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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0181
Billafingen (Gemeinde Langenenslingen, Landkreis Biberach) um 1750

Dreifelderwirtschaft genutzt, d.h. die Felder liegen in drei Öschen (Felder, Zeigen) verteilt
und werden zeitlich nacheinander 1. mit Winter-, 2. mit Sommerfrucht bestellt bzw. 3. als
Brache zur Regeneration des Bodens liegengelassen. Flurzwang bedeutet in unserem Fall, daß
jeder Bauer etwa gleichgroße Nutzungsareale in allen drei Oschen - sie heißen nebenbei
bemerkt: Schwand, Eichenberg, Birkelhau - haben muß, die reihum mit Veesen oder Dinkel
als Winterfrucht, Gerste oder Hafer als Sommerfrucht bebaut werden. Kleebau auf dem
Brachfeld ist damals noch nicht üblich, wenngleich schon bekannt, nicht zuletzt, weil die
Brache als gemeine Viehweide dienen muß. Anbau und Bodennutzung im Rahmen der
Dreifelderwirtschaft müssen jedoch nicht automatisch niedrige Erträge bedeuten. Ertragsmindernd
wirkten sich vielmehr die Durch- und Überfahrtsrechte durch die angebauten Felder
aus. Die wiederholt vorgebrachten Klagen der so geschädigten Bauern haben darum einen
Niederschlag in der Festsetzung der gemeinschaftlichen Oschwege gefunden. Neben der
genauen Beschreibung der gemeinen Oschwege wecken insbesondere auch die Angaben über
die Termine (ab wann die Oschwege mit Fuhrwerken befahren werden dürfen) und die
Bestimmung, daß bei schlechtem Wetter nicht mit Ochsen und Pflügen durch die Äcker
gefahren werden darf, unser Interesse. Solche Reglementierungen zeigen drastisch, daß
niemand, wenn es ihm paßte, auf seinem Acker pflügen, säen und ernten, schon gar nicht
Experimente mit neuen Änbaufrüchten machen konnte. Für solche Versuche blieben die nicht
dem Rhythmus der Dreifelderwirtschaft unterworfenen Wechselfelder, Weitraiten und Rübteile
, die aber im gemeinschaftlichen Besitz standen, also bäuerliches Ergänzungsland für
Früchte sind, die im Dreifelderzyklus keinen Platz hatten, wie Rüben, Flachs/Lein, Hanf,
Kraut, Färberwaid und Krapp, Bohnen, Linsen und Erbsen.

Ist das Allmendfeld eine wichtige bäuerliche Einkommensquelle, dann erst recht der Wald,
der in Billafingen teils der Herrschaft, teils der Gemeinde gehörte. Seine Bedeutung für die
»Gerechtigkeiten« besitzenden Einwohner beruht insbesondere auf seinen vielfältigen Funktionen
, von denen die Waldweide, die Buchecker- und Eichelmast der Schweine, die Brenn-
und Bauholzentnahme, das Streu- und Reisigsammeln das wirtschaftlich größte Gewicht
hatten. Andere Nutzungen wie Bienenweide und Imkerei, Jagd, Lohrindengewinnung blieben
entweder der Herrschaft vorbehalten oder waren Gegenstand besonderer Verleihungen, wie
das Schälen der Eichen für die Lohrindengewinnung, oder hatten untergeordnete Bedeutung,
wie Pilze oder Beeren sammeln. Darüber hinaus war der Wald Ackerlandreserve für Notzeiten
, die allerdings damals schon fest im bäuerlichen Wirtschaftskreislauf eingeplant war, z.B.
indem man sie als Wald- oder Stockfelder in den Anbau einbezog. Solche Waldäcker heißen in
unserer Quelle Waydtraitben (=Weitraite) und sind am ehesten mit den in den deutschen
Mittelgebirgen weit verbreiteten Reutfeldern (auch Hackwaldfelder bezeichnet) zu vergleichen
. Sie wurden im laubwaldreichen Niederwald angelegt, wobei die Hölzer geschlagen, das
Reisig und Laub verbrannt, dann umgebrochen, mit Dinkel oder Hafer eingesät und meist ein
bis zwei Jahre genutzt; danach sich selbst überlassen, wuchsen sie aus den Stockausschlägen
wieder zu Wald zu. Die Billafinger verfügten über solche Waitraiten in den Örtlichkeiten
Stephelveldt, im Fleckhen, in der gemeinen Wiß, im Kreittern und auf dem Petzenhardt im
Zwing und Bann von Langenenslingen. Sie gehörten überwiegend der Herrschaft, die davon
Grundzins (die sechste Garbe) und Zehnt forderte. Die Erträge dürften schon wegen des
Wildes nicht allzuhoch ausgefallen sein, so daß es nicht verwundert, wenn der Grundzins von
der sechsten Landgarbe auf 2 Viertel (= 42 Liter) Veesen oder Hafer ermäßigt wurde.

Uberhaupt nehmen die Wildschäden in der ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts derart
überhand, daß die Bauern dagegen klagten und erfolgreich darauf drangen, mit Hunden der
Öschhirten oder Bannwarte das Wild verscheuchen und vertreiben zu dürfen. Der herrschaftliche
Forstmeister wurde angewiesen, die Wildbestände nicht noch weiter anwachsen zu
lassen.

Siedlung und Flur waren durch einen Hag (d. i. Hecke) voneinander geschieden. Er erfüllte
die Aufgabe des andernorts vorkommenden Etters. Vom Dorf aus konnte man nur durch die

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