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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0296
Neues Schrifttum

anderer Meinung sein« (S. 131), denn das relative Sozialprodukt, bezogen auf die Bevölkerung eines
Landes, stieg. Ob das Spatmittelalter als Krisenzeit oder als Epoche des Aufschwungs definiert werde,
hänge von der Definition dieser beiden Begriffe ab. Abel selbst legt sich nicht fest, er hält es für wichtiger,
die Strukturen der spätmittelalterlichen Wirtschaft und ihre Wandlungen zu betrachten.

Konstanz Gudrun Sräga

Aufruhr und Empörung? Studien zum bäuerlichen Widerstand im Alten Reich. Hrsg. von Peter Blickle u. a.

München: Beck 1980. XII, 320 S.
Peter Blickle: Deutsche Untertanen: ein Widerspruch. München: Beck 1981. 160 S.

Der Kenner der hohenzollerischen Geschichte hegte wohl schon immer Zweifel an der These vom
Zurücksinken der Bauern in die historische und politische Bedeutungslosigkeit, wie sie über Jahre hinweg in
der deutschen Geschichtswissenschaft als Folge der Niederlage im Bauernkrieg behauptet wurde, wußte er
doch um die über 200 Jahre anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Herrschaft und Untertanen in der
Stammgrafschaft Zollern und um ähnliche Konflikte in der Herrschaft Haigerloch-Wehrstein. Ins Blickfeld
der Geschichtswissenschaft rückte die Problematik dieser These allerdings erst im Zusammenhang mit der
anläßlich des 450jährigen Jubiläums erneut in Gang gekommenen Bauernkriegsforschung, wobei vor allem
Peter Blickle das Verdienst zukommt, auf die Notwendigkeit einer Revision und Kritik dieser These
verwiesen zu haben. Diese Bemühungen setzte Peter Blickle im Rahmen eines Forschungsprojektes
»Agrarische Unruhen vom 14.-18. Jahrhundert im europäischen Vergleich« fort, das er gemeinsam mit
Winfried Schulze, der in ähnlicher Weise auf die politische Bedeutung des Gemeinen Mannes und die
veränderte Bedeutung sozialer Konflikte im 17. und 18. Jahrhundert aufmerksam gemacht hatte, seit 1978
leitete. Erste Teilergebnisse dieses Projekts werden in dem hier zu besprechenden Band »Aufruhr und
Empörung?« vorgelegt.

Der Band wird eingeleitet von Peter Bierbrauer, der in einem Forschungsüberblick den derzeitigen
Stand der Erforschung bäuerlicher Revolten im Alten Reich zusammenfaßt. Er arbeitet dabei die Defizite
der deutschen Forschung im europäischen Vergleich heraus und zeigt auf, daß diese in doppelter Hinsicht
von der älteren Bauernkriegsforschung geprägt ist: Die spätmittelalterlichen Revolten wurden vornehmlich
als »Vorspiele« und »Vorläufer« des Bauernkriegs thematisiert und interpretiert, die These von der
politischen Entmündigung der Bauern hatte für die Revolten der Frühen Neuzeit zur Folge, daß diese so gut
wie unerforscht blieben. In einem dritten Teil faßt Bierbrauer nach einem von den Autoren des Bandes
gemeinsam erarbeiteten Frageraster die Ergebnisse der bisherigen Forschung unter den Stichworten
Ursachen der Revolten, Ziele der Bauern, Legitimation ihres Vorgehens, Entwicklungsstufen des
Konflikts, Beteiligung überherrschaftlicher Instanzen bei seiner Lösung und Folgen der Erhebung
zusammen. Zu recht verweist er auf die Notwendigkeit, bäuerliche Revolten nicht isoliert sondern als Teil
des Gesamtphänomens bäuerlichen Widerstands unter Einbeziehung prozessualer Auseinandersetzungen
und nichtgewaltsamer Formen des Widerstands zu untersuchen.

Die nächsten drei Beiträge des Bandes sind der monographischen Darstellung bäuerlichen Widerstands
in drei ausgewählten Territorien gewidmet, in denen dieser vom Spätmittelalter bis zur Französischen
Revolution anhielt. Renate Blickle untersucht die Auseinandersetzungen zwischen Bauernschaft und
Herrschaft des bayerischen Augustiner-Chorherrenstifts Rottenbuch, Claudia Ulbrich den bäuerlichen
Widerstand in der habsburgischen Herrschaft Triberg und Peter Blickle die bäuerlichen Rebellionen im
Fürststift St. Gallen. In allen drei Fällen erweist sich das Spätmittelalter als besonders konfliktträchtig,
wobei die Territorialisierung und Intensivierung von Herrschaft vornehmlich im Bereich der Leibherrschaft
, aber auch der Grundherrschaft und der Kompetenzbeschneidungen der Gemeinden Ursachen der
Auseinandersetzungen wurden. Weniger einheitlich und vergleichbar sind dagegen die Konfliktlagen in der
Frühen Neuzeit, deutlich wird allerdings - und dies sei besonders hervorgehoben - daß die Bauern, auch
wenn sie ihre Forderungen in der Regel mit dem Verweis auf Altes Recht und Herkommen begründeten,
nicht nur auf Veränderungen des Herrschaftsverhältnisses re-agierten, sondern über eine Garantie und
vertragliche Festlegung ihrer Rechte hinaus eine Veränderung und Mitgestaltung der Herrschaftsordnung
und eine Erweiterung ihrer Mitspracherechte (etwa durch landschaftliche Vertretung) anstrebten. Peter
Bierbrauers Forderung, jeweils exakt herauszuarbeiten, »was dieses Alte Recht im je konkreten Fall
eigentlich bedeutet«, erweist hier ihre Berechtigung, ja wäre dahingehend zu ergänzen, daß zu untersuchen
sei, wie das Alte Recht im bäuerlichen Widerstand gedeutet und teils neu interpretiert wurde. Gerade in

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