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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0217
Der Niedergang der Reichserbtruchsessen von Waldburg-Friedberg-Scheer

Aufwand die Verhältnisse der Graf- und Herrschaften nicht überstieg. Demnach muß es der
Schuldendienst selbst gewesen sein, der die Finanzmisere immer mehr vergrößerte.

Und selbst dieser Teufelskreis konnte noch einmal durchbrochen werden. Das geschah
allem Anschein nach bereits in den letzten Jahren des Grafen Joseph Wilhelm und unter Graf
Leopold August, wie aus der Gläubigerliste für 1752 und 1760 zu ersehen war280. Ferner
wissen wir aus den Rentamtsrechnungen, daß nach 1764 der Schuldenabbau noch weiter
beschleunigt worden ist. Alles das deutet darauf hin, daß die wirtschaftlichen Möglichkeiten
hätten ausreichen können, um die Finanzkrise zu überwinden. Folglich wird uns die Frage
beschäftigen, weshalb es 1785 dennoch zum Verkauf kam. Dafür dürfte es im Verlauf der
letzten einundzwanzig Jahre unter der Herrschaft der Waldburger verschiedene Gründe
gegeben haben.

Der erste betrifft wohl den Erbvergleich vom Oktober 1764281. Anläßlich dieses Vertrages
wurden die Schulden abermals neu auf die Besitzungen der Trauchburger Linie verteilt. Das
Kondominat übernahm dabei 339000 fl. Auf die Reichsgrafschaft Trauchburg entfielen gemäß
dem Ansatz der kaiserlichen Debitkommission etwas mehr als 229 000 fl. Somit waren die
Belastungen Friedberg-Scheers praktisch wieder auf dem Stand von 1752. Wie die Kommission
und die Familie selbst zu dieser Aufteilung kamen, muß hier offenbleiben, da dem
Verfasser diesbezüglich keine Quellen vorlagen282. Jedenfalls kann als gesichert angesehen
werden, daß Fürstbischof Franz Karl Eusebius und die Erbengemeinschaft es schafften, bis
1775 wiederum 67000 fl abzutilgen. Das käme einer Reduktion der Kapitalschulden um
immerhin annähernd 20% gleich283. Dennoch verblieb eine sehr große Restschuld.

Der zweite Grund, der den Verkauf mitbefördert haben dürfte, war die Auslösung der
Besitzungen. Obwohl die Kondominatsherren sich bereits 1765 Gedanken machten, wer von
ihnen das gesamte Erbe übernehmen und die anderen ausbezahlen könnte, kam es nie zu einer
Regelung. Dafür war zum einen wohl die Schwierigkeit ausschlaggebend, die es einem
Einzelnen bereitet hätte, die nötigen Mittel dafür aufzubringen. Hinzu kamen noch weitere
Probleme, die die Attraktivität des Erbes erheblich minderten.

Eine Reihe solcher Nachteile wurde in einem Auslösungsentwurf des Jahres 1765 aufgeführt284
. Als wertmindernd sah man darin beispielsweise an, daß ein Großteil des Besitzes
unter österreichischer Lehensherrschaft stand und das Erzhaus darüberhinaus noch die
verbliebenen Reichslehen - den Blutbann in der Grafschaft und die Allodialherrschaft
Dürmentingen - zu seinen Afterlehen machen wollte. Weiter wurden Grenzstreitigkeiten mit
Nachbarn, beschränkte Steigerungsmöglichkeiten für die Einkünfte und der schlechte Zustand
des Scheerer Residenzschlosses als negativ bewertet.

Offensichtlich hatte Graf Franz Ernst von Wurzach ursprünglich Interesse daran gehabt,
die Herrschaft zu übernehmen. Aber Wolfegg und Waldsee wollten dafür nach Abzug ihrer
Schuldanteile noch 75000 fl haben285. Graf Franz Ernst war hingegen nur bereit gewesen,

280 Vgl. dazu Kapitel3. dieser Arbeit, hier S. 183f.

281 Vgl. dazu Kapitel 2.1. dieser Arbeit, hier S. 175.

282 Sicher ist jedoch, daß es im nachhinein noch Auseinandersetzungen zwischen den Kondominatsherren
über die anteilige Höhe der Schuldenzuweisung gab. Das wird aus zwei Beilagen zum Protokoll der
Familienkonferenz vom 10. bis 12.April 1765 deutlich. Rep.II, K.II, F.23, Nr. 14. Beide Schriftstücke
wurden am 2. April 1765 von den Linien Wurzach und Zeil getrennt verfaßt.

283 Vgl. dazu Kapitel 6. dieser Arbeit, hier S. 214.

284 Der Entwurf dürfte kurz vor dem 17. April 1765 entstanden sein, da der Graf von Wurzach unter
diesem Datum ein »Pro Memoria« verfassen ließ, in dem er auf der Grundlage des Auslösungsentwurfs
argumentierte. Aus dem Schriftstück geht auch seine Absicht hervor, die anderen Kondominatsherren
abfinden zu wollen. Beide Aktenstücke in: Rep. II, K.X, F.6, Nr. 1-3.

285 Die Höhe der Ablösungsforderungen und die des Angebots von Graf Franz Ernst gehen aus dem
Wurzacher »Pro Memoria« vom 17. April 1765 hervor; ebenso seine Einschätzung des Wertes der
Erbmasse. Rep. II, K.X, F. 6, Nr. 1-3.

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