Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 34
(PDF, 60 MB)
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Wolfgang Hermann

Abb. 2 Wasserschloß Glatt (1987). Renovierte Südfront mit ummalter Wappennische am Südostturm
und Südwestturm. Aufnahme: Wolfgang Hermann

weiterhin entsprechend den Erbbestimmungen Reinharts versorgt, soweit sie geistlichen
Standes waren71.

Hans Heinrich, Sohn des Wildhans, muß ein sorgsamer Wirtschafter gewesen sein, der die
Herrschaft noch zusammenhielt. Er lebte von 1530-1578 und war mit Magdalena von
Rechberg verheiratet72. Seit 1571 nannte er sich »kaiserlicher Rat«. Seine Miterben waren die
Gebrüder Hans Georg und Reinhart. 1556 überließ Reinhart seinen Erbteil dem Bruder Hans
Georg, erhielt dafür aber 3804 rh fl73. Als Hans Georg 1576 starb, hinterließ er als einziges
Kind seine Tochter Susanna. Entsprechend den Bestimmungen im Testament von Reinhart,
jetzt d.A. aus dem Jahre 1551, mußte das Erbe des Hans Georg an die männlichen Nachkommen
seines Bruders Reinhart d.J. fallen. Susanna, die Benachteiligte, hatte 1572 Wilhelm
Theodor Speth von Zwiefalten geheiratet74.

Als Hans Heinrich 1578 starb, war sein Sohn Hans Caspar noch unmündig, 1587 schien
dies nicht mehr der Fall gewesen zu sein75. Um 1596 war er wohl ganz in die Nachfolge seines
Vaters eingetreten76. Die folgenden Jahre standen für sämtliche Herren von Neuneck unter
keinem guten Stern. Die Herrschaft Glatt war geteilt. Neben Hans Caspar hätten eigentlich
dessen Verwandte aus der Hans Oswaldschen Linie, Wolf Dietrich zu Kattendorn und Wolf
Friedrich, über die andere Hälfte der Herrschaft gebieten sollen. Beide starben jedoch

71 Kraus (wie Anm. 69) S. 95.

72 Ottmar (wie Anm. 4) S. 238 f.

73 Ebd. S. 244.

74 Locher (wie Anm. 16) S. 247.

75 Hans Caspar beurkundet die Setzung der Zwing- und Bannsteine um den Heidenhof bei Dießen;
Locher (wie Anm. 16) S. 257.

76 Hans Caspar empfing für sich und den Bruder Wildhans ihre Teile des halben Ungerichtshofes zu
Lehen; Locher (wie Anm. 16) S. 263.

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