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Die gewerbliche und industrielle Entwicklung im Haigerlocher Raum
Schloßbrauerei Zöhrlaut in Haigerloch. Aus: Haigerloch und Umgebung. Hg. vom Verkehrs-Komitee
Haigerloch, 1912, S. 27.
eigener Regie. Seit der Mitte des 18. Jahrhundens wurde das Brauhaus verpachtet188. Das
Bierbrauen war nach dem Landesrecht ein herrschaftliches Regal, das wegen der Steuereinnahmen
sehr geschätzt war189.
1718 wurde in Haigerloch eine Bierordnung erlassen. Die Weinverlauber begutachteten
auch das Bier und setzten dessen Preis nach der Qualität fest. Da die Bierordnung oft umgangen
wurde, indem den Weinverlaubern des öfteren Bierbrauen nicht angezeigt wurde, konnte sie
nicht wirksam werden. So wurde schon 1738 eine neue Bierordnung erlassen190.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren sämtliche Orte der Herrschaft Haigerloch mit
Ausnahme von Gruol und Haigerloch, wo sechs bzw. zwei private Brauhäuser bestanden, in
das herrschaftliche Brauhaus zu Haigerloch gebannt191. Die Bannkunden mußten ihr Bier vom
herrschaftlichen Brauhaus bzw. dessen Beständer (Pächter) beziehen.
Die Klagen der Bannpflichtigen über ein saures, dickes Bier bzw. über den Biermangel im
herrschaftlichen Brauhaus sind zahlreich. Zuweilen wurde an die Honoratioren der Stadt
besseres Bier ausgeschenkt, als an die übrigen Schank- und Achskunden abgegeben wurde192.
188 Zeitungsartikel vom 14. 4. 1960 ohne Quellenangabe in der Hohenzollerischen Heimatbücherei
Hechingen.
189 N.N., Vom herrschaftlichen Bräuhaus zu Haigerloch und seinem Bier. In: Zollerheimat 5. 1936,
Nr.3, S. 9.
190 N. Müller (wie Anm. 187) S. 7.
191 FAS, NVA 26907, 8830. Die gebannten One waren Bietenhausen, Bittelbronn, Hart, Höfendorf,
Heiligenzimmern, Imnau, Stetten bei Haigerloch, Trillfingen, Weildorf.
192 Ebd. 26907 und 9078. SAS, Ho 202, FOAH 828.
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