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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0049
Die gewerbliche und industrielle Entwicklung im Haigerlocher Raum

Auch Linus Bürkle hatte sich um eine Verlängerung seiner Pachtzeit bemüht. Diese wurde
ihm jedoch nicht gewährt.

Im Jahr 1820 empfahl das Haigerlocher Rentamt der Regierung in Sigmaringen den Verkauf
des herrschaftlichen Brauhauses, da für die Herrschaft eine Verpachtung nach Abzug der Bau-
und Reparaturkosten kaum lohnend sei. Der Zinsertrag des Verkaufserlöses ersetze fast den
reinen Pachtertrag. Außerdem, so glaubte man, entspräche ein Verkauf dem gegenwärtigen
Geist der Zeit, welcher dem Zwang und Bann nun gar nicht mehr hold zu seyn scheint, eher als
eine Verpachtung. Es wurden zwei Möglichkeiten des Verkaufs in Betracht gezogen: als
Erblehen mit oder ohne Bierbann.

Der seitherige Pächter Bürkle war gewillt, das Brauhaus ohne Bierbann zu erstehen. Der
Verkauf an Bürkle kam jedoch nicht zustande. Eventuell war ein Bittgesuch der Grund:

Am 25. Januar 1820 wandten sich der Stadtvorsteher, die Wirte, Bierbrauer, Bäcker,
Kaufleute und Handwerker aus Haigerloch an den Fürsten und baten ihn, er möge das
Errichten von Braustätten auf dem Land nicht erlauben, weil diese dem gesamten Gewerbe und
Handel der Stadt schaden würden. Durch die Einführung von Brauereien in den Dörfern würde
die Landbevölkerung von der Stadt Haigerloch unabhängiger, die Bauern hätten einen Grund
weniger, nach Haigerloch zu kommen und dort Geld - für welche Güter auch immer - in
Umlauf zu setzen. Besonders den sechs Haigerlocher Brauereien würden durch weitere
Konkurrenzunternehmen in der Haigerlocher Umgebung der Umsatz und damit der Gewinn
stark beschnitten werden.

Wie schon an anderer Stelle (vgl. Kap. 3.1.) ausgeführt, lähmten bzw. verzögerten auch hier
die Handwerker der Stadt Haigerloch eine wirtschaftliche Weiterentwicklung und hielten an
der althergebrachten Ordnung fest.

Das Vorhaben, das Brauhaus nochmals zu verpachten, wurde im Schwäbischen Merkur, der
Augsburger Zeitung und im Sigmaringer Wochenblatt ausgeschrieben. Den Zuschlag bei der
Versteigerung erhielt Michael Egger für 470 fl. Pachtschilling pro Jahr. Daneben fielen das
Ohmgeld und der Bierheller an. Egger hatte für Anton Pfeffer geboten, der nun für 30 Jahre
herrschaftlicher Brauhausbeständer wurde. Seine Pachtzeit lief an Martini 1850 ab. Beide
Parteien behielten sich das Recht vor, die Pacht nach 15 Jahren, also zum 11. November 1835,
zu kündigen.

Im Pachtschilling war die Überlassung folgender Werte inbegriffen: das Brauhaus mit
Wohnung und Schankstube (mit Ausnahme der Beamtenwohnung im oberen Stock und dem
dazugehörigen Kelleranteil), ein Felsenkeller am Stettener Berg, ein Maststall, ein Holzschopf,
ein Schweinestall, ein Waschhaus (das der Beamte mitbenutzen durfte), ein Ökonomiegebäude
einschließlich Malzdörre, ein Brunnen und der Hofraum. Der Beständer durfte das feste
Inventar (Braupfanne, Kühle etc.) frei benutzen. Das mobile Inventar konnte der Pächter zu
einem Schätzpreis nach unparteiischem Anschlag kaufen195 und gegen eine 5 %ige Verzinsung
des Preises bis zu dessen vollständiger Bezahlung, die innerhalb von zehn Jahren zu erfolgen
hatte, sofort übernehmen. - Für die Unterhaltung und Reparatur der Gebäude kam die
Herrschaft auf.

Anton Pfeffer wurde eine Modifizierung des ursprünglich abgefaßten Pachtvertrags zugebilligt
. Er mußte das Ohmgeld für Bier, das er auf Achse abgab, nur nach dem Verkaufspreis für
Landwirte bezahlen und nicht nach dem Preis im eigenen Ausschank. Den gebannten
Achskunden sowie den in Haigerloch wohnenden Beamten mußte Pfeffer das Bier nämlich um
1% xr. pro Maß billiger abgeben als im Hausschank, auch hatte er den Beamten des Ober- und
Rentamts eine gute Heffe unentgeltlich zu überlassen.

195 1820 wurde der Inventarwert auf 1256 fl 28 xr geschätzt.

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