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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0065
A. E. L O. U. in Oberschwaben - die vorderösterreichischen Donaustädte

Stellvertretend für die übrigen Städte sei wieder Waldsee aus der Sailer'schen Chronik
zitiert:

Am 8. Oktober 1679 wird von Rat und Gemeinde resolviert, daß Herr Amtsbürgermeister
Molitor samt einem beliebigen Ratsfreund abermals nach Innsbruck reisen solle, um das
Ablösungsgeschäft mit der Pfandherrschaft... zum Ende zuführen.

Am 11. November wird Rat und Gemeinde gehalten und beraten, wie und wo das
Ablösungsgeld aufzubringen sein möchte, sofort beschlossen, mit dem Herrn Prälaten von Rot
deshalb in weitere Unterhandlung zu treten... Am 26. Dezember kamen von dem Gotteshaus
Rot wieder 7000 Gulden. Mit diesem Geld reiste Bürgermeister Molitor in Begleitung der
Stadträte Geßler, Lüneburger und Bendel gleich nach Konstanz, um solches dort bis zum Abtrag
des Pfandschillings in sichere Verwahrung zu bringen. Im Frebruar hatte das Gotteshaus Rot
bereits 3231 Gulden vorgeschossen.

Am 11. Januar 1680 kamen vom Gotteshaus Rot nochmals 400 Gulden anlehensweise hier
an. Am 29. Januar ward der schon mehrmals bei Versendungen nach Innsbruck und Konstanz
wohlgebrauchte Stadtammann Johann Georg Geßler beauftragt, sich nach Innsbruck zu
begeben, um bei Vollendung des Ablösungswerks auf alle mögliche Weise und Wege ein
Augenmerk zu richten, damit nichts verabsäumt werde.

Nachdem in Folge der von den fünf Donaustädten... seit vielen Jahren geführten Beschwerden
und Klagen gegen ihre Pfandherrschaften und den hierüber eingeleiteten Ablösungsunterhandlungen
die römisch kaiserliche Majestät als regierender Herr und Landesfürst der ober- und
vorderösterreichischen Lande unterm 31. Oktober 1679 sich resolviert und befohlen haben, den
Herrn Grafen und Reichserbtruchsessen der Scheer'schen und Wolfegg'schen Linien die
Ablösung der 1406 ihnen verschriebenen Städte und Herrschaften zu künden und zur Erhebung
des Pfandschillings die Herren, Grafen und Erbtruchsessen nach Konstanz als der in der
Verschreibung genannten Stadt berufen - nachgehends aber erbtruchsessischerseits hier wieder
verschiedene Einreden und Bedenken erhoben - zu deren Beseitigung sofort von sämtlichen
Erbtruchsessen, namentlich Paris Jakob und Sebastian Wunibald Gebrüder, sodann Maximilian
Franz für sich und seinen minderjährigen Bruder Johann Maria, der Erbtruchseß Hans Ernst
Graf zu Friedberg und der Oberamtmann der Herrschaften Wolfegg und Waldsee, Dr. Johann
Heinrich Mauch, zu gütlicher Verhandlung mit dem Landvogt Johann Baptist Solomon
bevollmächtigt, dem 24. Mai des Jahres ein endlicher Vertrag aufgerichtet und unterm 23. Juni
allergnädigst ratifiziert worden, kraft dessen die Herren, Grafen, Truchsessen oben benannte
fünf Donaustädte seiner kaiserlichen Majestät und dero Erzhaus Österreich gegen Entrichtung
von 27500 Gulden als der verglichenen Ablösungssumme wieder abtreten sollen, langten auf
den 23. Juli der kaiserliche Rat und Regierungsvizekanzler Johann Peter Pader von Paderskirch
und der kaiserliche Hofkammerrat Franz Rudolf von den Halden als kaiserlicher Kommissar
dahier an, um in Gemäßheit des Vertrags die hiesige Stadt für das Erzhaus Österreich wieder in
vollen Besitz zu nehmen und die hienach nötigen Anordnungen zu treffen. Sie hatten von ihrem
Auftrage zuvor den Grafen Maximilian Franz in Wolfegg für sich selbst und seinen noch
minderjährigen Bruder Johann Maria, welchem nach dem väterlichen Willen Waldsee zu seinem
Erbteil zufallen sollte und ebenso den hiesigen Stadtrat schriftlich in Kenntnis gesetzt, und der
Graf Maximilian Franz hatte zur Übergabe seine Räte, Oberamtmann und Rentmeister, Dr.
Johann Heinrich Mauch, Jakob Karl Kolb und Johann Christoph John, mit der erforderlichen
Vollmacht abgeordnet.

Die Stadt hatte für ihre Auslösung 3000 Gulden angeboten und dieses Geld bereits in
Konstanz hinterlegt.

Nachdem die Zahlungsanweisung ausgehändigt und hienach der Besitz ergriffen war,
erklärten die kaiserlichen Kommissarien Bürgermeister, Rat und gesamte Bürgerschaft aller
Pflichten und Schuldigkeiten, mit welchen sie bisher den Herrn Reichserbtruchsessen verbunden

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