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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0213
Der Niedergang der Reichserbtruchsessen von Waldburg-Friedberg-Scheer

ben waren, außer den genannten, auch der Zoll, das Umgeld und andere251. Ebenso verpfändeten
die Truchsessen eigene Hofgüter252.

Solche Verpfändungen mußten sich, je nach Umfang, entsprechend mindernd auf die
Einkünfte auswirken. Das Ausmaß dieser Minderungen läßt sich - zumindest anhand der
bearbeiteten Quellen - zahlenmäßig nicht erfassen. Auch die jährlichen Schwankungen bei
den Einnahmen lassen hier keine Rückschlüsse zu, da sie, wie bereits geschildert wurde, die
verschiedensten Ursachen haben konnten253.

Die nächste Stufe der negativen Folgen stellten die ständigen Prozesse dar, welche von den
Gläubigern geführt wurden. Bei weitem nicht alle konnten zur Deckung ihrer Forderungen
unmittelbar Gefälle in Anspruch nehmen. Das galt vor allem für die zahlreichen mittleren und
kleineren Kreditoren. So kam es vor, daß über Jahrzehnte hinaus Außenstände aufliefen. Oft
sahen die Betroffenen dann keine andere Möglichkeit mehr, als auf gerichtlichem Wege zu
ihrem Geld zu kommen. Derartige Auseinandersetzungen konnten unter Umständen sehr
lange dauern, wie ein gut überliefertes Beispiel beweist254.

Im Jahr 1580 hatten die Truchsessen Christoph und Karl gemeinsam einen Betrag von
tausend Gulden bei einem gewissen Christoph Neckher in Villingen verzinslich aufgenommen
. Bereits zehn Jahre später kam es wegen ausstehender Zinszahlungen zum Prozeß beim
Reichskammergericht, der mit der Verurteilung der Truchsessen zur Bezahlung endete. Zu
Beginn des 17. Jahrhunderts ging der Schuldschein erbweise an Neckhers Schwiegersohn,
Christoph Illsung, über. Der führte bald wieder einen Kampf um überfällige Zinsen. Schließlich
kündigte er 1625 das Kapital und forderte es von Truchseß Wilhelm Heinrich zurück. Der
erneut folgende Prozeß vor dem Reichskammergericht, wurde vom zuständigen truchsessi-
schen Anwalt über Jahre hinausgeschleppt. Ob er überhaupt jemals entschieden wurde, ist
unklar. Jedenfalls klagte 1658 noch Illsungs Sohn, Johann Sigmund, als zweiter Erbe, auf die
Bezahlung der Außenstände. Aber erst 1673 kam es zu einem Vergleich, bei dem er sich mit
1400 fl zufriedengab, obwohl der Gesamtbetrag inzwischen wesentlich höher gewesen war.
Selbst auf dieses Geld mußte er noch bis 1679 warten, ehe die letzte Rate zurückbezahlt war.
Damit hatte sich die ganze Angelegenheit über fast ein Jahrhundert hingezogen.

Zweifellos erging es anderen Gläubigern ähnlich. Die Konsequenz daraus waren zahlreiche
Rechtsstreitigkeiten, die zuweilen bei den verschiedensten Gerichten gleichzeitig anhingen. Sie
wurden, je nach Zuständigkeit, beim Landgericht in Schwaben, beim kaiserlichen Hofgericht
in Rottweil, am oberösterreichischen Lehenshof in Innsbruck, ja sogar vor dem Reichskammergericht
und dem Reichshofrat ausgetragen255. Abgesehen von den entstandenen Prozeßkosten
, fielen auch die Urteile oder Vergleiche häufig zu Ungunsten der Truchsessen aus. Im
günstigsten Fall wurde ihnen lediglich ein Termin zur Bezahlung der Außenstände gesetzt.
Damit endeten etwa die Prozesse des Abtes von Sankt Blasien in den Jahren 1615 und 1617256.

Häufig aber wollten die Kreditoren Immissionen erreichen, da sie nur so direkten Zugriff
nehmen konnten. Sie wollten also in den Nießbrauch von Gefällen eingesetzt werden. Vielfach
ging es ihnen dabei wohl um die Einnahmen aus solchen Gütern und Gerechtigkeiten, die bei

251 Am 20. April 1753 verpfändete Graf Joseph Wilhelm z.B. Zoll und Umgeld der Grafschaft an den
Scheerer Pfarrer, als Prokurator der dortigen Pfründe, für mehrere Anleihen von insgesamt fast 9000 fl.
Der Zusammenhang geht aus einer Beilage zum Protokoll der Familienkonferenz vom 17. bis 25. Oktober
1764 hervor. Rep. II, K. II, F. 23, Nr. 12.

252 So verpfändete z.B. Graf Joseph Wilhelm vier Höfe sowie Haus-Heuzins und Weinfuhrgeld zu
Dürmentingen für ein Kapital von 8000 fl an Priorin und Konvent des Klosters Habsthal. U1055.

253 Vgl. dazu Kapitel 4.2. dieser Arbeit im ganzen.

254 Zu dem gesamten Vorgang wurde eine ausführliche Akte zusammengestellt. ZATr967; ZATr972.
Die Zusammenhänge ergaben sich aus der Durchsicht der einzelnen Aktenstücke.

255 Aus dem Protokoll der Familienkonferenz vom 1. Juni 1686 erhellt, daß durchaus bei allen Gerichten
gleichzeitig verschiedene Schuldenprozesse anhängig sein konnten. Rep. II, K. II, F. 23, Nr. 5.

256 U 789; U 797.

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