiv angelegten »Ersten Teil« geht
es um die »Darstellung der sozialen Sicherung bei Zünften und Gesellenverbänden« (S. 15-172); im
»Zweiten Teil«, der mit theoretisch-analytischen Kategorien den empirischen Befund zu durchdringen
sucht, vergleicht die Verfasserin die von Zünften und Gesellenverbänden gehandhabte soziale
Sicherung »mit dem heutigen System« (S. 173-269). Die Verfasserin trägt aus einem breiten
Quellenmaterial mit Fleiß und Umsicht Belege zu ihrem Thema zusammen, die sie nach sachlich
angemessenen Leitfragen ordnet; sie bedient sich behutsam eines den Sozialwissenschaften entlehnten
theoretischen Instrumentariums, um gesichtete Tatbestände zu erklären; sie schlägt Brücken
zwischen der Welt des Mittelalters und der Welt von heute, was ihre Ausführungen zu einer
interessanten, spannenden Lektüre macht.

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