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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0188
Jürgen Richter

jeweils 5000 fl auf. Daneben standen 1718 die Augsburger Bankiers Rad und Hößlin104
(3400 fl), 1760 die Juden Isaac und Mayerlandau (5057 fl) oder eine Pfullendorfer Witwe
(3100 fl). Ferner gab es eine große Anzahl kleinerer Beträge verschiedenster Herkunft.

Die letzte Gruppe, die der öffentlichen Körperschaften, spielte erst 1752 und mehr noch
1760 eine Rolle. Das war vor allem auf die Gelder aus den beiden Landschaftskassen der
oberen und der unteren Grafschaft Friedberg zurückzuführen. Zusammen stellten sie mit
14 000 fl fast die Hälfte dieses Aufkommens. Weiter waren es besonders die zum Territorium
gehörigen Orte, welche hier beliehen worden waren. So zum Beispiel die Stadt Scheer, die
Gemeinden Herbertingen, Jettkofen, Günzkofen, Eichen, Hohentengen und so weiter.
Abschließend läßt sich folgendes festhalten:

Erstens ist in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein sprunghafter Anstieg der Verschuldung
zu verzeichnen.

Zweitens machte der Kapitalanteil - soweit sich dies feststellen ließ - in der Regel ungefähr
drei Viertel der Gesamtschulden aus. 1718 kamen aufgrund der beiden Todesfälle des
Vorjahres besondere Umstände zum tragen, wodurch der Anteil der Kurrenten sich - wohl
nur kurzfristig - nennenswert erhöhte. Das Jahr 1672 ließ sich hier nicht werten, da die Zinsen
nicht gesondert ausgeworfen wurden.

Drittens nahm die Gruppe der privaten Kreditoren im Laufe des 18. Jahrhunderts deutlich die
Führung ein. Demgegenüber verringerte sich die Bedeutung der geistlichen Institutionen in
etwa dem Ausmaß, in dem die der öffentlichen Körperschaften zunahm. Dennoch blieben sie,
weit vor den öffentlichen, deutlich an zweiter Position.

Viertens zeigte sich die Tendenz, daß der Zinsendienst bei den geistlichen und vor allem bei
den öffentlichen Verleihern gewissenhafter versehen wurde, als bei den privaten. Die Nivellierung
im Jahr 1752 wird auf die immense Höhe der Schulden zurückzuführen sein. Dadurch
waren die Rentämter möglicherweise so zahlungsunfähig geworden, daß die Befriedigung der
Gläubiger auf breiter Front nicht mehr vorzunehmen war. Dafür sprach auch der überdurchschnittliche
Zinsanteil. Ebenso wurde das durch die Tatsache belegt, daß es zu dieser Zeit
eigens eine Debitkommission gab, die den Haushalt der Grafen ordnen sollte.

Schließlich ließ der exemplarische Auszug aus der Vielfalt der Gläubiger erkennen, welch
unterschiedlicher Herkunft die Kredite im einzelnen waren. Die Truchsessen und ihre
Beamten bemühten sich, Geld aufzutreiben, wo und von wem immer dies nur möglich war.
Dabei mögen familiäre - wie im Falle des Konstanzer Domkapitels - oder andere, persönliche
Beziehungen sich vor allem bei den geistlichen Institutionen als hilfreich erwiesen haben.
Zweifellos spielten gerade bei den Untertanen auch Abhängigkeitsverhältnisse eine gewisse
Rolle.

Freilich waren die Kapitalschulden nicht nur aufgenommen. Besonders bei der Ausstattung
der Töchter mit Heiratsgut oder durch das Eintreten in Pflichten aus Nachlässen
verstorbener Gräfinnen, waren erhebliche Aufwendungen nötig. Konnte die Familie die
entsprechenden Summen nicht aufbringen, so wuchsen sie den Schulden zu. Immerhin
erreichten diese Verpflichtungen 1760 ein Ausmaß von 16% des Gesamtkapitals.

104 Augsburg war die führende Bankenstadt Süddeutschlands zu dieser Zeit. Das Bankhaus Rad und
Hößlin lieh z.B. sogar dem kaiserlichen Aerar 1735 für den Türkenkrieg viereinhalb Millionen Gulden.
Daran zeigt sich auch, daß die Gläubiger durchaus zum Teil einen gewissen Rang hatten und nicht nur
kleinere Geschäftsleute oder Vertreter des lokalen Adels waren. Vgl. dazu Zorn: Gewerbe und Handel.
S. 564.

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