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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0130
Manuel Werner

Seit dem Herbst 1939 bestand alleine noch die Großgemeinde Stuttgart, der alle in
Württemberg zurückgebliebenen Juden angehörten. An die Stelle des Oberrats trat die Jüdische
Kultusvereinigung Württemberg E. V.

Die jüdische Gemeinde Hechingen nach 1933

Die Gemeinde Hechingen blieb bis zu den großen Deportationen in den Jahren 1941 und
1942 bestehen. Gemäß dem Reichsgesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen
vom 28. 3. 1938 sollte die Jüdische Kultusvereinigung Hechingen ein eingetragener
Verein werden. Sie wurde also von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu einem
rechtsfähigen Verein degradiert. Vom 30. Oktober 1939 datiert die Satzung der Jüdischen
Kultusvereinigung Hechingen E. V.m. Als Zweck der Kultusvereinigung wird in § 2 der
Satzung die Betreuung des religiösen Lebens ihrer Mitglieder angegeben. Die Jüdische
Kultusvereinigung galt als Zweigstelle der am 4. Juli 1939 infolge der 10. Verordnung zum
Reichsbürgergesetz gegründeten Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, für die eine
Zwangsmitgliedschaft aller Juden bestand. Die Reichsvereinigung der Juden stand unter der
direkten Aufsicht der Gestapo. Alle Personen jüdischen Glaubens, die bei Inkrafttreten des
Reichsgesetzes vom 28. 3. 1938 Mitglied der jüdischen Gemeinde waren oder nach Maßgabe
der ersten Durchführungsverordnung vom 30. 1. 1939 geworden waren, wurden Mitglieder
der Jüdischen Kultusvereinigung Hechingen E. V.

Am 29. Januar 1940 bestätigte die Reichsvereinigung der Juden die Herren Alfred Loewen-
thal, Isidor Weil und Otto Hofheimer als Vorstand der Jüdischen Kultusvereinigung Israelitische
Gemeinde Hechingen:

Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
Berlin-Charlottenburg 2, Kantstraße 158, Sammelnummer 91 91 41
Unser Zeichen: Abt. III Dr. R./R. den 29. Januar 1940

Bestätigung

Gemäss §11 Abs. 2 der von uns auf Grund des § 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung
des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen vom 4. August 1939
aufgestellten Mustersatzung für jüdische Kultusvereinigungen bestätigen wir die Herren Alfred
Israel Loewenthal, Isidor Weil, Otto Israel Hofheimer als Vorstand der Jüdischen Kultusvereinigung
Israelitische Gemeinde Hechingen.

Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
Unterschrift Unterschrift
(Dr. Israel Otto Hirsch) (Dr. Israel Arthur Lilienthal)™

Am 27. Februar 1940 hat ein Schreiben des Landrats an den Regierungpräsidenten die
Satzung der jüdischen Kultusgemeinde in Hechingen zum Thema:

Der Landrat Hechingen, den

Kult. 1001.4 27. Februar 1940

An den Herrn Regierungspräsidenten in Sigmaringen

Betr. Satzung der jüdischen Kultusgemeinde in Hechingen
2 Anlagen

Die Jüdische Kultusgemeinde in Hechingen legt mir ihre Satzung zur Prüfung vor. Die Satzung
entspricht der Mustersatzung, wie sie von der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland mit
Genehmigung des Herrn Reichsministers für kirchliche Angelegenheit herausgegeben worden

104 Lagerort: StAS Ho 235 I-VIII F 23 (Nr. 339) und Grundbuchamt Hechingen, Grundakten Stadt.

105 Lagerort: StAS Ho 235 I-VIII F 23 (Nr. 339).

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