http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0089
Die Museumsgesellschaft und der Bürgerverein in Sigmaringen
8.1.1. Die Berufe der Mitglieder (Tabelle)
Bezeichnung 1825
1831
1845
1925
Herkunft268
Fürst 1
Erbprinz/Prinz 1
(Protektor) (Protektor) Protektor
Geheimrat
Fürstl. Rat
1
2
3
1 Sigmaringen
2 Sigmaringen
(davon = (davon =
Hof270
(hohe bis
gehobene
Funktion)
Hofkammer
Rentamt
Forst2
4 Regierung
1 Verwaltung
1 Oberamt
2 Arzt)269
5
(davon -
1 Pfarrer
2 Pfarrer und
Lehrende)
2
(davon =
1 Rentamt
1 Bergverwaltung
)
2 1
(davon =
1 Hofkammer)
3 4
1 Arzt)
(davon =
1 Pfarrer)
(davon =
1 Pfarrer)
7
(davon =
1 Forst)
Fürstl. Berg- 2
Verwaltung (davon =
1 Hofkammer)
1 Preußen
2 Süddeutschland
1 Preußen
1 Rheinprovinz
2 Hessen
1 Süddeutschland
2 Sigmaringen
1 1 Süddeutsch-
(außer Dienst) land
5 1 Hesse
(davon = 1 Elsaß
1 Hofkammer) 1 Süddeutschland
1 Hohenzol-
lern
1 unbestimmt
1 1 Sigmaringen
268 Die Herkunft einzelner Mitglieder der Museumsgesellschaft konnte nur für das Jahr 1925 durch
mündliche Mitteilungen ermittelt werden. Für die übrigen Jahrgänge war eine Ermittlung der Herkunft in
einem für eine Statistik ausreichendem Maß nicht möglich. Unter »Süddeutschland« sind hauptsächlich
Personen aus Württemberg und Baden erfaßt, unter »unbestimmt« Personen, deren Herkunft nicht
eindeutig zu ermitteln war.
269 Die Angaben in Klammern beziehen sich auf diejenigen Personen, bei denen sich in den Mitgliederverzeichnissen
zwei oder mehr Funktionsangaben fanden, und die deswegen in der Tabelle zwei- oder
mehrmals verzeichnet sind. Bsp.: Funktionsangabe: Hof- und Regierungsrat; in der Tabelle unter: Fürstl.
Rat 1 (davon = 1 Regierung) und Regierung 1 (davon = 1 Fürstl. Rat). Wie aus dem Hof- und Adresshandbuch
ersichtlich ist, hatten viele Mitglieder weitere Funktionen, die in der Tabelle, schon wegen den
unzureichenden Berufsbezeichnungen in den Mitgliederverzeichnissen, nicht berücksichtigt werden
konnten.
270 Unter diese Kategorie fallen Personen, die im Hofstaat des Fürsten oder Erbprinzen beschäftigt
waren.
271 In dieser Kategorie sind 1925 auch staatliche bzw. städtische Forstbeamte aufgenommen.
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