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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0140
Rainer Loose

Osterfeld ein. Doch seit wann dieser Flurteil beackert und genutzt wird, kann aufgrund der
historischen Quellen nicht angegeben werden. Hierzu bedarf es chemo-physikalischer Analysen
von Bodenproben, die aber möglicherweise wegen der Schwankungsbreiten für unsere
Zwecke zu ungenau bleiben53. Eine Lösung bietet vielleicht die Kartierung alter Zehntrechte,
zum Beispiel des Frauenklosters Münsterlingen am schweizerischen Bodenseeufer, das erstmals
1333 als Zehntherr nachweisbar ist54. Allerdings fehlen hierzu entsprechende frühe
Quellen. Lediglich ein Zehntregister von 1616, das wegen anhaltender Streitereien mit dem
Kloster Heiligkreuztal verfaßt wurde, gibt hierüber Aufschluß55. Freilich muß mit stärkeren
Veränderungen gerechnet werden, so daß die Zehntverhältnisse von 1616 sicherlich nicht
mehr in allen Details den mittelalterlichen Realitäten entsprechen. Dennoch erkennen wir als
älteres Zehntverteilungsmuster, daß das Kloster Münsterlingen nur in den Eschen Kauchen,
Osterfeld und Rohr beiderseits der Gemarkungsgrenze zu Andelfingen präsent ist, Heiligkreuztal
hingegen in diesen Flurbezirken lediglich zerstreute Zehntrechte geltend macht. Es ist
dies gewiß ein Zeichen für eine spätere Abtrennung oder Usurpation von Zehntrechten.

Dieses Ergebnis ordnet sich gut in die übrigen siedlungsgenetischen Erkenntnisse ein.
Immerhin haben wir oben schon festgestellt, daß ein frühmittelalterlicher Kern der Ortsentwicklung
im Unterdorf bei der alten Pfarrkirche St. Mauritius liegt. Welche Konsequenzen
sich daraus für das Oberdorf ergeben, vor allem welche Rolle die Esche Eichenberg, Simbrach,
Steinbühl, Kirchsteig und die ziemlich entfernt gelegene Donaubreite^ in der Flurentwicklung
spielen, entzieht sich vorläufig wegen mangelnder Quellen einer Beschreibung.

5. FLURNAMENDOKUMENTATION

In der nachfolgenden Dokumentation der Langenenslinger Flurnamen wird versucht,
ausgehend von der Flurkarte des Jahres 1844 in einer rückwärts schreitenden Betrachtung die
ersten urkundlichen Belege und Schreibweisen einer Örtlichkeit ausfindig zu machen. Die
dabei genannten Jahreszahlen verweisen, soweit nicht besonders notiert, auf die jeweiligen
Flur- und Lagerbücher beziehungsweise Zinsregister und Urbare. Das Quellenverzeichnis
(vgl. S. 125) erleichtert das Aufsuchen der Namensbelege und entlastet den Katalog. Die
Abkürzungen (vgl. S. 124) dienen dem gleichen Zweck.

Bei der Deutung und Interpretation der Flurnamen konnte nicht immer die wünschenswerte
Klarheit erzielt werden, vor allem wenn nur wenige Überlieferungsformen, etwa die des
Lagerbuches von 1724/27, vorliegen. Die Erläuterungen sollten daher als erste Deutungsversuche
verstanden werden. Ob sie stichhaltig sind, werden spätere vergleichende Untersuchungen
in Nachbarorten erweisen müssen.

Anzumerken ist, daß in die Dokumentation keine Namenskombinationen aufgenommen
wurden, die Auskunft über den jeweiligen Besitzer und Nutzungsberechtigten zur Zeit der
Erhebung geben. Es fehlen also die Lehenbezeichnungen der frühen Quellen, die sich laufend
änderten, auch in ihrer materiellen Substanz.

53 Vgl. Herbert W. Franke: Methoden der Geochronologie. 1969; in Frage kommen die Methoden der
Dendrochronologie.

54 UB HKI, n. 364, S. 179 Gallen aker und Hessen aker die den frowen von Münsterlingen zehendont.

55 HStA Stuttgart H 225, n. 177.

56 Die ja eigentlich eine »Dorn-ach-Breite« ist, das heißt eine von Gestrüpp und Buschwerk eingefaßte
Breite, vermutlich wegen der Nähe des Waldes mit seinem Wild.

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