Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0324
Vereinsmitteilungen

Beschlußunfähigkeit ist binnen eines Monats eine zweite Versammlung an den gleichen Ort
einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist.

(5) Natürliche Personen können sich im Verhinderungsfalle vertreten lassen. Ein Vertreter kann nicht
mehr als ein zusätzliches Stimmrecht ausüben.

(6) Beschlüsse ergehen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der vertretenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit
gibt der Vorsitzende den Ausschlag. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit
von zwei Dritteln, Beschlüsse über die Auflösung des Vereins einer Mehrheit von drei Vierteln der
vertretenen Mitglieder.

(7) Die gefaßten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Vorsitzenden und Schriftführer
unterzeichnet.

§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 8 weiteren Mitgliedern. Er erhält keine
Vergütung.

(2) Außerdem gehören dem Vorstand an:

a) der Leiter des Staatsarchiv Sigmaringen;

b) der Leiter des Fürstl. Hohenz. Haus- und Domänenarchivs in Sigmaringen; dieser ist zugleich
Vereinsarchivar;

c) der Leiter der Fürstl. Hohenz. Hofbibliothek und Sammlungen in Sigmaringen;

d) der Leiter der Hohenzollerischen Heimat-Bücherei in Hechingen; dieser ist zugleich Vereinsbibliothekar
;

e) der Schriftleiter der Hohenzollerischen Heimat.

Weitere Vorstandsmitglieder aus vergleichbaren Ämtern können von der Mitgliederversammlung
zugewählt werden.

(3) Die Amtszeit des Vorstands dauert bis zur Neuwahl, die alle 4 Jahre stattfindet.

(4) Der erste Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, führt die Geschäfte und vertritt den
Verein i.S. von § 26 BGB; im Falle seiner Verhinderung handelt sein Stellvertreter.

(5) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schriftführer und
den Schatzmeister. Er wählt ferner die Schriftleiter der vom Verein herausgegebenen Veröffentlichungen
. Vorstandsmitglieder von Amts wegen sind nur stimmberechtigt, wenn sie Mitglied des
Vereins sind.

(6) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden noch weitere 5 stimmberechtigte
Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(7) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des Vorsitzenden den Ausschlag.

(8) Der Vorstand muß einberufen werden, so oft die Geschäfte es erfordern oder wenn es die Hälfte
der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder verlangt.

(9) Der Vorstand ist zugleich Redaktionsausschuß für die vom Verein herausgegebenen Veröffentlichungen
.

§ 9 Vereinsbücherei

Der Verein hat eine Bücherei. Sie wird von der Hohenzollerischen Heimatbücherei in Hechingen
verwaltet. Die Bücher des Vereins sind entsprechend zu kennzeichnen.
§ 10 Vereinsarchiv

Das Vereinsarchiv wird vom Fürstl. Hohenz. Haus- und Domänenarchiv in Sigmaringen verwaltet.
Die Archivbestände sind entsprechend zu kennzeichnen.
§ 11 Ehrungen

Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein und seine Ziele erworben haben, können
durch die Mitgliederversammlung zum Protektor des Vereins oder zu Ehrenmitgliedern ernannt
werden.

§ 12 Auflösung des Vereins

Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von % der in der dafür einberufenen Mitgliederversammlung
vertretenen Mitglieder erforderlich. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder
beim Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu
verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung
durch das Finanzamt ausgeführt werden.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 9. Oktober 1982 in Gammertingen.

Der Schriftführer: gez. Dr. Otto H. Becker Der Vorsitzende: gez. Dr. Wilfried Schöntag

322


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0324