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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1986/0059
Die Leibbücher der waldburgischen Grafschaft Friedberg-Scheer

Die parallel geführten Verzeichnisse der in Friedberg-Scheer gesessenen Leibeigenen sind
nur fragmentarisch erhalten88. Aus Verweisungen, welche die Ausleutebücher mit ihnen
verzahnen, geht hervor, daß die verschiedenen Neuauflagen mit Großbuchstaben signiert
waren89; das Leibbuch von 1511/12 hatte man unter der Signatur A an den Anfang der Reihe
gesetzt90. Neben diesen in regelmäßigen Abständen renovierten Leibeigenenverzeichnissen
wurden jährlich zusätzlich Amtsbücher zur Rechnungsführung, die die Leibeigenschaft
betrafen, gefertigt. Auf das im Jahr 1560 einsetzende Frevelbuch, in dem Todesfallzahlungen
erfaßt wurden, ist bereits hingewiesen worden. Erwähnt sei hier noch, daß der Scheerer
Untervogt jährlich Verzeichnisse über die von ihm an den einzelnen Orten eingezogenen
Leibhennen erstellte. Leider ist von diesen Listen jedoch wiederum nur ein Exemplar aus dem
Jahre 1581 erhalten91.

Fünfzig Jahre war das erste Leibbuch in Gebrauch gewesen, bevor unter Reichserbtruchseß
Wilhelm dem Jüngeren neue Aktivitäten zur schriftlichen Bestandsaufnahme der leibeigenen
Menschen entfaltet worden waren, fünfzig weitere Jahre sollten vergehen, bis wiederum - unter
Reichserbtruchseß Christoph92 - eine Neukonzeption entwickelt wurde. Sie zielte nunmehr
darauf ab, nicht nur die Leibeigenen in Amtsbüchern zu erfassen, sondern die gesamte
Friedberg-Scheerer Untertanenschaft. Diese zu Anfang des 17. Jahrhunderts in Angriff genommene
Bevölkerungsaufnahme hatte einen klar erkennbaren territorialpolitischen Hintergrund
und ist nur verständlich, wenn man sich in Erinnerung ruft, daß, wie bereits erwähnt, die
Reichserbtruchsessen in dieser Zeit energisch daran gingen, die Lokalleibeigenschaft durchzusetzen
.

In einer wohl 1610 oder bald danach mundierten Instructio pro renovature der leibeignen
leuthenn, deren eigentlicher Zweck darin bestand, dem Scheerer Renovator, der nunmehr die

1550-1564) mit folgendem Titel (Ende 18.Jh.) erhalten: Acta betreffend die Streitigkeiten zwischen dem
Spital zu Konstanz als Niedergerichtsherrn zu Sipplingen und den Leib- oder Halsherren der Unterthanen
und Einwohner zu Sipplingen wegen Leibpflicht, Reis, Steuer und Dienste, wobei Herrn Wilhelm Truchseß,
als welcher daselbst einige Leibeigene, mitinteressiert war (StAS, Dep. 30, Friedberg-Scheer, Rep. II K. IV
F. 34 Nr. 1/2).

88 Auf uns gekommen ist ein dünnes Halbfolioheft mit der Aufschrift Aigenleutregister, ernewert im junii
des 1581. jars durch mich, undervogt Weinschenkh. Es erfaßt nur die Leibeigenen der Stadt Scheer. Aus
zahlreichen Verweisen (z. B. Ist laut des 75-buechs gefahlet und gestorben) geht hervor, daß auch 1575 ein
Verzeichnis der in der Grafschaft gesessenen Leibeigenen angelegt worden war. Ein Vergleich mit den
Renovationsdaten der Ausleutebücher bestätigt die naheliegende Annahme, daß die Neuauflagen der in
zwei Serien aufgespaltenen Leibbücher in der Regel synchron erfolgten.

89 So findet man im Ausleutebuch von 1575, Bl. 41" die Eintragungen: Stoffel Bader, genandt guettknecht
laut registerA fo. 2 und Eglin Baderlin istaigen laut register A fo. 2 (die Verweisungen stimmen). In einem
undatierten - und von der Hand C geschriebenen - Ausleutebuch finden wir auf Bl. 11r bei den Angaben zu
den Leibeigenen der Stadt Mengen Verweisungen auf ein nicht erhaltenes Verzeichnis der Leibeigenen in
Friedberg-Scheer, das als Nachfolger des Leibbuchs von 1511/12 die Signatur B erhalten hatte: Elßa
Schweitzer ist des mullers zur Scher muter laut register Bfo. 6; Elßa Wehin von Beitzkhofen hat ain dochter
verlassen, haist Gretha Wechin, sitzt zu Menngen laut register B fo. 20; Ennlin Wagnerlin von Bolster ist jetz
hebam zu Mengen laut register B fo. 56.

90 Auf dem Einband findet sich auch ein großes A.

91 In diesem Fall gefertigt von dem mit dem Einzug beauftragten Hans Kiferlin (vgl. oben Anm. 5), der
also auch 1581 noch diese Aufgabe für den Untervogt versah: Vertzaichnus, wo und von wem, auch wievil
Hans Kifferlin, Burger und statschreiber zur Schär, von den leibaignen leiten fir die leib- oder faßnachthi-
nem eingetzogen deß 81. jars. Erfaßt sind hier die Orte Sigmaringendorf, Bingen, Hitzkofen, Heudorf,
Inzigkofen, Vilsingen, Beuren, Hundersingen und Meßkirch, also durchweg nicht zur Grafschaft Friedberg
-Scheer gehörige Orte.

92 Christoph starb am 28. Februar 1612; Vochezer (wie Anm. 4) Bd. 3, S. 301; vgl. auch folgende Anm.

93 StAS, Dep. 30, Friedberg-Scheer, Rep. II K. IV F. 34 Nr. 1/2. Zur Datierung: Die Instruktion ist
eindeutig nach dem 11. August 1610 erlassen worden, da sie für die Fallzahlungen im Amt Hohentengen die
an diesem Tag zu Ulm festgesetzten Abgaben (vgl. oben bei Anm. 41) vorsieht. Die Vermutung liegt nahe,

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