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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0057
Die gewerbliche und industrielle Entwicklung im Haigerlocher Raum

Im Februar 1838 begab sich Hofkammerrat Haller in die Umgebung Haigerlochs, um sich
nach einem günstigen Standort für die Fabrik umzusehen. Man wußte schon damals um das
Problem, das sich bei einer unzureichenden Wasserkraft ergeben würde. Die Eyach führte im
Sommer eine geringe Wassermenge, zudem gab es in Haigerlochs Umgebung vier Mühlen233.

Als Sachverständige wurde die Firma M. Weniger & Co. in St. Gallen befragt, die das
schließlich gewählte Gelände für relativ geeignet befand.

Die Gegend, in der die Fabrik gebaut werden sollte, war eine »Odfläche mit Pfützen
durchsetzt... Der düstere Anblick des jenseits des Kanals stehenden Siechenhauses oder
Leprosenhauses und der Wasenmeisterei wurde nur gemildert durch die Hantierung eines
Bleichers... Sonst kamen nur Gänse- und Schweineherden in das abgelegene Tal«234.

Von Haigerloch nach Imnau führte »nur ein unwegsamer Gebirgs- und Hirten-Pfad«. Ein
anderer Weg (»ein primitiver Waldweg«), der »böse Weg«, brach kurz vor Imnau ab. Die
Verkehrsverbindung von Haigerloch nach Imnau führte über Trillfingen und Bittelbronn235.

Aus dieser kurzen Schilderung lassen sich die verkehrsgeographische Lage Haigerlochs und
die damit verbundenen Schwierigkeiten für Handel, Handwerk und Verkehr leicht erschließen.
Näher wurde auf dieses Problem im Abschnitt über die Hohenzollerische Landesbahn (Kap.
2.2.) eingegangen.

Die finanzielle Planung und Durchführung des Vorhabens war Aufgabe der Hofkammer in
Sigmaringen. Mit den Gründungsverhandlungen und der Geschäftsabwicklung wurde Hofkammerrat
Haller, Direktor des Hüttenwerks Laucherthal, kommissarisch betraut. Er leitete
die Vorbereitungsarbeiten und organisierte die Bauarbeiten. Das Rentamt Haigerloch beglich
sämtliche Rechnungen, Anweisungen etc., die durch den Fabrikbau anfielen.

Am 17. April 1838 schlössen Hofkammerrat Haller, die Stadt Haigerloch und der
Stiftungsvorsteher der Leprosenpflege eine verbindliche Übereinkunft236:

1. Die Stadt Haigerloch übergibt der Herrschaft den Platz der Leprosenpflege und das
dazugehörige Gärtchen. Der Preis wird auf 740 fl pro Morgen veranschlagt. Ein Brunnen,
eine Pumpe und die Wege sind unentgeltlich abzutreten.

2. Das Leprosenhaus und die Kapelle müssen alsbald nach einer unparteiischen Einschätzung
zum Abbruch verkauft werden, bleiben aber bis dahin im Besitz der Leprosenpflege.

3. Der fürstlichen Herrschaft werden kostenlos und mit Gartenrecht alle Allmendteile
überlassen, die sich im Eyachtal vom Leprosenhaus bis zum sog. Umlauf (»bösen Weg«)
erstrecken. Dieser Weg muß von der Herrschaft von Beginn des herrschaftlichen Gutsbesitzes
, dem herrschaftlichen Baumgarten, bis zum ersten Umlauf zur Überfahrt über die Eyach
offen gehalten und in chausseemäßigen Zustand237 gesetzt und erhalten werden.

4. Die Stadt Haigerloch verpflichtet sich, die Straßen durch die untere Stadt bis zum
herrschaftlichen Garten in chausseemäßigen Zustand herstellen zu lassen.

Die Genehmigung der Herrschaft und der Landesregierung blieb vorbehalten. Mit der
Gemeinde Trillfingen schloß Hofkammerrat Haller am 17. April 1838 einen Vertrag über die
Instandsetzung der Steige von Trillfingen bis zum Eyachsteg. Dieses Wegstück mußte die
Gemeinde Trillfingen auf ihre Kosten als Chaussee ausbauen und instandhalten lassen, solange
die Fabrik bestehen würde.

Güterentschädigungen von Privatleuten wegen Grundstücksabtretungen übernahm die
Herrschaft.

Die Einwilligung der Haigerlocher Armenkommission zur Veräußerung des Leprosenhau-

233 Ebd.

234 Hodler (wie Anm. 127). S. 427.

235 Ebd. S. 427.

236 SAS, Ho 202, POAH 370.

237 Definition von »Chaussee« bei Henning (wie Anm. 5) S. 81.

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