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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0214
Jürgen Richter

der Verschreibung der Schuld lediglich als Unterpfand gedient hatten. 1672 klagte zum
Beispiel der Herzog von Württemberg wegen seiner 6000fl auf Immission257. Die Universität
Freiburg war für die Zinsen der von ihr verliehenen 6000 fl zu diesem Zeitpunkt bereits in die
Gefälle der Stadt Riedlingen eingesetzt258. Der Landkomtur von Altshausen durfte die Gefälle
der Dörfer Völlkofen und Beizkofen nutzen. Andere Immissionsprozesse drohten259.

Auf solche Art und Weise wurden nicht nur die Existenzgrundlagen des betroffenen
Familienzweiges weiter geschmälert. In zunehmendem Maße gelangten so Hoheitsrechte und
damit Grundlagen der Herrschaft in fremde Hände. Auch dies galt besonders zu Lebzeiten
des Grafen Maximilian Wunibald. 1686 brachte der damalige Familiensenior, Graf Hans
Ernst I., die daraus folgende Gefahr des völligen Verfalls der Herrschaft zum Ausdruck260.

Auf Dauer war jedoch dem zerrütteten Finanzwesen mit Prozessen und Urteilen nicht zu
begegnen. Es bedurfte zu einer Sanierung grundlegenderer und einschneidenderer Maßnahmen
. Das bedeutete die Einsetzung einer kaiserlichen Debitkommission um 1672 und sogar
die Verhängung des Sequesters 1677261. Für den Grafen Maximilian Wunibald hieß dies, daß
er seine administrativen Kompetenzen weitgehend an die eingesetzten Kommissare abtreten
mußte. Seine Unbeugsamkeit und Widersetzlichkeit trugen ihm 1679 die Gefangensetzung, ja
letztlich die völlige Entmachtung ein.

Andererseits dienten die Kommissionen aber doch dem Ziel, die Finanzen des Territoriums
zu sanieren und so der angestammten Herrschaft wieder eine eigenständige Regierung
zu ermöglichen262. Daß es dennoch zur österreichischen Apprehension von 1687 kam und
damit beinahe zum völligen Verlust des Territoriums, ist wohl in erster Linie den Cessions-
projekten Maximilian Wunibalds zuzuschreiben. Dazu wäre es jedoch kaum gekommen,
wenn die Grafschaft nicht in einer solchen wirtschaftlichen Misere gesteckt hätte.

Wie die Entwicklung der Verschuldung nach dieser Zeit zeigte, war den Bemühungen der
Debits- und Sequestrationskommissare um eine Sanierung der Finanzen, kein Erfolg beschieden263
. So drohte der Kaiser 1729, angesichts des weiter anhaltenden Zulaufs der Gläubiger,
erneut mit der Verhängung einer Sequestration264. Dazu scheint es aber zum damaligen
Zeitpunkt nicht gekommen zu sein. Dafür beschloß am 27. August 1749 der Reichshofrat
wiederum die Einsetzung einer Debitkommission unter der Leitung des Fürsten von Fürstenberg265
. Sie hatte die Aufgabe, sowohl die Schulden Friedberg-Scheers als auch die Trauch-
burgs zu untersuchen.

Soweit es die ersteren betraf, kam der Kommissionssubdelegat Geppert jedoch zu der
Einschätzung, daß die Grafschaft sehr wohl noch in der Lage sei, sich aus eigener Kraft zu
helfen. Im Gegensatz dazu war die Situation der Reichsgrafschaft Trauchburg bereits so
schlecht, daß die sogenannte »obere Linie« der Familie sich sogar mit Verkaufsgedanken
trug266. Daher hat sich die Debitkommission in den Folgejahren nach der Erstellung der
Gläubigerliste von 1752 wohl fast ausschließlich mit Trauchburg befaßt. Jedenfalls ließen sich

257 Dies geht aus dem Protokoll der Familienkonferenz vom 13.Mai 1672 hervor. Rep.II, K.II, F.23,
Nr. 4.

258 Nach Aussage des Inventars von 1672. Rep. I, K. I, L. 1, Nr. 23.

259 S. Anm.257.

260 Anläßlich der Familienkonferenz vom l.Juni 1686. Rep.II, K.II, F.23, Nr.5.

261 Vgl. dazu und zum folgenden Kapitel2. dieser Arbeit, hier bes. S. 172f., 177f.

262 Zur Rolle der Debitkommissionen im Zuge der kaiserlichen Stabilisierungspolitik gegenüber den
kleineren Reichsständen, s.: Press, Die aufgeschobene Mediatisierung.

263 Vgl. dazu Kapitel 3. dieser Arbeit, hier S. 181 ff.

264 Das geht aus dem Entwurf eines Schreibens des Grafen Joseph Wilhelm an die oberösterreichische
Regierung hervor. Er dürfte gegen Ende Mai 1729 entstanden sein. Rep.II, K.X, F.6, Nr. 1-3. Der
Entwurf ist undatiert; der Entstehungszeitraum resultiert jedoch aus dem Inhalt.

265 Gemäß den Angaben des Protokolls der Familienkonferenz vom 9. bis 20. März 1751. Rep. II, K. II,
F. 23, Nr. 17.

266 Laut Protokoll der Familienkonferenz vom 9. November 1751. Rep. II, K. II, F. 23, Nr. 17.

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