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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0117
Zehnte und Hofäcker im Dorf Egesheim

Egesheim erscheint in den auf uns gekommenen stiftischen Unterlagen später nicht mehr. In
Rafz und in Balm war das Stift aber noch bis ins 18. Jahrhundert hinein rechter Zehntherr.

Ungeklärt ist ferner, ob das Stift Ohningen im Besitz des ganzen Zehnten in Egesheim war
oder nur des halben Zehnten, welcher sich später nachweislich in Händen der Grafen von
Werdenberg befand. Auch in deren Lehenbriefen über diesen Zehnten ist immer nur allgemein
vom Zehnten die Rede. Erst aus anderen und späteren Quellen erfahren wir, daß es sich
hierbei um den halben Zehnten gehandelt hat.

Nicht ganz von der Hand zu weisen ist aber auch eine andere Möglichkeit: Das Stift
Öhningen hatte den gesamten Zehnten je zur Hälfte an verschiedene Lehensleute vergeben.
Können oder müssen wir in dieser Zweiteilung bereits den rechtlichen Zustand sehen, der in
späterer Zeit ausdrücklich erwähnt wird? Sollte der ganze Zehnte im Besitz des Stifts
Ohningen gewesen sein, dann hätte er schon in sehr früher Zeit in Laienhand übergegangen
sein müssen. Dessen eine Hälfte wäre dann später, wenn auch nur allmählich und schrittweise,
wieder in das Eigentum der Kirche von Egesheim zurückgelangt. Bei den weiteren Besitzungen
in Egesheim, die zum Zehnderhof gehört haben und vom Zehnten immer getrennt und
zusätzlich genannt werden, hat es sich wahrscheinlich um Besitzungen der Grafen von
Werdenberg gehandelt, die ursprünglich zum Besitz der Herren von Egesheim gehört hatten,
wie oben angedeutet wurde.

Die Herausgeber des Zürcher Urkundenbuches sind der Ansicht, daß hier nur Egisheim
bei Colmar im Elsaß in Frage kommen könne, da »es trotz der Entfernung kein anderes gibt«.
In Wirklichkeit dürfte sich die Nennung aber auf Egesheim auf dem Heuberg beziehen, von
wo aus seit eh und je rege Beziehungen zum benachbarten Thurgau bestanden haben. Es ist
sicher kein Zufall, daß seit der Mitte des 14. Jahrhunderts im Gebiet zwischen Tiengen,
Schaffhausen, Eglisau, Hedingen und Zürich Personen urkundlich erwähnt werden, die sich
Egisheim, Egensheim, Egensen, Egensam und ähnlich nannten und zum Bürgerstand zählten.
Wahrscheinlich will der Name nur die Herkunft der Träger bezeichnen. Möglicherweise
könnten sie aber auch in irgendeiner Beziehung zu den Herren von Egesheim gestanden
haben.

Es muß angenommen werden, daß das Stift Ohningen den Zehnten und die anderen Güter
in Egesheim nicht als seinen Eigenbesitz besessen hat, sondern als Lehen. Als Lehenherren
kommen nur die Grafen von Werdenberg in Frage. Diese waren bereits um 1300 in Egesheim
begütert. Die Annahme, daß sie zu dieser Zeit auch schon im Besitz des Zehnten als Zubehör
der Grafschaft Heiligenberg waren, ist daher nicht abwegig. Urkundliche Belege sind indes
erst seit 1386 erhalten. Die Werdenberger besaßen aber nur die Hälfte des Zehnten, obwohl
dies in ihren Lehenbriefen nicht zum Ausdruck kommt. Erst in den späteren urbarialen
Aufzeichnungen finden wir dies bestätigt. Die andere Hälfte des Zehnten befand sich nach
diesen Aufzeichnungen im Eigenbesitz der Kirche Egesheim. Wie bei Lehen allgemein üblich,
wurde der Zehnt beim Tod eines Lehensherrn (Herrenfall) von dessen Nachfolger neu
verliehen. Umgekehrt mußte beim Tod eines Lehenträgers (Mannfall) oder bei der Aufgabe
ein Nachfolgebewerber erneut um das Lehen nachsuchen. Anhand der Lehenunterlagen
können wir die Entwicklung des Zehnten in Egesheim bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts
verfolgen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich allein auf den Großzehnten
(Laienzehnt).

Der Großzehnte (Laienzehnt)

Der Großzehnte umfaßte die Halmfrüchte (in Egesheim: Dinkel, Roggen, Haber, Gerste),
der kleine Zehnte die anderen Feld- und Gartenfrüchte (in Egesheim: Hanf, Grundbirn,
Flachs, Kraut, Raps und Rüben). Daneben gab es in Egesheim auch noch den Heuzehnten,
den Obstzehnten und den Blutzehnten (Kälber, Kitzen, Fohlen, Bienen, Schweine, Gänse,

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