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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0209
Der Niedergang der Reichserbtruchsessen von Waldburg-Friedberg-Scheer

zes nicht mehr angewiesen war. Mit seinem Tod fiel praktisch auch der Rest der direkt an die
Herrschaft zu liefernden Gelder weg228.

Unter Einbeziehung des Rückgangs der Betriebskosten ergibt sich ein Betrag von rund 7000 fl
in den Fünfziger- und in den frühen Sechzigerjahren, der für die Haus- und Hofhaltung
anzusetzen sein dürfte229. Dabei ist freilich folgendes zu berücksichtigen: Graf Leopold August
hatte keine Söhne zu versorgen, die er auf die obligatorischen Bildungs- und Kavaliersreisen
schicken mußte. Dergleichen hätte den Bedarf noch um tausende von Gulden erhöhen können,
wie dies in früheren Zeiten durchaus der Fall war230.

Der fünfte Punkt, welcher bei der Suche nach den Ursachen der Verschuldung nicht
übersehen werden darf, betrifft den Neuzukauf von Gütern. Die Rolle, die dieser Faktor spielte,
ist allerdings ebenfalls aus mehreren Gründen schwer abzuschätzen. Zum einen sind die
Zahlenangaben hierzu - soweit es solche überhaupt gibt - teilweise recht vage. Einigermaßen
gesicherte Aussagen lassen sich erst für die Zeit ab dem Regierungsantritt des Grafen Leopold
August machen. Zum anderen ist kaum zu beurteilen, inwieweit sich solche Ausgaben nicht
schon durch die Verbesserung der Ertragslage amortisierten. Dazu würde es einer eigenen
Untersuchung über die Höhe der Einnahmen aus den Eigengütern im Vergleich zum
Gesamtaufkommen bedürfen. Hier jedoch mag die Feststellung genügen, daß für den Ankauf von
Gütern, ungeachtet der Rentabilitätsfrage, zunächst einmal Geld aufgebracht werden mußte.

Was die Höhe der Ausgaben auf diesem Sektor anbelangt, so müssen wir uns für die
Regierungszeit Graf Joseph Wilhelms wiederum auf die Aussagen des fürstenbergischen
Geheimrats Geppert stützen. Er behauptete bei der Familienkonferenz im März 1751, daß die
Summe sich bis dahin auf 50000 fl belaufen habe231. Demgegenüber erscheinen die Neuzukäufe
unter Graf Leopold August geringfügig. Sie machten in den neun Jahren seiner Regierung nicht
einmal tausend Gulden aus232.

Seine Nachfolger jedoch investierten dafür wieder erheblich mehr. Die Kondominatsherren
erwarben sich zum Beispiel durch einen Fideikommiß 1781 die in der Grafschaft Friedberg
gelegenen sogenannten »Neideck'schen Güter«. Diese stammten aus dem Nachlaß von Franz
Karl Eusebius. Für die Auszahlung der anderen zehn Erbinteressenten - darunter auch einige
Frauen der Familie selbst - mußten 11000 fl aufgewandt werden233. Wenige Jahre vor dem
Verkauf der Graf- und Herrschaften gab die Erbengemeinschaft sogar noch einmal über 13 000 fl
für ehemalige Klostergüter aus234. Sie waren durch die Auflösung der Klöster im Zuge der
Reformen Kaiser Josephs II. freigeworden. Die Beträge, welche für den Ankauf von Immobilien
ausgegeben wurden, waren also ebenfalls nicht unerheblich.

Der letzte Gesichtspunkt, der hier noch kurz angesprochen werden soll, betrifft die
Gebühren. Zum Teil wurden sie im Zusammenhang mit den Prozeßkosten durch die
Auseinandersetzungen der Truchsessen mit Osterreich und den Untertanen bereits behandelt.
Darüberhinaus entstanden aber auch aus anderen Gründen solche Unkosten.

228 Das weisen die Rentamtsrechnungen nach 1774 aus. Rep.I, F. 2, Nr. 274, 276, 279, 281, 284, 287,
289, 292, 294, 296.

229 Diese Einschätzung entspricht auch etwa den Angaben eines Aktenstücks, das zwischen 1752 und
1760 entstanden sein muß. Dabei handelt es sich um sogenannte Remarques, die sich mit Lösungsvorschlägen
zum Schuldenproblem befassen. Der - nicht genannte - Verfasser bemerkte in diesem Zusammenhang
, daß ein Betrag von 6899 fl kaum für den herrschaftlichen Unterhalt ausreiche. Rep. II, K. X,
F. 6, Nr. 1-3.

230 So bestimmte z.B. die Familienkonferenz vom 23. April 1717, daß der junge Graf Joseph Wilhelm
1200 fl für eine Italienreise bekommen sollte. Sein Bruder Hans Ernst erhielt jährlich 2000 fl für einen
Studienaufenthalt in Frankreich zugestanden. Rep. II, K. II, F. 23, Nr. 7.

231 Rep. II, K. II, F. 23, Nr. 17.

232 Errechnet aus den Rentamtsrechnungen zu seiner Regierungszeit. S. Anm. 226.

233 Die Zusammenhänge sind in der Rentamtsrechnung von 1780/81 erläutert. Rep.I, F.2, Nr.287.

234 Es handelte sich dabei um Güter der am 17. März 1783 aufgehobenen Frauenklöster Unlingen und
Mosheim. Rep.I, F.2, Nr.294.

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