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Flur- und andere Örtlichkeitsnamen als siedlungsgeschichtliche Quellen
1. EINFÜHRUNG*
Zu den umstrittenen historischen Quellen zählen gewiß die Flurnamen. Zweifellos hängt
dies mit der Tatsache zusammen, daß Heimatforscher und Siedlungshistoriker in der Vergangenheit
häufig genug dieses Namensgut für ihre Zwecke mißbraucht haben, ohne sich über die
Grenzen der Überlieferung und der Interpretation bewußt gewesen zu sein. Auch fehlt es
nicht an Versuchen, das Alter einer Siedlung anhand auffälliger Orts- und Flurnamen in
möglichst frühe Jahrhunderte zu datieren1. Eine solche Datierung in die graue, das heißt
urkundenlose Vorzeit wird gewiß bei kritischen Historikern und Sprachwissenschaftlern auf
Skepsis stoßen, zumal dann, wenn nicht klar zwischen Sprach- und Siedlungsgeschichte
unterschieden wird. Denn jede Sprache enthält Elemente, die verschiedenen Entstehungs- und
Altersschichten angehören. Sie wurden mit den Menschen in Räume gebracht, die zur Zeit
ihrer Ausprägung oft erst schwach durchsiedelt waren. Um ein Beispiel zu geben, sei auf die
Terminologie des Weinbaus und ihre Ausbreitung vom Rhein an die Elbe (Raum Meissen)
hingewiesen. Hier wie dort sind die lateinisch-romanischen Wurzeln des weinbautypischen
Vokabulars erkennbar, wie man an den Termini Torkel von torquere = pressen, quetschen,
Kellerei von cellarium = Keller und ähnlichem mehr verdeutlichen kann.
Will man nicht Trugschlüssen und falschen Interpretationen aufsitzen, so bleibt vielfach
nichts anderes übrig, als die Flurnamen systematisch zu sammeln, chronologisch zu sichten
sowie historisch und sprachwissenschaftlich zu analysieren. Hierfür gibt es verschiedene
Verfahren. Am besten geschieht dies für unser Gebiet zunächst mit Hilfe der ältesten
Katasterkarten oder Flurpläne und Flurbücher, die in Württemberg und Hohenzollern in der
Zeit nach 1820 Markung für Markung aufgenommen wurden2. Dieser sogenannte Primärkataster
bildet die Ausgangsbasis für die Lokalisierung der Namen und für weitere Bemühungen,
die älteste Überlieferungsform von Flurnamen in Lagerbüchern, Urbaren, Zins- und Zehntregistern
sowie in Urkunden ausfindig zu machen. Auf diese Weise wird vermieden, daß
Wortentstellungen und Verballhornungen unentdeckt bleiben. Freilich ist ein solches Verfahren
abhängig von der archivalischen Überlieferung. Dort, wo es keine intakten Grundherrschaften
gab, wird man sich schwer tun, in der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg ältere
Namen zu eruieren. In den Gegenden, wo die Bauern während des Bauernkrieges in die
Archive eindrangen und die grundherrliche Buchführung vernichteten, enden unsere Bemühungen
gut 100 Jahre früher, um 1525. Davor wird die Überlieferung lückenhaft und immer
mehr vom Zufall abhängig, so daß es einen Glücksfall darstellt, wenn uns Namen aus dem
frühen und hohen Mittelalter erhalten sind.
Glück und Geschick sollte man dann auch bei der Deutung der Flurnamen haben. Zwar
gibt es Hilfsmittel, wie Wörterbücher und agrargeschichtliche Abhandlungen, die für die
Interpretation wichtig sind, doch tauchen oft Namen auf, die sich zunächst einer Einordnung
und Deutung verschließen. Häufig handelt es sich dabei um Fälle, die der bäuerlichen
Vorstellungswelt von Mythen und Sagen sowie lokalen Bräuchen entstammen. Da diese meist
auf mündlichem Weg tradiert wurden, erfährt der Außenstehende hiervon meist wenig, es sei
denn, es hat sich jemand vor dem großen Umbruch geistiger Wertungen zu Beginn des
Industriezeitalters die Mühe gemacht und die sagenhafte Überlieferung aufgezeichnet. Im
vorüegenden Fall sind dem Verfasser keine solchen Aufzeichnungen bekannt geworden, so
daß sich eine Einbeziehung erübrigt.
* Ich danke dem Staatlichen Vermessungsamt Biberach für die Unterstützung meiner Studien, vor allem
für die Einsicht in die Flurkarten und in das Flurbuch von Langenenslingen.
1 Vgl. die vielen kritischen Beiträge des »Gießener Flurnamen-Kolloquium 1. bis 4. Oktober 1984«. In:
Beiträge zur Namenforschung. NF Beiheft 23. Hg. von Rudolf Schützeichel. 1985.
2 H. Zieher: Urvermessung und Primärkataster. In: 150 Jahre Württembergische Landesvermessung
1818-1868. Hg. von Landesvermessungsamt Baden-Württemberg. 1968. S. 113-135.
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