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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0050
Agathe Kempf

Seit 1823 zahlte Pfeffer ein jährliches Pachtfixum von 1024 fl., das sich zusammensetzte aus:

Im Jahr 1829 wurde wiederum ein Verkauf des herrschaftlichen Brauhauses beabsichtigt.
Der unmittelbare Anlaß waren die hohen Baukosten für die Herrschaft. Von 1821/22 bis 1825/
26 betrugen sie einschließlich der Aufwendungen für eine Brunnenleitung 251 fl. 25 xr. 4V2 hl.
Diese Summe schmälerte den Reinertrag der Pacht erheblich. Der Pächter Anton Pfeffer nahm
das Verkaufsangebot jedoch nicht an, da seine Vermögensverhältnisse dies nicht erlaubten.

Insgesamt lief das Brauereigeschäft unter Pfeffer nicht zu dessen vollständiger Zufriedenheit
. Am 16. September 1833 stellte er ein Gesuch auf Ermäßigung der Pachtsumme. Es blieb
aber auf sich beruhen, denn Pfeffer starb am 30. September desselben Jahres. Seine Witwe, die
den Betrieb unter noch größeren Verlusten als zu Lebzeiten Pfeffers fortsetzte, bat wiederholt
um Pachtnachlaß. Ihre Schulden beim Rentamt betrugen 1166 fl. 25 xr. 3 hl. Am 10. November
1836 zahlte sie nach gewährtem Aufschub 583 fl. 25 xr. 3 hl. Der Rest wurde ihr erlassen.

Die Witwe Pfeffer hatte die Pacht nach dem Tod ihres Mannes vorwiegend deshalb
weitergeführt, weil das Rentamt es so gewünscht hatte. Der Termin für eine Neuverpachtung
war nämlich ungünstig, denn die Verhandlungen wegen der Bannablösung der Wirte auf dem
Lande liefen im Jahr 1834 noch (vgl. Kap. 3.4.2.).

Ende desselben Jahres wurde die Verpachtung des herrschaftlichen Brauhauses öffentlich im
Sigmaringer und Hechinger Wochenblatt, im Schwäbischen Merkur, der Moyschen Zeitung in
Augsburg und im Gemeinschaftlichen Anzeiger zu Rottweil ausgeschrieben.

Neuer Pächter wurde Linus Bürkle. Die vertragliche Pachtzeit lief bis zum 1. November
1843. Die Kaution betrug 1000 fl. Bei einem etwaigen Verkauf konnte die Herrschaft vorzeitig
unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist kündigen. Ansonsten umfaßte der Pachtvertrag
dieselben Werte wie 1820 mit A. Pfeffer.

L. Bürkle starb am 11. April 1835. Die Witwe Monika Bürkle und ihr Sohn setzten mit Hilfe
eines Brauknechtes die Pacht vorläufig bis Martini 1835 fort, später beantragten sie die
Weiterführung der Brauerei bis zum regulären Pachtzeitablauf am 1. November 1843. Bis
August 1837 hatte sich die finanzielle Situation der Pächterin sehr verschlechtert. Der Witwe
Bürkle und ihrem Sohn fehlten die nötigen Fachkenntnisse zum Betrieb einer Brauerei. Die
Knechte und Dienstleute waren nicht immer die zuverlässigsten gewesen. Die Witwe verpachtete
daher das Anwesen mit Erlaubnis der Herrschaft an die drei Rottenburger Bürger
Oberamtsinspektor Osiander, Jakob Holzherr und Mathias Lipp weiter.

Die Rottenburger Pächter waren ebenfalls wenig erfolgreich im Betrieb der Brauerei. Sie
traten auf Martini 1839 vorzeitig vom Pachtvertrag zurück. Auch sie waren keine Fachkräfte
und außerdem nicht ständig in Haigerloch anwesend. Eine beträchtliche Gewinnschmälerung
hatten sowohl die Witwe Bürkle als auch die Rottenburger Pächter durch die Bannablösung im
Jahre 1834 auf sich nehmen müssen. Von den noch gebannten Haigerlocher Bierwirten schenkte
nur einer Bier aus, und dieser schwärzte manchmal Bier ein.

Die Absicht zur Wiederverpachtung wurde im Schwäbischen Merkur, im Schwarzwälder
Boten und im Sigmaringer Verordnungs- und Anzeigenblatt öffentlich ausgeschrieben. In der
Versteigerung vom 1. August 1839 ging das herrschaftliche Brauhaus für jährlich 800 fl. bis 1843
an Michael Waidmann aus Tigerfeld (Oberamt Münsingen). Für den Mindererlös bei der
Wiederverpachtung hatten die drei Vorpächter aufzukommen. Doch auch der neue Beständer
war mit dem Brauereibetrieb nicht immer zufrieden. Bis zum Sommer 1840 liefen die Geschäfte
zwar recht gut, die Kundschaft vermehrte sich, da gutes Bier gebraut wurde. Im Sommer 1840

Pachtschilling

Abgabe für die noch bestehende Einbannung Zimmerns
Pachtsumme für den Hopfengarten

1000 fl.
3fl.
21 fl.

1024 fl.

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