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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0142
Rainer Loose

8) die Feldmühle. - 1724/27: Ferdinand Sauter Miller zinst aus der so genannten
Feldmühle in die Schenken-Gült unter anderem 4 fl 40 x; die Herrschaft Sigmaringen erlaubte
dem Ferd. Sauter am 17. April 1725, in der Feldmühle eine Ölmühle zu errichten, wofür er
1 fl 30 x Rekognitionszins entrichten sollte; die Feldmühle hatte zudem ein Sägewerk, von dem
weitere 30 x Zins zu geben waren; 1582 verzichtet Schenk Albrecht von Stauffenberg zu
Wilflingen auf alle Rechte an der Feldmühle, die Hans Sauter besitzt (R. Stauffenberg n. 167,
S. 116); 1383: die Wiese bi des von Hornstain müli ze Enslingen (UB HKI, n. 808, S. 563);
1303: ain mülj die haist velmulj.

Die Feldmühle hat ihren Namen nach der exponierten Lage, die jenseits, das heißt nördlich
des Biberbaches, an die Felder grenzte. Auf der Flurkarte von 1844 heißt die Feldmühle
Anlikers Mühle nach dem Familiennamen des damaligen Eigentümers.

9) das Frühmeß-Haus. - (vgl. unten Kaplaneihaus).

10) die Füllenstelle. - 1724/27: eine Hofstatt die Füllenstelle genannt, Anr.: die Gasse,
der gemeine Wassergang; gehört zum 11. Herrschaftslehen; 1568: ein Hg an der Füllin Stöllin.

Die Füllenstelle bezeichnet einen Weidegrund für Fohlen.

11) das alte Haus. - 1724/27: Zins aus der Hofstatt, das alte Haus genannt.

Welche Bewandtnis an dem alten Haus haftet, ist nicht ersichtlich. Vielleicht handelt es
sich um ein baufällig gewordenes Haus, deren Besitzer sich nebenan ein neues Gebäude
errichtet haben.

12) Hanfgärten. - 1724/27: in den obem Hanfgärten bei der obern Mühle; 1488: ain
hanffgart an der Langkwad; um 1470: 1/2Mm lit by den hanffgarten im riet.

Hier wird mit dem FN darauf verwiesen, daß innerhalb der Dreizelgenwirtschaft keine
Faserpflanzen angebaut wurden, sondern es hierfür gesonderte Ländereien wie Gärten und
Beunden neben den Zeigen gab (vgl. Jänichen, S. 103ff.).

13) die Heiligenscheuer. - 1724/27: in Anrainerangabe erwähnt; die Heiligenscheuer
stand im Unterdorf.

Bei der Heiligenscheuer handelt es sich um die Zehnt- und Garbenscheuer des Kirchenheiligen
und der Heiligenfabrik St. Mauritius zu Langenenslingen.

14) Herrschaftsbaindt. - 1724/27: eine eingemachte Baindt, so ungefähr 4], G, zum
Herrschaftsgut und Schloß gehörig.

Baind(t), Beund, ist nach Baderlll, S. 97ff, ein dorfnahes, eingezäuntes Sondernutzungsgebiet
, das nicht der Dreizelgenwirtschaft unterworfen ist. Abzuleiten von mhd. biunda =
eingezäuntes Grundstück.

15) Himmelreich. - 1724/27: das Himmelreich; ein G, das Himmelreich genannt, am
Gäßlin bei der Mittleren Mühle; 1568: Anr.: vomen an Hanfgarten, der hofstat recht hat,
binden an den garten haist das himelreich.

Laut SWIII, col. 1595 heißen gute Weinlagen (sie!) öfters Himmelreich; im Fall Langenenslingen
wohl ein Hinweis auf ertragreiche Gemüsegärten mit guten Böden; Ort in freundlicher
Lage {Bach II, S.314).

16) Kaplaneihaus. - 1724/27: Kaplaneihaus (Frühmeßhaus), unten im Dorf bei der
Kirche; 1696 von Grund auf neu erbaut auf Kosten des Heiligen; Wohnung des Frühmessers;
eine Frühmesse in der Pfarrkirche St. Mauritius zu Langenenslingen wurde 1438 gestiftet; vgl.
Bantle, S.49ff; KB BCII, S.257.

Die Frühmeß-Stiftung besaß 1724/27 14 J 2 V Ackerland und 3 Mm Wiese in Langenenslingen
. Außerdem gehörten ihr in Offingen am Bussen zwei Drittel der beiden Lehenhöfe,
genannt Conrad Schneiders Hof und Ruesen Engers Hof.

17) die Lindenhalde; der Lindenbühl. - 1844: Lindenhalde (südwestlich des Kreuz-
Wirtshauses); 1724/27: Friedrich Bronners Wittib Hauß, Hoffreithin und Gartten an der

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