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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0082
Elbs

Auf dem Hintergrund der konkreten ökonomischen und sozialen Situation Owingens
im späten 16. Jahrhundert vermögen nun so gefaßte Begriffe von gerechter
Herrschaft« und gerechter Ökonomie« erneut zu erklären, weshalb der Widerstand vor
allem von der dörflich-gemeindlichen Oberschicht getragen wurde. Da allein bei dieser
Gruppe die Höfe eine solche Größe erreichten, daß subsistenzorientierte und -sichernde
Produktion auf der Basis der eigenen bäuerlichen Ökonomie gewährleistet war, trachtete
vornehmlich diese Gruppe nach dem nutzlichen verkauffen des jhenigen, so wir erzeugen
unnd fürsparen.

Soll die hier behauptete Beziehung zwischen bäuerlicher Ökonomie und Vorstellungen
von gerechter Herrschaft« Gültigkeit beanspruchen, so muß sie sich auch in der
Analyse der einzelnen Gravamina der Owinger belegen lassen. Für eine derartige
Analyse erscheint es dienlich, zuerst eine tabellarische Ubersicht über dieselben zu
geben. Gegenstand der Gravamina sind:

1) Die Fronbelastung

2) das Verbot der Stettener Mühle

3) die Verpflichtung zur Besoldung des Einspännigen

4) daß Naturalabgaben nicht mehr gegen Bezahlung, sondern in Fron nach Hechingen
zu transportieren sind

5) das Verbot des Besuchs ausländischer, d.h. außerhalb der Grafschaft gelegener
Märkte

6) daß Schafwolle nicht mehr auf dem Markt verkauft werden darf, sondern gegen
Bezahlung an die Herrschaft abgeliefert werden muß

7) daß beim Verkauf von Äckern, Wiesen und Häuser 10% des Kaufpreises als
>Handlohn< an die Herrschaft entrichtet werden muß

8) daß die Herrschaft nicht mehr die 3 Pfund Heller für die Lagerung von Getreide auf
dem Rathaus gibt

9) daß seit Herrschaftsantritt Eitelfriedrichs bei der Heirat von zwei Leibeigenen 15
Pfund Heller als Abgabe an die Herrschaft zu zahlen sind

10) das Verbot, außerhalb der Grafschaft weben zu lassen313.

Alle diese Gravamina sind bezogen auf im Prozeß der Herrschaftsintensivierung neu
durchgesetzte oder erweiterte Formen des herrschaftlichen Zugriffs auf bäuerlichen
Surplus, bzw. auf in diesem Prozeß durchgesetzte Beschränkungen und Verbote von
ökonomischen Praktiken der Untertanen, insbesondere der Bauern. Gruppiert man nun
diese Klagen der Bauern unter dem Aspekt der Betroffenheit der verschiedenen sozialen
Schichten des Dorfes (vor allem Bauern vs. Tagelöhner/unterbäuerliche Schicht), so
lassen sich drei Gruppen unterscheiden:

der Einstellung zum Markt festzuhalten. Während die englischen Unterschichten den Fürkauf
ablehnen, weil er die bisherige vorwiegend der regionalen Bedarfsdeckung dienende Marktökonomie
aufzulösen und durch eine ausschließlich auf Gewinnmaximierung orientierte kapitalistische
Marktökonomie zu ersetzen droht, die nicht mehr auf regionale Bedarfsdeckung Rücksicht
nimmt, fordern die Owinger Bauern, die Marktchancen ungehindert nutzen zu können. Wie der
auf Gewinnmaximierung bedachte Fürkäufer lassen auch sie keine Rücksichtnahme auf regionale
Bedarfsdeckung erkennen.
313 Diese summarische Aufzählung der Owinger Gravamina erfolgt nach der oben bereits mehrfach
erwähnten zweiten Supplikation. Ausgelassen wurden die Beschwerden, die sich auf die Strafen
nach dem Austritt beziehen, welche trotz der vom Kaiser zugesicherten Straffreiheit verhängt
wurden. Diese sollen bei der Analyse der Kommissionsverhandlungen aufgegriffen werden.

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