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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0218
Neues Schrifttum

persönliches Profil. Dann stimmt es gewiß, daß es in Sigmaringen kaum anders gewesen sein dürfte
als etwa in Stuttgart oder Braunschweig. Und trotzdem: Das Fürstentum war ein Ministaat von
nahezu ausschließlich ländlichem Charakter, während es im größeren Württemberg doch schon ein
relativ starkes Bürgertum städtischer Herkunft gab, also vielleicht doch Unterschiede und im Ruf
nach Freiheit möglicherweise auch Traditionen, die weiter zurückreichten als die liberal-bürgerlichen
Doktrinen des Vormärz. (Zu Kontinuitäten gerade in ländlichen Regionen siehe einen neuen
Aufsatz von Volker Press: Von den Bauernrevolten des 16. Jahrhunderts zur konstitutionellen
Verfassung des 19. Jahrhunderts. Der Untertanenkonflikt in Hohenzollern-Hechingen und seine
Lösungen. In: Politische Ordnungen und soziale Kräfte im Alten Reich. Hrsg. von Hermann
Weber. Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte. Beiheft 8. Wiesbaden: Steiner
1980. S. 85-113). Bedauerlich ferner, daß der Verfasser auch nicht auf den augenblicklichen
Forschungsstand in dieser Materie einging und daher auch seine eigene Arbeit nicht einordnete.
Entsprechend dürftig dann die Liste mit der Sekundärliteratur. Und schließlich fragt man sich, ob es
nicht ratsam gewesen wäre, in einem Buch, das sich von A bis Z mit einer Verfassung beschäftigt,
nicht wenigstens die substantiellen Teile in einen Anhang aufzunehmen. Schließlich kann schon der
Text einer Verfassung verraten, wes Geistes Kind sie ist, vor allem aber hat man, um den Text zu
finden, auf eine von Pölitz/Bülau herausgegebene Sammlung von 1847 zurückzugreifen - so auch
der Verfasser. Oder geht diese Unterlassung auf das Konto des Verlags? Der hat immerhin ein Buch
angeboten, das trotz des Preises peinlich nach Billigware aussieht. Am ärgerlichsten, daß nahezu
2000 (!) Anmerkungen ans Ende gepackt sind und man sich selbst noch die primitivste Lesehilfe -
den Vermerk am Kopf jeder Seite Anmerkungen zur Seite soundso - geschenkt hat. Da also blättert
und sucht mal schön so wie einst die Verfassungsgeber von Sigmaringen in ihrem Rotteck oder
Zöpfl. Zur Arbeit zurück: Solide in freilich zu engem Rahmen.

Zur Thematik sei ergänzend noch auf zwei neuere Arbeiten hingewiesen, die Bonner Dissertation
von Volker Hartmann: Repräsentation in der politischen Theorie und Staatslehre in Deutschland
. Untersuchung zur Bedeutung und theoretischen Bestimmung der Repräsentation in der
liberalen Staatslehre des Vormärz, der Theorie des Rechtspositivismus und der Weimarer Staatslehre
. Berlin: Duncker & Humblot 1979. 321 S. (Beiträge zur politischen Wissenschaft Band 35.)
Dann die voluminöse Untersuchung, eine Tübinger Dissertation, von Peter Michael Ehrle:
Volksvertretung im Vormärz. Studien zur Zusammensetzung, Wahl und Funktionen der deutschen
Landtage im Spannungsfeld zwischen monarchischem Prinzip und ständischer Repräsentation.
T.1.2. Frankfurt, Bern usw.: P. Lang 1979. LXVIII, 829 S. (Europäische Hochschulschriften Reihe
3, Band 127).

Mainz Hugu Lacher

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