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Gerd Friedrich Nüske
Der Abgeordnete Leuze hatte seine erwähnte Erklärung mit der etwas spöttischen
Bemerkung geschlossen: Nachdem unsere Tätigkeit im Verfassungsausschuß beendet ist, bitten
wir, Ihnen einen angenehmen Abend wünschen zu dürfen. Aus dem Abgeordneten Gog sprach
eine gewisse Betroffenheit, als er bemerkte: ...wir sind nun wieder um einen Ast ärmer
geworden. Wir setzen die Besprechung unter uns fort. Die nun folgende, gleichsam CDU-
interne Debatte, hatte, verglichen mit den vorausgegangenen Diskussionen, erheblich an
Niveau verloren. Ja, sie verkam zeitweise zum bloßen verlesen weiter Teile des Entwurfs Bock-
Niethammer ohne jede erwähnenswerte Debatte. Allein der Abgeordnete Gog bezeugte
gelegentlich einen etwas hintergründigen Humor. So bemerkte er bei der Behandlung des die
Notverordnungsrechte des Staatspräsidenten regelnden Artikels des Entwurfs Bock-Niethammer
, der fatalerweise die Nummer 48 trug und insoweit dem umstrittenen analogen Artikel der
Weimarer Reichsverfassung entsprach: Es hat sich ja wunderbar gefügt, daß wir die gleiche
Nummer haben wie die Weimarer Verfassung. Da brauchen die Juristen nicht umzulernen. Gog
ermahnte seine Kollegen im übrigen wiederholt, bei der weiteren Beratung des Entwurfs
besonders umsichtig vorzugehen. Dies sei nach dem Auszug der anderen Parteien aus dem
Ausschuß besonders wichtig. Gelegentlich trug Gog den Standpunkt einer im Ausschuß gar
nicht mehr vertretenen Fraktion vor. So etwa einen - später zurückgezogenen - Antrag der
DVP bezüglich der Enteignung. Doch Gog fand mit diesem Verfahren kein Echo bei seinen
Fraktionskollegen. Im Gegenteil. Teilweise kamen die speziellen, von der Weimarer Erfahrung
stark geprägten Erfahrungen des Abgeordneten Niethammer noch schärfer zum Ausdruck, als
diese schon zuvor im Entwurf ihren Niederschlag gefunden hatten. So etwa als Niethammer
ganz unvermutet die Zahl der Landtagsabgeordneten nicht mehr in der Verfassung festgelegt
wissen wollte und dies zum Antrag erhob252. Dies wurde vom Rechtsverfassungsausschuß noch
ohne weiteres hingenommen. Als Niethammer aber bei der Bestimmung über die Stellung der
Landtagsabgeordneten auf der Bezeichnung Beruf für die Abgeordnetentätigkeit beharrte,
nachdem die Arbeiterparteien die Bezeichnung Abgeordneteneigenschaft vorgezogen hatten, da
regte sich selbst bei der CDU ein gewisser Widerstand gegen zuviel Unnachgiebigkeit. Der
Abgeordnete Schneider fragte: Stoßen wir die SPD und KPD nicht vor den Kopf, wenn wir alles
abändern ? Doch das Ergebnis war, hier wie auch in anderen Fällen, daß es bei den
Formulierungen von Bock und Niethammer blieb.
Da SPD, KPD und DVP den Verfassungsausschuß verlassen hatten, verlief auch die
Beratung der das Schulwesen betreffenden Artikel ohne wesentlichen Aufenthalt253. Nur der
im Staatssekretariat für das Kultwesen zuständige Abgeordnete Sauer führte noch einen von
dritter Seite geäußerten bedeutsamen Wunsch ein. Danach sollte der die Volksschulen
betreffende Artikel des Entwurfs Bock-Niethammer dahingehend geändert werden, daß diese
als grundsätzlich christliche Schulen bezeichnet würden254. Dies hätte wohl eine Relativierung
bedeutet, nämlich in dem Sinne, daß auch die Errichtung anderer Volksschulen möglich
geworden wäre. Doch widersetzten sich dem die Verfassungsschöpfer Bock und Niethammer
entschieden. Niethammer äußerte: Wir wollen vom Staat aus keine weltlichen Schulen
veranstalten. Bock hielt den ausgezogenen Abgeordneten vor, daß diese es sich zuzuschreiben
hätten, wenn ihre Vorstellungen bezüglich der Schulartikel nicht zum Tragen kämen. Allerdings
ließ der bisherige Verlauf der Verfassungsdebatte aber eher den Schluß zu, daß die CDU
252 Niederschrift (wie Anm. 237) S. 80f.: Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß man die Zahl der
Abgeordneten in der Verfassung nicht festlegen kann. Diese Frage ist zu sehr verbunden mit der Frage des
Verhältnis- oder Listenwahlrechts. Wir können nur einen Sollsatz angeben...
253 Niederschrift (wie Anm. 237) S. 105 ff.
254 Ebd. S. 105 Abgeordneter Dr. Sauer (CDU): Herr Dr. Lambacher, der sich viel um den Artikel 112
bemüht hat, wünscht, daß hinzugesetzt wird: >Die öffentlichen Volksschulen sind »grundsätzlich" christliche
Schulen/.
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