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Der Niedergang der Reichserbtruchsessen von Waldburg-Friedberg-Scheer
und Staatsarchivs, welche das Friedberg-Scheerische Schuldenwesen betreffen, konnten aus
zeitlichen Gründen nicht ausgewertet werden6.
Ob auch an anderen Orten noch Unterlagen zu dem Thema zu finden sind, bedürfte
genauerer Nachforschungen, da dafür keine eindeutigen Hinweise vorlagen.
An ausgearbeiteter Literatur, die sich mit dem Territorium befaßt, fehlt es weitgehend.
Grundlegend ist hier immer noch das Werk Joseph Vochezers, das allerdings seine Darstellung
bereits mit der Mitte des 17.Jahrhunderts abschließt7. Für die rechtsgeschichtlichen Gesichtspunkte
ist die Darstellung des waldburgischen Hausrechts von Rudolf Rauh maßgebend8. Vor
allem für die allgemeinen geschichtlichen Betrachtungen ist schließlich Pappenheims »Chronik
der Truchsessen von Waldburg« nach wie vor ein wichtiges Hilfsmittel9. Sie ermöglicht es
- wenn auch unter Vorbehalten - insbesondere, einen Eindruck von den männlichen Familienmitgliedern
zu gewinnen und gibt Einblick in wichtige Zusammenhänge.
2. KURZE GESCHICHTE DES HAUSES DER TRUCHSESSEN
VON FRIEDBERG-SCHEER
2.1. Die Truchsessen von Scheer vom Beginn ihrer Herrschaft bis zum Verkauf
Die Truchsessen von Waldburg waren ein altes Adelsgeschlecht, dessen Ursprünge bis ins
frühe Mittelalter zurückweisen. Als Ministeriale der schwäbischen Kaiser waren sie zu
besonderem Ansehen gelangt10. Mit der Grafschaft Friedberg und der Herrschaft Scheer
kamen sie erstmals 1432 in Berührung. Der Anlaß war die geplante Heirat des Truchsessen
Eberhard L (1424-1497) mit Kunigunde, Tochter des Grafen Wilhelm von Montfort. Durch
die Heiratsabrede erlangte der Truchseß von seinem künftigen Schwiegervater das Recht, die
von diesem verpfändete Graf- und Herrschaft wiedereinzulösen.
1314/15 hatte Herzog Leopold von Österreich das Territorium stückweise an die Grafen
von Montfort versetzt. Die wiederum hatten es im Laufe der Zeit als Afterpfandschaften
weitergegeben". Truchseß Eberhard nahm seine Rechte aus dem Heirats vertrag wahr und
löste Friedberg und Scheer aus. 1434 befand er sich bereits in deren Besitz. Im Jahr 1443
verzichteten die Brüder Kunigundes, die Grafen Heinrich, Haug, Ulrich und Rudolf von
Montfort auf ihr Wiederlösungsrecht. Dafür gab Kunigunde die Ansprüche auf ihren Teil des
väterlichen Erbes auf. Damit waren die Habsburger jedoch nicht ausgeschaltet.
Tatsächlich kündigte Herzog Albrecht II. von Österreich die Pfandschaft 1446, versetzte
sie allerdings für 11465fl sofort weiter an einen Hans von Stein und dessen Neffen Ulrich.
Seine Geldnot zwang jedoch im April 1452 Herzog Sigmund von Tirol, einen Vettern Herzog
Albrechts, die Territorien für 32 000 fl an Truchseß Eberhard zu verkaufen. Von da an blieb
das Gebiet durchgehend - wenn auch nicht unangefochten - bis 1785 im Besitz der Familie.
Über die Anfechtungen werden wir später noch reden.
6 Nach Auskunft des Haus- Hof- und Staatsarchivs in Wien lagern dort eine Reihe von Judizialakten.
Archivbehelf 1/1/16. Sie enthalten Eintragungen zu Friedberg-Trauchburg und Friedberg-Scheer. Akten
einer Debitkommission sind jedoch allem Anschein nach nur für Friedberg-Trauchburg für 1730 bis 1761
im Bestand. Obere Registratur, Kart. 1684-87 und 1688/4, ca. 7000 fol.
7 Josef Vochezer: Die Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben.
8 Rudolf Rauh: Das Hausrecht der Reichserbtruchsessen von Waldburg.
9 Matthias von Pappenheim: Chronik der Truchsessen von Waldburg von ihrem Ursprung bis auf die
Zeiten Kaiser Maximilian II. Die Chronik wurde in einer ersten Fassung von 1527 durch Pappenheim
selbst verfaßt. Ein anderer - nicht genannter - Verfasser hat sie dann bis 1736 weitergeführt.
10 Zur früheren Geschichte der Truchsessen von Waldburg s.: Vochezer: I. S. 3-496. Unter rechtsgeschichtlichen
Aspekten Rauh: L S. 9-21. Zu den Merkmalen des Truchsessenamtes näheres bei Pappenheim
: Tl. I. 6. Abhandlung, S. 257-274.
11 Vgl. dazu Feine: Territorium und Gericht, S. 244-250.
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