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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0286
Neues Schrifttum

die wirtschaftliche und soziale Lage Altwürttembergs. Die Steuer wurde zur Unterstützung eines geplanten
Feldzuges von Kaiser Karl V. gegen die Türken erhoben. Obwohl die Karte selbst aufgrund des gewählten,
von den anderen Karten abweichenden, Maßstabes gewöhnungsbedürftig ist, entwirft sie zusammen mit
dem umfassenden Beiwort ein interessantes Bild über die damaligen Vermögensverhältnisse. Von den später
hohenzollerischen Landen wurde nur das Amt Gammertingen/Hettingen erfaßt. Dabei lag die Höhe des
Durchschnittsvermögens in Hermentingen und Hettingen sehr deutlich, in Gammertingen und Kettenak-
ker knapp unter und in Feldhausen bzw. Harthausen bei Feldhausen knapp über dem Landesdurchschnitt.
Diese Gebiete gingen allerdings erst in napoleonischer Zeit von den Freiherren von Speth in hohenzollerischen
Besitz über.

Obwohl die ersten Grafen von Zollern schon 1061 in einer Chronik erwähnt wurden, gelang es ihnen bis
zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht, ein größeres, geschlossenes Herrschaftsgebiet aufzubauen (Karte
VI, 5). Hauptursache dafür waren die vielen Teilungen zwischen den verschiedenen Linien des Hauses, die
eine langfristig geplante und durchgeführte Territorialpolitik unmöglich machten. Selbst die umfangreichen
Gebietsgewinne in napoleonischer Zeit genügten nicht, um einen lebensfähigen Staat zu schaffen. So
übertrugen am 7.12.1849 die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen alle
Souveränität^- und Regierungsrechte an die Krone von Preußen.

Die Hohenzollernschen Lande wurden zu einem preußischen Regierungsbezirk, der mit wenigen
Ausnahmen unmittelbar den preußischen Zentralbehörden unterstand (Karten VII, 4 + 5). Im Zuge der
Verwaltungsneugliederung sollten die neun Oberämter auf zwei reduziert werden (Hechingen und
Sigmaringen), was aber offensichtlich nicht durchsetzbar war. 1862 bzw. 1873 kam es zu einer Einteilung in
vier Oberämter (Gammertingen, Haigerloch, Hechingen, Sigmaringen). Erst 1925 verwirklichte man im
Zuge von Sparmaßnahmen den ursprünglichen Plan mit nur noch zwei Landkreisen Hechingen und
Sigmaringen, die bis zur Kreisreform 1972 erhalten blieben, obwohl sich die staatlichen Verhältnisse
verändert hatten.

. Nach der deutschen Niederlage wurde nämlich der ehemals preußische Regierungsbezirk dem neu
entstandenen Land Württemberg-Hohenzollern zugeschlagen. Bei der Volksabstimmung am 9.12.1951
über die Bildung des Südweststaates votierte dann die ehemals preußische Bevölkerung überzeugend für
den Zusammenschluß. Allerdings blieb der Landkreis Sigmaringen mit 89,9% unter dem südwürttem-
bergischen Durchschnitt von 91,4%, während der Landkreis Hechingen mit 94,1 % deutlich darüberlag
(Karte VII, 3).

Die Erwerbungen in der napoleonischen Zeit konnten auf Dauer die Selbständigkeit von Hohenzollern-
Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen nicht bewahren. Dagegen gelang es Württemberg, nicht nur die
verschiedenen Bündniswechsel unbeschadet zu überstehen, sondern sein Staatsgebiet und seine Bevölkerung
mit Hilfe Napoleons zwischen 1802 und 1810mehr als zu verdoppeln (Karte VII, 2). Dabei annektierte
Württemberg in erster Linie die Gebiete der Reichsstädte, die im deutschen Südwesten sehr zahlreich
waren, die geistlichen Territorien und die reichsritterschaftlichen Besitzungen. Die territorialen Verhältnisse
, die sich überwiegend im Süden und im Osten des Landes verändert hatten, wie auf der Karte sehr klar
herausgearbeitet wird, blieben danach bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges stabil.

Die umfangreichen Gebietserwerbungen Württembergs erforderten auch eine neue Verwaltungsgliederung
(Karten VII, 4 + 5). Allerdings wurde an dem dreistufigen Verwaltungsaufbau festgehalten, auch wenn
die Landvogteien als Mittelinstanz durch vier Kreise (Neckarkreis, Schwarzwaldkreis, Jagstkreis, Donaukreis
) ersetzt wurden, deren Existenz jedoch umstritten blieb. Im Zuge von staatlichen Sparmaßnahmen
wurden sie deshalb 1924 ohne Widerstand ersatzlos aufgehoben, während über die gleichzeitig geplante
Reduzierung der Oberämter die Regierung stürzte. So blieb die 1810 festgelegte Zahl der Oberämter und
ihre Größe erhalten. Zwischen 1810 und 1938 kam es nur zu wenigen Veränderungen. Das Oberamt Albeck
wurde Ulm zugeschlagen, Weinsberg und Cannstatt aufgelöst. Größere Verschiebungen gab es nur im
Umkreis von Stuttgart, da sich die Landeshauptstadt im Zuge der industriellen Entwicklung zu Beginn
dieses Jahrhunderts immer mehr über die ursprünglichen Stadtgrenzen hinaus ausdehnte, so daß die
umhegenden Dörfer und Städte nach und nach eingemeindet wurden. Obwohl die Oberamtseinteilung im
20. Jahrhundert durch die unterschiedliche Entwicklung längt überholt war, konnte die Kreisreform erst
1938 im totalitären Führerstaat durchgesetzt werden. 1924 stürzte die württembergische Regierung
hierüber und 1930, nach dem Gutachten des Reichssparkommissars Saemisch, machte die Regierung nicht
einmal mehr den Versuch einer umfassenden Reform. Interessant und für die NS-Politik typisch ist die
Tatsache, daß der spätere Ministerpräsident und NSDAP-Landtagsabgeordnete Mergenthaler beim
Landtagswahlkampf 1932 in Spaichingen sehr erfolgreich für seine Partei warb, indem er sich für die
Erhaltung des Oberamts einsetzte. Wenige Jahre nach seinem Amtsantritt fiel das Oberamt dann der

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