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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0090
Andreas Zekorn

Bezeichnung 1825

1831

1845

1925

Herkunft

Landesregierung
(1925:
Preußische
Regierung)

7 5
(davon -
4 Fürstl. Rat
1 Pfarrer)

sonstiger Ver- 8 10
waltungs- (davon =
dienst272 1 Fürstl. Rat)

Amtsgerichte 2 -

Oberamt 4 4

(davon =

1 Fürstl. Rat)

Stadtschultheiß 1 1

(davon = (davon =

1 Apotheker) 1 Apotheker)

Militär 5 6

(hohe Ränge)

Lehrende273

Pfarrer

Ärzte

4

(davon
2 Hof und
Pfarrer)

7

(davon -
1 Regierung

1 Hof

2 Hof und
Lehrende)
3

(davon =
2 Fürstl. Rat)

4

(davon =
1 Hof)

(davon

I Fürstl. Rat)

29

(davon =
1 Arzt)

12

(davon =
1 Arzt)

(davon =
1 Hof)

3

(davon
1 Militär
1 Verwaltung

(davon

1 Lehrende
und

Verwaltung

2 Verwaltung
18

(davon

1 Regierung
und Lehrende

2 Regierung

3 Arzt

1 Tierarzt)
2

3 Preußen

1 Rheinprovinz

4 unbestimmt

9 Preußen

1 Rheinprovinz

1 Hessen

2 Süddeutschland
2 Sigmaringen

3 unbestimmt
1 Hessen

1 Sigmaringen
1 Preußen

6 3 Preußen

(davon = 1 Süddeutsch-
4 außer Dienst)land

1 Sigmaringen

14

(davon
1 Regierung
und

Verwaltung
1

(davon =
1 außer Dienst)

1 unbestimmt
9 Rheinprovinz
3 Hohenzol-
lern

1 Sigmaringen
1 unbestimmt
1 Sigmaringen

8 3 Süddeutsch-

(davon = land
3 Verwaltung) 2 Sigmaringen
3 unbestimmt

272 Hierunter fallen: a) Personen, deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Behörde aufgrund ihrer
Berufsbezeichnung nicht bestimmbar war; b) Personen, die bei einer Regierungs- oder Verwaltungsbehörde
beschäftigt waren, deren Einzelaufführung aber die Tabelle zu unübersichtlich gestaltet hätte.

273 Unter den »Lehrenden« finden sich bis 1845 nur Gymnasiallehrer bzw. 1845 auch drei Reallehrer
und 1925 neben den Gymnasiallehrern zusätzlich ein Schulrat und ein Gewerbeschuldirektor. Volksschullehrer
waren keine im Museum vertreten.

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