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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0101
Owingen 1584

auch dardurch zu vil und unrecht gethon und durch die von uns hin und wider
ausgegossene reden und Schriften hoch- und wolgedachtem unserm gnedigen herren
mitnichten iniuriert, diffamiert noch beschwert, sonder aus obgeherten Ursachen und
damals gehabtem unmut geredt, geschriben und also revocirt haben wollen, widerum
begnadigt und daher wolverdiente straf nachgelassen. Dahero wir dann nit allein iren
gnaden underthenigen dank sagen, sonder auch hiemit und in craft dis briefs versprechen
thun, uns inkünftig alles ungehorsambs und dergleichen ausreissens zu enthalten, sonder
die gebotten und verbotten gehorsamb, underthenig und willig zu erzaigen, auch
dergestalt als underthonen gegen irer fürgesetzten obrigkeit gezimbt und wol ansteht, zu
verhalten. Alles aufrecht, erbar, treulich und sonder geferden*24'.

Immerhin wurde kurz nach dieser erneuten Demonstration des quasi-absolutisti-
schen Macht- und Souveränitätsanspruchs Eitelfriedrichs am 20.5.1596 endlich ein
neuer Fronvertrag zwischen Eitelfriedrich und Owingen geschlossen425. Nach diesem
verzichtete die Herrschaft auf alle Fronleistungen, insbesondere auf den seit 1579
geforderten einen Frontag pro Woche; ausgenommen von dieser Fonablösung waren
lediglich die Kriegsfron, d.h. die Verpflichtung, im Kriegsfall Getreide auf die Festung
Hohenzollern zu transportieren und die Baufron für den Fall, daß an dem stamhaus und
schloß Hohenzollern etwas notwendig dran zu pawen*26. Außerdem wurde mit diesem
Fronvertrag die Besoldung des Einspännigen abgelöst und erlaubt, zwischen Georgi und
Martini das Vieh in den Ställen zu verkaufen, wogegen es zwischen Martini und Georgi,
also im Winter vor allem, weiterhin auf dem Markt in Hechingen verkauft werden sollte.
Mit diesem Fronvertrag, der bis zum Aussterben der Grafen von Hohenzollern-
Hechingen gültig sein sollte, wurde andererseits der Fronschilling von bisher 83 Gulden
auf 313 Gulden erhöht, zu leisten in vier Raten auf Georgi, Johannis des Teuffers,
Michaelis und Johannis Evangelisten Tag*27.

Hintergrund dieser scheinbaren Nachgiebigkeit Eitelfriedrichs ist allerdings die
Beendigung der umfangreichen Bauarbeiten in der Residenzstadt Hechingen. Danach
bestand für die seit 1579 dafür geforderten Frondienste kein Bedarf mehr, und so konnte
Eitelfriedrich in den neuen - zwischen 1592 und 1594 mit den einzelnen Gemeinden
geschlossenen - Fronverträgen leicht auf diese verzichten, genauer gesagt, sie sich wieder
abkaufen lassen. Hatten nämlich die Gemeinden nach den alten Fronverträgen aus der
Mitte des 16. Jahrhunderts insgesamt 1503 Gulden als jährlichen Fronschilling für die
abgelösten Frondienste zu zahlen, so belief sich dieser Betrag nun auf insgesamt 4272
Gulden. Eitelfriedrich ließ sich also den Verzicht auf die nicht mehr benötigten
Frondienste gut bezahlen428.

Doch der Widerstand der Owinger war trotzdem erfolgreich gewesen. Mußten sich
nämlich die anderen Gemeinden in den neuen Fronbriefen trotz der Erhöhung des
Fronschillings weiterhin zur Leistung gemessener, d. h. im Umfang fixierter Fronen vor
allem für die herrschaftliche Eigenwirtschaft und außerdem zur Leistung von im Umfang
nicht fixierten Jagdfronen verpflichten, so war Owingen durch diesen Fronvertrag bei
allerdings erhöhtem Fronschilling tatsächlich fronfrei geworden. Diese Fronfreiheit, die

424 FAS DH 64.29 (Revers und Abbitte mehrerer ausgetretener und Prozeß führender, nachher aber
in Gnaden wieder aufgenommener Bürger und Einwohner von Owingen).

425 FAS DH 51.262-264.

426 FAS DH 51.262-264.

427 FAS DH.51.262-264.

428 Zum Gesamtkomplex vgl. Walter Bernhardt, Graf Eitelfriedrich (s. Anm. 11), S. 49f.

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