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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0311
Besprechungen

Anlagen und vor allem die systematische und in 74 von 76 Fällen im gleichen Maßstab 1:1500 angelegte
Grundrißdarstellung einzelner Objekte, die nahezu alle mindestens unter Beteiligung des Verf. entstanden
sind, seine stupende Ortskenntnis zeigen und ihn als wirklichen - nicht nur >literarischen< - Kenner seiner
Materie ausweisen. Ein uninteressanter Fototeil aus Bildern des Landesdenkmalamtes schließt die Arbeit
ab.

Gewisse Mängel beeinträchtigen - mit einer Ausnahme - den Wert der Arbeit kaum, sollten aber hier
erwähnt werden. Bei den Karten 1-8 sollten alle Gewässer mit Namen versehen sein, da sonstige
Anhaltspunkte wie z. B. Stadtnamen fehlen; während die maßstäblich gleichen Grundrisse eine hervorragende
Basis zu eigenen Untersuchungen und Vergleichen bilden, hätte man statt der gleichgültigen Fotos
vielleicht noch Grundrisse anderer Anlagen (für Schrotzburg oder Tudoburg ein Desiderat, für Werenwag
z. B. leicht herstellbar und dennoch sehr wichtig) beigeben sollen, auch wenn es keine Neuaufnahmen
gewesen wären. - Die Einordnung und Klassifizierung der untersuchten Anlagen (Kap. 2-5) erfolgt
einleuchtend und gänzlich stringent nach Maßgabe der vorgefundenen Befestigungsmittel (hervorragend
die Tabelle Abb. 2a für 28 ur- und frühgeschichtliche Anlagen!), doch bei der Erfassung der mittelalterlichen
Burgen fallen gewisse Unschärfen des Begriffsapparates auf, die dann Auswirkungen auf den
Katalogteil haben. Zunächst verwirft Heine mit großem Recht den trotz Maurers Überlegungen unscharfen
»Burgstall« als brauchbares Instrument (H. M. Maurer: Die landesherrliche Burg in Wirtemberg im 15. u.
16. Jahrhundert. Stuttgart 1958). Daß er einmal über die Bedeutung »Stelle wo eine Burg lag« hinausgeht, ist
nach wie vor ganz vage. Doch erscheint z.B. unter Nr. 207 (Uberlingen-Nesselwangen, Schloßberg)
»ehem. (!) Turmburg bzw. Burghügel«, unter 130 (Schloß Langenstein) »Höhenburg, ursprünglich
Turmburg«. S. 35 ff. wird indessen ein Definitionsversuch unternommen (»Burghügel, Motten, Turmhügel
und verwandte Anlagen«), der vor allem unklar läßt, was denn Turmhügel und Turmburg unterscheidet -
ein Burghügel kann also eine Turmburg sein? Es wäre sinnvoller, sich i. S. des Verf. mit »Burghügel mit
oder ohne Turm« zu begnügen und die verwirrende Diskussion um Turmhügelburgen (Motten) nicht noch
zusätzlich zu komplizieren.

Die Begriffe >Stadtburg< (z.B. Schloß Blumenfeld, Nr. 189) und >Ortsburg< (z.B. Volkertshausen
Nr. 208) zusammen mit >Höhenburg<, >Niederungsburg<, >Wasserburg< und auch >Tiefburg< (Nr. 168)
zeigen, daß der Autor mit topografisch-geografischen auch funktional-historische Bezeichnungskriterien
verquickt. Ein Vorschlag wäre die Differenzierung nach Lage und Funktion, z. B. (wie ähnlich Heine S. 33)

Lage

Höhenburg

(deutlich erhöht gelegene Burg)

Gipfelburg Spornburg

Sporn ansteigend eben etc.

Niederungsburg

(in ebenem Gelände gelegene Burg)

Wasserburg Burg mit trockenen Gräben
etc.

Funktion Wehrhafte (Burg-) Anlage

Herrschaftssitz

kein Herrschaftssitz

in den Ort
eingebundene Amtssitze

etc.

~nicht in
einen Ort
eingebundene
Amtssitze

isolierte
Anlage

(etc.)

in Ortsbefestigung

eingebundene

Anlage

Für recht ungeschickt hält der Rezensent die Alphabetisierung des Katalogs nach Gemeinden statt nach
Anlage-Namen. Welcher Ortsfremde - und das ist ein großer Teil der Fachwelt, an die das Buch sich über
das Donaugebiet hinaus wendet - weiß z.B., daß bei Wurmlingen die Anlagen Konzenberg, Schallon,
Schloß Wurmlingen, Aienbuch-Schanze zu finden sind? Grotesk wirkt dann die Gemeinde »Unbekannt«
(Nr. 213), unter der Wildenfels behandelt wird. Das wäre nicht so schlimm, wäre nicht ein ganz

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